Wohnungszusage per E-Mail
Wir haben anfangs des Jahres eine Zusage per E-Nail bekommen mit Einzugstermin und alles andere. Nun kam wieder per E-Mail eine Absage, dass es doch nicht klappen würde. Wir haben aber auf Grund der schriftlichen per E-Mail bekommenen zusage die jetzige Wohnung gekündigt. Nun müssen wir zum 30.06.2015 die Wohnung verlassen. Können wir nun die anfallenden Mehrkosten ( Wohnungssuche, Umzug weiter weg und Maklerkosten usw. ) in Rechnung stellen. Ist die Zusage per E-Mail wie ein Mietvertrag anzuschauen????????????? Ich habe alle E-Mails die wir bekommen haben ausgedruckt. Bitte um Nachricht Danke
1 Antwort
Einen Fall wie den deinen habe ich im Internet leider nicht finden können. Aber einen umgekehrten, was meiner Meinung nach genauso gehen müsste. Und zwar wenn ein Mieter eine Wohnung fest zusagt ist das gleichzusetzen mit einer Unterschrift auf dem Mietvertrag. Geht der Mieter das Mietverhältnis dann doch nicht ein, kann der Vermieter eine Monatsmiete Schadensersatz verlangen. Hier für dich zum nachlesen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/102911-begruendet-die-muendliche-zusage-einen-mietvertrag
Ich denke man kann das auf deine Situation anwenden.