Darf mein ex mir Hausverbot erteilen und somit den Zugang zu meinen Sachen verwehren?
Nach der Trennung habe ich einen Teil meiner Sachen abgeholt im Nachhinein ist mir aufgefallen welche noch fehlen . Es sind private Unterlagen die weg sind Fotos und der größte Teil der anziehsachen meines Sohnes. Ich habe nun mehrfach per Email meinen ex kontaktiert er schrieb das ich Post von seinem Anwalt erhalten würde. Das war jetzt vor 3 Wochen . Außerdem steht auf dem Grundstück noch ein alter Pkw den ich geschenkt bekommen habe . Auch diesen kann ich nicht abholen .
Er beruft sich auf das so genannte Rückhalt recht und prahlt überall rum das er mir alle erdenklichen Steine in den Weg legen wird .
Was hab ich für Möglichkeiten? Vielleicht hat ja jemand einen Tip für mich
3 Antworten
Lass Dich bei einem Anwalt dazu beraten. Es müsste auch gehen, dass Du damit zur Polizei gehst.
Verzichte auf so viel wie möglich und lass die SAchen SAchen sein. Soweit es halt geht... Das wird ihn mehr ärgern als alles andere.
Darf mein ex mir Hausverbot erteilen und somit den Zugang zu meinen Sachen verwehren?
Ich gehe davon aus, dass der Mietvertrag für die Wohnung bzw. für das Grundstück auf seinen Namen läuft oder er sogar Eigentümer ist. In diesem Fall darf er das.
Gleichwohl hast Du selbstverständlich ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Sachen, die in Deinem Eigentum stehen. Jedoch kannst Du eben nicht einfach hingehen und die Wohnung oder das Grundstück betreten und eigenmächtig die Sachen mitnehmen.
Wenn Dein Ex Ansprüche gegen Dich hat, ist grundsätzlich die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts denkbar. Das müsste man dann eben genauer prüfen. Alleine wirst Du damit überfordert sein, so dass Du Dir eben einen Anwalt nehmen musst. Möglicherweise müsste eben Klage eingelegt werden. Das kann man je nach Streitwert auch selber machen, aber die juristische Vorgehensweise wird Dich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit überfordern.
Viel Erfolg.
Nimm Rechtsberatung in Anspruch.
Hast du bei ihm noch Schulden oder wie kommt er darauf sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen?
Danke . Ja denke es wird die einzigste Möglichkeit sein. Bin gespannt was er sich noch alles einfallen lässt