Ist das Parken in 2. Reihe?

 - (Recht, Auto, Straßenverkehrsordnung)

10 Antworten

Unabhängig davon, wie das Nutzungsrecht geregelt ist: Ein Auto so einzuparken, dass es nicht wegfahren kann, ist u.U. schon Nötigung und somit eine Straftat.

Was sagt denn der Vermieter/Hausbesitzer dazu? Es ist sein Grundstück und er kann darüber bestimmen, wer wo darauf parken darf.

Das sieht sehr stark nach einem Privatgrundstück aus (nicht auf der Straße und hinter dem Gehweg).

 Zusätzlich haben wir 6 Parkplätze vor dem Haus, wo wir parken können.

Wenn der Parkplatz auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses liegt und ihr eine Genehmigung des Vermieters dort zu parken habt, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Dabei muss die Genehmigung nicht schriftlich erfolgt sein (vereinfacht aber den Nachweis), eine mündliche Genehmigung reicht vollkommen aus.

Ob die Versicherung dort parken darf oder nicht ist nicht euer Problem. Für euch ist nur wichtig, dass ihr eine Genehmigung des Vermieters habt. Gibt es Probleme mit der Versicherung, dann wendet euch an den Vermieter. Er ist euer Ansprechpartner.

Habt ihr keine Genehmigung des Vermieters, dann fragt den Vermieter, ob er euch das Parken dort genehmigt. Wenn nicht - Pech gehabt. Dann solltet ihr zukünftig diese Parkplätze meiden um keinen Streit zu befeuern, den ihr nicht gewinnen könnt.

Sieht aus wie Privatgrund. Insofern würde ich das formal nicht als "Parken in 2. Reihe" im Sinne der StVO bezeichnen.

Nichtsdestotrotz ist das natürlich nicht in Ordnung. Wenn eine Einigung mit den Versicherungen nicht möglich ist, würde ich mich an den Grundstückseigentümer/Hausverwaltung wenden. Vielleicht kann er mit einer Beschilderung oder Markierung eine eindeutige Regelung treffen.

Die Polizei wird dir da auf Privatgrund nicht wirklich weiterhelfen, es sei denn, sie wertet das als Nötigung.

Auf m privat Grundstück ist das Jacke wie Hose was es für parken ist...

Wenn „ich“ aber rückwärts nicht weg kommt, würde ich abschleppen lassen (was du dann allerdings erstmal bezahlen müsstest)

ob das Theater allerdings sinnvoll ist...?

Die Leute aus 2. Reihe sind ja augenscheinlich in Sekunden da um euch raus zu lassen?

Kann man da nicbt friedlich miteinander?

ich würde mir das mal schriftlich zeigen lassen ,ob das ihre kundenparkplätze sind. glaub ich nämlich nicht, dann würde euch das parken von den versicherungen verboten werden.

so wie die das handhaben gehts jedenfalls nicht

vierfarbeimer  12.03.2018, 11:21

Geth's noch?? Du fährst auf ein privates Grundstück und forderst den Miter auf, ihm erst mal seinen Mietvertrag zu zeigen? Frechheit siegt oder was?

catweasel66  12.03.2018, 11:23
@vierfarbeimer

was geht noch ?

wo steht hier ,das es ein privates grundstück ist?

die versicherungen behaupten ,es seien kundenparkplätze, dann müßten die auch dafür löhnen was ich absolut nicht glaube.

vierfarbeimer  12.03.2018, 11:27
@catweasel66

Dein Glaube interessiert niemanden.

catweasel66  12.03.2018, 11:28
@vierfarbeimer

zuparken geht gar nicht, sollte dir dein gesunder menschenverstand mitteilen

vierfarbeimer  12.03.2018, 11:35
@catweasel66

Mein gesunder Menschenverstand unterscheidet Menschen mit Verstand von jenen mit Unverstand.

claushilbig  29.04.2018, 22:29
@vierfarbeimer

Die Versicherungen sind doch offenbar genau so Mieter im Haus wie der Fragesteller - wenn er nichts schriftliches hat, dann ist die Annahme, dass die Versicherungen auch nicht schriftliches haben, und eine entsprechende Nachfrage doch durchaus berechtigt, oder etwa nicht?

vierfarbeimer  29.04.2018, 22:49
@claushilbig

Nein, ist es nicht.

Er kann sich bei der Hausverwaltung erkundigen, ob die Plätze frei verfügbar sind oder ob sie vermietet sind.

claushilbig  29.04.2018, 23:12
@vierfarbeimer

Klar kann er das machen - aber muss man denn immer über den "großen Dienstweg" gehen? - Wer weiß, wie die Hausverwaltung "drauf" ist, ob die das überhaupt beantworten können (sollten sie eigentlich, ich habe aber als Mieter auch schon Hausverwaltungen erlebt, die überhaupt nicht genau wussten, was sie da eigentlich verwalten ...)

vierfarbeimer  30.04.2018, 09:16
@claushilbig

Die Versicherungsagentur steht mit ihren Nachbarn in keinem Dienstverhältnis. Und eine mögliche Unorganisiertheit ihres Hausverwalters muss sie auch nicht schultern.