Als Privatmann eine Rechnung schreiben mit MwSt. mit altem Gewerbe von früher - Probleme?
Jemand verlangt von mir eine Rechnung für einen privaten Verkauf über Ebay Kleinanzeigen. Er möchte, dass ich die Mehrwertsteuer ausweise.
1* Frage: Kann ich das als Privatmann überhaupt? Mehrwertsteuer ausweisen?
2* Frage: Ich habe jetzt noch ein uraltes Gewerbe irgendwo, dass ich aber seit fast 10 Jahren nicht mehr nutze. Ich würde dieses Gewerbe auf der Rechnung nicht erwähnen, also diese Nummer nicht angeben auf der Rechnung von dem Gewerbe.
Das eine hat mit dem anderen ja auch schlichtweg nichts zu tun inhaltlich.
Kriegt man da irgendwie Ärger? Bei dem Verkauf handelt es sich nur um so eine alberne kleine Ebay Kleinanzeigen Sache von paar Euros. Ich denke mal der Käufer will das von der Steuer absetzen oder so.
6 Antworten
Nein kannst du nicht.
Auch nicht mit deinem alten Gewerbe, da es zwar noch läuft, du es aber nicht nutzt müsstestvdu hier unter Kleingewerbe fallen und musst auch hier keine Steuern ausweisen.
Lass dich darauf nicht ein. Als Privatperson bist du kein Unternehmer im Sinne von § 2 UStG und bist daher nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen. Und selbst wenn du sie in der Rechnung gesondert ausweisen würdest, dürfte der Leistungsempfänger keine Vorsteuer aus dieser Rechnung geltend machen.
Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann nur ein Unternehmer, und anscheinend bist du keiner. Tust du es dennoch, musst du die Umsatzsteuer auch ans Finanzamt abführen.
Nein, schreib keine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis. Wenn er die Sachen für seinen Betrieb/Firma braucht, kann er den überwiesenen Betrag als Kosten absetzen. Natürlich ohne VSt. Abzug.
Schlicht und ergreifend - rechtlich betrachtet : Du darfst keine Mehrwertsteuer ausweisen, wenn Du kein (laufendes) Gewerbe hast.
Und wenn er USt. ausweist, muss er sie auch abführen.