Private Rechnung bekommen - Steuer absetzen - wie?

4 Antworten

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Privatpersonen dürfen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Daher kannst Du hier natürlich auch keine Vorsteuer gegenüber dem FA geltend machen.

Außerdem hast Du keine oder eine kürzere Garantie-Zeit, wenn Du das Laptop gebraucht kaufst. Falls das Gerät noch in der Garantiezeit liegt solltest Du Dir unbedingt den Original-Kaufvertrag aushändigen lassen.

Diese beiden Punkte solltest Du bei der Vergleichsberechnung, welches Laptop für Dich günstiger ist, mit einbeziehen.

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Diese Bestandteile müssen auf die Rechnung:

  • das Datum
  • der Kaufgegenstand
  • der Preis
  • der Rechnungsaussteller

Name und Anschrift des Rechnungsempfängers sind nicht zwingend notwendig, da Du bei Rechnungen von Privatpersonen sowieso keinen Vorsteueranspruch hast.

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LG, Danny

marcol0228  10.11.2010, 14:08

@ZauberinDanny: Ah, geht´s hier nicht um´s Abschreiben anstatt der USt.?

ZauberinDanny  10.11.2010, 14:54
@marcol0228

Um Abschreibung geht es in dieser Frage ganz sicher nicht. In meiner Amntwort geht es einerseits um den Vergleich, ob der Kauf des Laptops von privat oder neu sinnvoller ist, und andererseits um die Bestandteile einer Rechnung beim Kauf eines Laptops von einer Privatperson.

marcol0228  10.11.2010, 15:46
@ZauberinDanny

@ZauberinDanny: Na doch, er will wissen wie er das von der Steuer absetzen (abschreiben) kann.

Aber Du hast ja auch Recht, wenn er nicht gerade Kleingewerbetreibender nach §19 UStG ist, hat er beim Kauf von einer Firma den Vorteil des Vorsteuerabzugs - was immerhin fast 1/5 der Gesamtsumme entspricht. Zudem stimme ich Dir zu mit den Punkten, die auf der Rechnung stehen sollten, zu!

Die Frage an sich ist für einen Freiberufler, mit Verlaub, recht keck formuliert! Bitte kein Halbwissen! Wie bitte machst Du Deine Buchführung wenn Du eine solche Frage stellst. 4/3 Rechnung, Billanz? Sagen Dir diese Begriffe etwas? Du mußt doch ebenfalls Rechnungen erstellen!? Ehrlich - ich mache mir Sorgen um Deine geschäftliche Zukunft! Um Deine Einkommensteuererklärung machen zu können, mußt Du zunächst ein Betriebsergebnis ermitteln. Hast Du eine Ahnung was da alles als Aufwand ansetzbar ist!? Ich empfehle Dir zumindest einen kostenlosen Existenzgründungskurs der IHK! Zur Frage der Rechnung hat Dir rainer017 eine komplette Antwort gegeben! Einfach aufmerksam lesen!

wolltemafragen 
Beitragsersteller
 11.11.2010, 08:45

Naja nur weil ich (noch) nicht weiß wie Buchhaltung usw funktioniert bedeutet das nicht das ich beruflich nicht erfolgreich bin. Ich verdiene sehr gut, aber vorher hat das eben mit Steuern, Buchführung alles mein Freund gemacht und der ist nun nicht mehr da und ich möchte das System gerne selbst verstehen. Einen Steuerberater hab ich ja auch! Trotzdem vielen lieben Dank für die Tipps:o))

Du erhälst den Durchschlag der Quittung bzw. eine Kopie davon, das schreibst Du entweder als einmalige geringfügige Anschaffung im Jahr der Anschaffung ab (geht nur, wenn er unter € 200,- kostet), oder Du schreibst ihn linear über 3 Jahre oder so ab, dann natürlich nur 1/3, bzw (1/oder so) des Anschaffungswertes pro Jahr. Kapiert?

ZauberinDanny  10.11.2010, 14:51

Um Abschreibung geht es in dieser Frage ganz sicher nicht.

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Der Käufer erhält immer das Original der Rechnung und nicht etwa den Durchschlag oder eine Kopie!.

Rechnung mit:

Adresse Rechnungsempfänger

Adresse mit Rechnungssteller

Bezeichnung der Ware

Preis ohne Mehrwertsteuerangabe

Ort, Datum usw.

Rainer

wolltemafragen 
Beitragsersteller
 09.11.2010, 21:05

super vielen dank. und das kann man so dem Finanzamt einreichen? Gilt aber dann nur für die Einkommenssteuer oder? Mwst fällt ja weg stimmt?

marcol0228  10.11.2010, 14:10
@wolltemafragen

@wolltemafragen: Nein, Du hebst den Beleg auf und machst nach Abschluss des Geschäftsjahres eine EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG!, da wird ´s dann berücksichtigt, weiter oben habe ich Dir Deine Abschreibemöglichkeiten bereits erklärt. Es hängt viel dran ob er über €200 kostet.