Privat Auto verkaufen, aber Auto ist noch angemeldet?
Gleich kommt einer und will sich das Auto angucken und evtl. direkt kaufen und mitnehmen. Aber das Auto ist noch angemeldet? Wie gehe ich nun vor? Und was sollte im Kaufvertrag auf jeden Fall drin stehen?
LG
10 Antworten
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: wenn du das fahrzeug im zugelassenen zustand verkaufst, bist du gesetzlich verpflichtet den verkauf unter vorlage eines kaufvertrages deiner zulassungsbehörde anzuzuzeigen. diese wird dann der käufer zur außerbetriebsetzung bzw. ummeldung des fahrzeuges auffordern. das problem ist dass du die adresse nicht hundertprozentig überprüfen kannst. auf der sicheren seite bist du, wenn du das fahrzeug mit zulassungsbescheinigung I und den kennzeichenschildern abmeldest. der käufer muss sich dann kurzzeitkennzeichen mitbringen, damit er das fahrzeug mitnehmen kann.
Wenn du ganz sicher gehen willst, dann solltest du das Auto vorab abmelden.
Wenn das nicht möglich ist, dann muss ihm Kaufvertrag stehen, dass der Käufer das Auto bald auf sich ummeldet und die korrekte Adresse des Käufers (am besten Personalausweis geben lassen)
Zudem der Kaufpreis, Angaben zu den Auto (inkl. KM-Stand), sowie, dass du keine Haftung für Mängel übernimmst.
an sich kein problem. behalte den Fahrzeugbrief auf jeden fall bis du die abmeldebestätigung des nummernschildes hast (lass dir dann auch die nummerschilder schicken) und mit dem Kaufvertrag ist dann auch die rechtliche seite geklärt, fall er sich mit deinen schildern strafbar macht, dann ist im Vertrag vermerkt das er deine schilder mitnimmt, ab dem moment haftet er dafür und schreibe eine frist von 14 tagen in den vertrag.
behalte den Fahrzeugbrief auf jeden fall bis du die abmeldebestätigung des nummernschildes hast
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube, ohne Brief kann man nicht abmelden.
Verlass dich auf keinen Fall darauf, dass der Kaeufer das Auto mitnimmt und selbst ummeldet. Es geht oft gut, aber gerade dann, wenn jemand einen tollen vertrauenserweckenden Eindruck macht, hat man es mit jemandem zu tun, der einen reinlegt.
Melde das Auto vorher ab, bevor du es aus der Hand gibst. Der Kaufvertrag wird dir nicht viel weiterhelfen, wenn du das Auto angemeldet mit Papieren aus der Hand gegeben hast. Du stehst weiterhin erst einmal fuer alles gerade, was passiert. Das kann nichts sein, das kann ein schwerer Unfall sein, das kann auch ein Raubueberfall sein, bei dem das Auto dann benutzt wird.
Also ...
- Kaufvertrag ist sehr wichtig.
- Auto vor der Uebergabe abmelden.
Kaeufer soll Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummer benutzen oder Anhaengertransport)
- Geld bar geben lassen
auf keine Fall angemeldet verkaufen, baut er dann einen unfall musst du für gerade stehen... sage ihm er kann es morgen abholen und dann meldest du es morgen noch fix vorher ab !!! im kaufvertrag muss stehen das ihr über alle Mängel geredet habt und du für nichts Haftung übernimmst, da findet man aber gute Vorlagen im Netz !!!