Private Haftpflichtversicherung im Wohnrecht
Hallo, ich habe heute mit meiner Versicherung gesprochen wegen eines Haftpflichtschadens. Ich habe seit 2005 das Haus meiner Eltern übernommen und Ihnen ein Wohnrecht einräumen lassen. Vor ein paar Wochen ist mir ein Missgeschick passiert. Ich habe mich an die Küchentür meiner Eltern gestützt und dabei ist die Scheibe zu Bruch gegangen. Jetzt meine Frage. Ich bin zwar Eigentümer des Hauses aber die Wohnung gehört ja meinen Eltern. Meine Versicherung hat mir nahegelegt dass sie für den Schaden nicht aufkommen weil ich der Eigentümer des Hauses bin. bei einer Glasversicherung würde dies gehen. Aber ist dass nicht ein Haftpflichtschaden, da die Wohnung ja meinen Eltern gehört? Sie müssen ja auch für Ihren eigenen Hausrat aufkommen?! Ich weiß nicht ob meine Versicherung mich nur abwürgen will oder ob es wirklich nicht möglich ist. Brauche eigentlich nur einen neutralen Rat als Unwissende. Ich hatte auch sonst noch nie einen Haftpflichtschaden ausser einen kleinen bei einem guten Freund der gerade mal 40 Euro betrug. Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder kennt sich mit sowas aus. Viele Grüssle und Danke!
5 Antworten
Hey BettyBoo76, ausgeschlossen sind z.B. laut den AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen): Haftpflichtansprüche wegen a) an Glas- und Kunststoffscheiben, die über eine Glasversi- cherung versichert werden können.
Gruß siola
Also, die Eltern haben auch das Wohnrecht für die Tür und für die Fenster und ggf. die Dusche und wenn diese aus Glas sind und nun das Glas defekt ist, bezahlt das die Glasversicherung der Eltern und wenn sie keine haben, bezahlt das keine andere Versicherung. Glas ist nun einmal keine Haftpflichtsache. Alles eigentlich ganz einfach.
oh, oh hier gibts viel Falsches bei den Antworten.
Richtig ist, daß Du als Besitzer des Hauses keinen Eigenschaden über Deine PH abrechnen kannst. Das Haus und alles Vermietete davon gehört Dir, also kein PH-Schaden. Wenn fremdes EIGENTUM (z.B. eine Vase) beim Besuch beschädigt worden wäre, ist das ein Thema für die Haftpflicht.
Dazu kommt noch erschwerend, dass in einer PH grundsätzlich Mietsachschäden an Wohnräumen mit eingeschlossen sind, mit AUSNAHME VON GLASSCHÄDEN, da man diese nämlich gesondert versichern kann.
All dies hätte Dir aber auch Dein Versicherungspartner sagen können. Oder hast Du, um ein paar € zu sparen, lieber die "3-Groschen-Internet-Versicherung ohne Beratung und Glück im Schadensfall" Variante gewählt? ;-)
Gut, dass wir auch noch da sind, oder?
Kniffeliger Fall. Könnte im Lehrbuch für Versicherungs-Schadenregulierer stehen.
Vom eigenen Empfinden würde ich auch sagen, dass Du als Eigentümer die Gefahr für die Türen inkl. der Verglasung trägst. So wäre es zumindest bei einem Mietverhältnis beim Eigentümer. Somit: Eigeneschaden und nicht versichert.
Ob das Wohnrecht / Nießbrauchsrecht dem Mietverhältnis wirklich gleichgestellt ist, müsste man aber noch einmal hinterfrage. Was wäre, wenn die Eltern die Türen als Bewohner selber dort eingebracht hätten?
Es ist sicher ein Grenzfall. Tendenziell würde ich der Ablehung entsprechen. Als Kunde - wenn ich viel Zeit hätte - würde ich vielleicht nochmal mit der Schadenabteilung sprechen.
Deine Versicherung will Dich nicht abwürgen. Du stehst vermutlich als Eigentümer im Grundbuch - Deine Eltern sind lediglich Besitzer.
Da Du an Deinem Eigentum eine Scheibe beschädigt hast, zahlt dafür natürlich auch nicht Deine Haftpflichtversicherung. Der Hinweis auf die Glasversicherung ist korrekt. Die zahlt nämlich für Bruchschäden ungeachtet der Ursache.
Der Hausrat ist das Eigentum Deiner Eltern, nicht jedoch das Gebäude - nur, um den Unterschied mal deutlich zu machen.
Völlig korrekt erklärt.
Hier zahlt nur eine Glasversicherung. (Wenn vorhanden)