Nach Möbel Kauf wird Geld im Nachhinein gefordert... Ist das berechtigt?
Vor ca. 3 Monaten habe ich in einem Möbelhaus, Möbel im Wert von 1.674€ gekauft und eine Küche im Wert von 3.200€. Zusammen macht das 4.874€, jedoch hat das Möbelhaus einen Fehler bei der Summe gemacht und im Kaufvertrag eine Summe von 3.974€ versehen. Den letztrigen betrag wollte ich finanzieren, allerdings war das zu viel für die Bank. Ich musste also einen bestimmten Teil der Summe Cash zahlen damit die Bank den Rest finanzieren kann. Also bezahlte ich dem Möbelhaus 900€ in Cash als Anzahlung und somit blieben 3.104€ für die Bank als Finanzierung Übrig. 1 Monat nachdem der Kauf erfolgte, bekam ich ein Anruf, da dem Möbelhaus auffiel, dass sie sich um 900€ verrechnet haben und ich also den fälligen Betrag noch Cash bei ihnen zahlen muss. Allerdings bin ich zurzeit knapp bei Kasse und wenn ich vorher wissen würde, dass ich noch 900€ dazu zahlen muss, dann hätte ich die Möbel auch nicht gekauft... Von der Bank würde ich jetzt auch keine 900€ mehr bekommen... Was soll ich tun? Ist es gesetzlich überhaupt erlaubt, dass man aufgrund von eigenen Fehlern später noch derartige Summen verlangt? Ich bitte um Hilfe, wenn möglich von Anwälten. Danke im voraus Mit freundlichen Grüßen Jasarevski
3 Antworten
Ja, das ist möglich. Letztendlich wusstest du ja, dass die Summe nicht stimmt und hast durch das Schweigen gegen Treu und Glauben verstossen.
Das, was hier vorliegt, ist ein klassischer Erklärungsirrtum, die Bank und du wussten. was ihr wolltet und habt euch auch dahingehend verständigt, es aber dann falsch protokolliert. Hierbei sind blosse Rechnungsfehler zu korrigieren, du wusstest, was das einzelne kostet und daher wusstest du letztlich auch, was das Gesamte kostet.
Unter Umständen würde dir der Verkäufer Schadenersatz aus dem Umständen erstatten müssen, die dir durch den Fehler entstanden sind, aber da du gegen Treu und Glauben verstossen hast, kannst du das vergessen.
Zusammengefasst, du musst zahlen. Aber das hättest du ja auch gemusst, wenn sie on Anfang an richtig gerechnet hätten, insofern verstehe ich nicht, wieso man das nicht vorher mit der Bank klärt.
Das ist eben das Problem. Du kanntest die Einzelpreise, also hättest du wissen können, das es stimmt.
Ich meine, dass etwas für 3200 und etwas für 1600 zusammen nicht 3900 kostet, muss man merken.
Hättest du die Summe komplett in Bar bezahlt, wäre eine solche Korrektur nicht mehr möglich gewesen. Das ist bei einem Gerichtsurteil einem meiner vorherigen Arbeitgebern so passiert.
Wichtig ist, es handelte sich damals um einen Kommafehler (statt 999,90 wurden nur 99,99 Euro abgerechnet). Nur die Rechnungen, welche nicht per Nachnahme oder durch sofortige Bezahlung erledigt waren, durften laut Gerichtsurteil noch geändert werden.
Ich fürchte diese Informationen bringt dich jetzt nicht weiter, weil das hier nicht zutreffen dürfte, aber es gibt auch solche Fälle.
Frag am Besten einen Anwalt, 50 Euro sollten eine gute Investition in dem Fall sein.
Schön, das ich gerade auf den anderen Post geantwortet habe...
Bei den hier beschriebenen Umständen, wenn nur die Endsumme falsch ist und die Einzelpreise der nachträglich geforderten Summe entsprechen, ist die Summe auch zu bezahlen.
Die Prüfung der Rechnung, bzw. des Angebotes obliegt dem Käufer.
Sicherlich kann man hier eine Einigung mit dem Möbelhaus treffen, so dass z.B. eine Zinslose Ratenzahlung für den restbetrag erfolgen kann.
Einfach mal nachfragen. Ansonsten sieht es schlecht aus.
PS: Der Möbel Boss in Düsseldorf ist eh nicht der Bringer. Die liefern auch unvollständige Schränke
Ich wusste nichts die Summe wurde vom Möbelhaus so errechnet, ich habe die Rechnung auch nicht kontrolliert.