Preisverhandlung NACH Sofakauf.
Hallo Community ! Ich habe vor ca. 1 Woche bei dem Möbelhaus Zurbrüggen ein Sofa im Wert von 1339€ gekauft und sofort bezahlt . Der Liefertermin wurde festgelegt auf die 12.KW. Bei dem Verkaufsgespräch konnte ich bei dem Verkäufer nur unter wiederwillen einen Rabatt von ca.15% auf 1150€ verhandeln. Jetzt habe ich gerade durch Zufall gesehen (siehe Foto) dass dieses besagte Möbelhaus schon seit einiger Zeit einen Rabatt von 30% auf neu gekaufte Polstermöbel einräumt. Ich fühle mich nun auf gut Deutsch verarscht. Kann ich noch etwas machen oder ist nun ärgern angesagt? Gruß
7 Antworten
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen. Da du direkt im Geschäft gekauft hast, steht dir kein Widerrufsrecht zu. Du bist daher zur Abnahme und zur Zahlung verpflichtet.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob der Händler tatsächlich dieses Sofa mit einem Nachlass von 30% verkaufen würde oder ob das Angebot für andere Möbel gilt. Weiter werden solche Angebote gerne als "bis zu 30%" dargestellt. Das heisst dann noch lange nicht, dass du 30% auf alles bekämst.
Aus den Fotos geht eindeutig hervor, dass der Händler bis zu 30 % Rabatt anbietet.
Du kannst davon ausgehen, dass der Verkäufer dir diesen Nachlass angeboten hätte, wenn er für das von dir gekaufte Sofa gültig gewesen wäre, denn bessere Argumente für einen schnellen Vertragsabschluss gibt es doch nicht.
Alles in allem kommt es auf das Wörtchen bis an, es reicht für den Händler, wenn er ein Sofamodell mit dem Nachlass von 30 % anbietet, alle anderen Modelle müssen nicht mit diesem Nachlass verkauft werden.
Lasst euch alle weiter von den großen Möbelhändlern verarschen. 30 %, 40 % ja teilweise über 50 %, ich freue mich schon auf die Werbung mit 90 % und die Mehrwertsteuer wird auch nicht berechnet!!! Nun lasst mal die Kirche im Dorf. Das sind alles keine "Gutmenschen" die ihre Möbel verschenken."...bis 30 % auf alle Polstermöbel" heisst, dass er, der Händler, bei bestimmten Modellen den Preis vorher draufgeschlagen hat oder dass er bei seinem Lieferant einen Rabatt für eine bestimmte Zeit erhält oder dass er sich eine Preisliste selber erstellt hat, von der kann er dann jeden erdenklichen Rabatt geben. Also, keine Panik, Zurbrüggen hat dich sicherlich nicht über den Tisch gezogen, wenn er dir nicht 30 % auf dein Sofa anbietet. Er will einfach nur mit dem Verdienst an diesem Sofa seine Angestellten und sonstige Kosten bezahlen, denn vom Rabatt geben kann er er nicht Leben. Aber ich hätte das Sofa mal bei ein bis zwei anderen Händlern, die vielleicht nicht die Größe eines Zurbrüggen haben, nachgefragt. Da gibt es nämlich tatsächlich Möbelhäuser, die geben fast gar keinen Rabatt und sind, oh Wunder, trotzdem günstiger. Wie gesagt, lass euch nicht durch Rabatte blenden.
Ich kenne die Rabattstaffelung nicht. Vielleicht gibt es 30% ab einem bestimmten Wert?? Lies zuerst das Kleingedruckte!
Ansonsten kannst du dich natürlich an das Möbelhaus wenden und mit denen reden. Schnapp dir dann gleich den Abteilungsleiter und rede im vernünftigen Ton.
Ein Foto sehe ich nicht.
Du kannst den Kaufvertrag (ohne Angaben von Gründen) jetzt noch rückgängig machen. Oder damit drohen. Alles klar? ;)
Das ist Quatsch! War doch kein Handel im WWW oder Haustürgeschäft!
Vertrag ist von beiden Seiten unterschrieben und somit rechtswirksam.
Wenn die Ware verbindlich bestellt und bezahlt wurde kann sie gar nichts Rückgängig machen.
Das sehe ich anders:
"Einen Kaufvertrag können Sie bei unwahrer und irreführender Werbung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Sie müssen es umgehend nach Bekanntwerden der Irreführung tun. Berufen können Sie sich dabei auf das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb."
Quelle: http://www.helpster.de/kaufvertrag-kuendigen-rueckstrittshinweise_204939#anleitung
Hier geht es allerdings nicht um eine unwahre und irreführende Werbung, denn die Werbung sagt ganz klar aus, dass es auf Polstemöbel bis zu 30 % Nachlass gibt.
Warum sollte er das können? Bei einem Kauf in einem Laden gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Rücktrittsrecht.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Der Käufer hat hier kein Widerrufsrecht. Wir haben kein Fernabsatzgeschäft und auch kein Haustürgeschäft. Der Vertrag ist bindend.