Anzeige wegen zuparkens?
Hallo. Ich war heute beim einkaufen und wurde auf der Fahrertür so zugeparkt das ich nicht mehr einsteigen konnte. Glücklicherweise kam auf der Beifahrerseite der andere parkende und fuhr seinen wagen weg so das ich bei mir die Handbremse lösen konnte und den wagen nach hinten schieben konnte.
Ich würde diesem Hornochsen echt gerne irgendwie anzeigen damit der wenigstens ein Bußgeld o.ä bekommt.
Hat jemand schonmal erfahrung mit sowas gemacht ? wie erfolgversprechend ist sowas? ich meine ich hab das bild hier und noch eins mit seinem nummernschild wo man genau sieht wie er/sie parkt.
7 Antworten
Schon Adenauer sagte: "Wer sich ärgert, büßt die Sünden anderer".
Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen. Es ist ja nichts Schlimmes vorgefallen. Vielleicht war ja auch keine böße Absicht dabei. Sondern der andere Verkehrsteilnehmer hat etwas gedankenlos geparkt.
Ich denke, es lohnt den Aufwand nicht, eine "große Sache" daraus zu machen.
Alles Gute.
Laß das bleiben, das führt zu nichts, das kostet Dich nur unnötig Geld.
Hi illuminos,
das kommt drauf an, wo Du geparkt hast. Hast Du auf einer öffentlichen Straße, oder einem öffentlichen Parkplatz geparkt? Oder hast Du auf einem privaten Parkplatz eines Ladens geparkt. Im letzten Fall kannst Du gar nichts machen, da die Polizei dort keine Knollen verteilt.
Im ersten Fall würde ich auch nichts machen. Du müsstest nämlich zur Polizei und eine Anzeige stellen. Dann brauchst Du Beweise, am Besten noch einen Zeugen. Wenn Du Pech hast darfst Du auch noch einen Anhörungsbogen ausfüllen, nur damit das Verfahren wegen Bagatelle eingestellt wird. Ja ist ärgerlich. Aber Mund abwischen und weiter. Alles andere führt nur zu Herzinfarkt und schlechte Laune.
Viele Grüße
DatSchoof
Kann, muss aber nicht. Dazu gibt es eine Reihe von Urteilen. Da heißt es beispielsweise: "Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird." Ist da schon eine Zugangsschranke gibt es keinen öffentlichen Verkehrsraum. Und selbst wenn, wird die Polizei sicherlich nicht auf einem Supermarktparkplatz Knollen verteilen, das macht sie schon im öffentlichen Verkehrsraum nicht, weil da meistens die Gemeinde für den ruhenden Verkehr zuständig ist.
ok danke für die information. war tatsächlich auf dem Parkplatz des Supermarktes. bringt also scheinbar nichts.
aber es ist doch echt zum totärgern das man gegen solche Idioten nichts machen kann. und wenn man sich persönlich rächen wollte im sinne von Luft aus den reifen lassen etc. ist man dann noch selbst derjenige der stress bekommt.
lade bloß nicht das Bild mit dem Nummernschild hier hoch.. das kann teuer für dich werden
geh damit zur Polizei und gut ist
danke für die warnung ;) hätte ich wenn überhaupt sowieso zensiert ^^
Geh halt zur Polizei und schildere die Sachlage
Der private Parkplatz eines Ladens ist trotzdem tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum. Auch dort sind die zuständig...