Ist das Parken in 2. Reihe?
Hallo. Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in einem Mehrfamilienhaus. Unten sind 2 Versicherungen. Zusätzlich haben wir 6 Parkplätze vor dem Haus, wo wir parken können. Die Leute von der Versicherung meinen es seien ihre Kundenparkplätze und machen aus den 6 langen Plätzen gerne 12 Parkplätze. So kommt es oft dazu dass meine Mutter und ich zugeparkt werden. Das heißt wir kommen nicht weg. Doch wir haben nichts schriftlich, dass die Parkplätze uns zustehen.
Ist also das, was die Kunden und hauptsächlich die Mitarbeiter machen rechtlich oder können wir etwas dagegen machen.
Ich habe bereits selber in "2. Reihe" geparkt ohne dass ein Auto vor mir stand um zu verhindern zugeparkt zu werden. Darauf hin wurde ich von den Mitarbeitern der Versicherung dazu gebeten so zu parken dass einer hinter mir parken kann. Habe ich nicht gemacht. Die Mitarbeiterin machte währenddessen Fotos von mir und dem Auto.
Kann ich da was machen und ist das erlaubt in 2. Reihe zu parken dass ich nicht weg komme?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
10 Antworten
Unabhängig davon, wie das Nutzungsrecht geregelt ist: Ein Auto so einzuparken, dass es nicht wegfahren kann, ist u.U. schon Nötigung und somit eine Straftat.
Was sagt denn der Vermieter/Hausbesitzer dazu? Es ist sein Grundstück und er kann darüber bestimmen, wer wo darauf parken darf.
Das sieht sehr stark nach einem Privatgrundstück aus (nicht auf der Straße und hinter dem Gehweg).
Zusätzlich haben wir 6 Parkplätze vor dem Haus, wo wir parken können.
Wenn der Parkplatz auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses liegt und ihr eine Genehmigung des Vermieters dort zu parken habt, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Dabei muss die Genehmigung nicht schriftlich erfolgt sein (vereinfacht aber den Nachweis), eine mündliche Genehmigung reicht vollkommen aus.
Ob die Versicherung dort parken darf oder nicht ist nicht euer Problem. Für euch ist nur wichtig, dass ihr eine Genehmigung des Vermieters habt. Gibt es Probleme mit der Versicherung, dann wendet euch an den Vermieter. Er ist euer Ansprechpartner.
Habt ihr keine Genehmigung des Vermieters, dann fragt den Vermieter, ob er euch das Parken dort genehmigt. Wenn nicht - Pech gehabt. Dann solltet ihr zukünftig diese Parkplätze meiden um keinen Streit zu befeuern, den ihr nicht gewinnen könnt.
Sieht aus wie Privatgrund. Insofern würde ich das formal nicht als "Parken in 2. Reihe" im Sinne der StVO bezeichnen.
Nichtsdestotrotz ist das natürlich nicht in Ordnung. Wenn eine Einigung mit den Versicherungen nicht möglich ist, würde ich mich an den Grundstückseigentümer/Hausverwaltung wenden. Vielleicht kann er mit einer Beschilderung oder Markierung eine eindeutige Regelung treffen.
Die Polizei wird dir da auf Privatgrund nicht wirklich weiterhelfen, es sei denn, sie wertet das als Nötigung.
Auf m privat Grundstück ist das Jacke wie Hose was es für parken ist...
Wenn „ich“ aber rückwärts nicht weg kommt, würde ich abschleppen lassen (was du dann allerdings erstmal bezahlen müsstest)
ob das Theater allerdings sinnvoll ist...?
Die Leute aus 2. Reihe sind ja augenscheinlich in Sekunden da um euch raus zu lassen?
Kann man da nicbt friedlich miteinander?
ich würde mir das mal schriftlich zeigen lassen ,ob das ihre kundenparkplätze sind. glaub ich nämlich nicht, dann würde euch das parken von den versicherungen verboten werden.
so wie die das handhaben gehts jedenfalls nicht
was geht noch ?
wo steht hier ,das es ein privates grundstück ist?
die versicherungen behaupten ,es seien kundenparkplätze, dann müßten die auch dafür löhnen was ich absolut nicht glaube.
Dein Glaube interessiert niemanden.
zuparken geht gar nicht, sollte dir dein gesunder menschenverstand mitteilen
Mein gesunder Menschenverstand unterscheidet Menschen mit Verstand von jenen mit Unverstand.
Die Versicherungen sind doch offenbar genau so Mieter im Haus wie der Fragesteller - wenn er nichts schriftliches hat, dann ist die Annahme, dass die Versicherungen auch nicht schriftliches haben, und eine entsprechende Nachfrage doch durchaus berechtigt, oder etwa nicht?
Nein, ist es nicht.
Er kann sich bei der Hausverwaltung erkundigen, ob die Plätze frei verfügbar sind oder ob sie vermietet sind.
Klar kann er das machen - aber muss man denn immer über den "großen Dienstweg" gehen? - Wer weiß, wie die Hausverwaltung "drauf" ist, ob die das überhaupt beantworten können (sollten sie eigentlich, ich habe aber als Mieter auch schon Hausverwaltungen erlebt, die überhaupt nicht genau wussten, was sie da eigentlich verwalten ...)
Die Versicherungsagentur steht mit ihren Nachbarn in keinem Dienstverhältnis. Und eine mögliche Unorganisiertheit ihres Hausverwalters muss sie auch nicht schultern.
Geth's noch?? Du fährst auf ein privates Grundstück und forderst den Miter auf, ihm erst mal seinen Mietvertrag zu zeigen? Frechheit siegt oder was?