Möbel beschädigt in Verpackung?
hab vor kurzem in einem Möbelhaus einen Fernsehsessel gekauft.
Den verpackten Artikel mit nach Hause und bereits beim Auspacken eine beschädigte Stelle entdeckt - und den sessel fofort wieder ins Möbelhaus gebracht.
Dort wurde er aber nicht angenommen - Möbelhaus will zunächst mit dem hersteller in Verbindung treten - ist das so korrekt ??
Muß mich in Zukunft im Möbelladen die Verpackung öffnen und nachschauen?
(Beim Sessel ist auf einer Seite das Leder eingerissen)
2 Antworten
Ja , der Anbieter hat das Recht zu Nachbesserung, und wenn der Sessel direkt vom Hersteller geliefert wurde , dann hat er auch das Recht dort nachzufragen.
Er ist nicht direkt zum Umtausch verpflichtet.
nein, und das hat ja auch niemand verlangt. Es ist ja auch nicht davon auszugehen, dass jedes Mal ein Möbelstück beschädigt ist, sondern das jetzt ist gerade ein Sonderfall.
ja aber ich kann doch nicht die ganzen Möbel im Abhollager nachkontrollieren, oder ?
Das Nachbesserungsrecht besteht grundsätzlich.
Sie müssen die Verpackung NICHT im Möbelhaus aufreißen.
Setzen Sie aber dennoch dem Möbelhaus eine angemessene Frist mit Datum (keine Dauer).
Ich hatte unlängst einen ähnlichen Fall, bei dem ich NACH Anlieferung feststellte, dass mein Waschbecken durch Transportschaden angebrochen war. Den Austausch konnte ich aber nur beschleunigen, in dem ich hartnäckig nachhakte.
Das wird bei Ihrem Sessel aber vermutlich nicht "lebenswichtig" sein ;-)
Guten Rutsch
ok, ich befürchte halt, daß es zum Schluß heißt, ich hätte den Sessel beim Auspacken beschädigt !!