Post vom Obergerichtsvollzieher, allerdings spät gesehen?
Hallo.
Ich habe ein kleines Problem.. Ich habe in einer WG gewohnt, da ich mich aber mit meiner Mitbewohnerin verstritten habe, bin ich dort nicht mehr aufgetaucht und habe Post bekommen.
Zwei Briefe davon waren jetzt vom Gerichtsvollzieher. In dem letzten steht, dass ich bis Morgen (27.04.16) einen gewissen Betrag zwischen 08.00 und 11.00 Uhr abgeben soll. Da ich aber Berufsschule habe und in diesem Zeitraum eine Schulaufgabe schreibe, besteht die Möglichkeit, dass es auch ein Bekannter von mir vorbei bringt?
Leider sitze ich gerade auf Arbeit und habe keine eMail.Adresse um dem OGV mal zu schreiben..
Könnt ihr mir helfen? :( Ich mag keine Anzeige bekommen..
Liebe Grüße, Lena
5 Antworten
Da steht sicherlihc auch die Telefonnummer vom Gerichtsvollzieher drauf, ruf ihn einfach an.
Steht da keine Telefonnummer bei?
Ich hab den Brief zu Hause und weiß nicht mehr wie der OGV hieß :/
Und ich bin abends immer erst um 19.15 Uhr zu Hause, da wird keiner mehr rangehen..
Aber anrufen kannst den GV schon
Ja, es können auch Dritte für dich Geld abgeben und es bedarf keiner Vollmacht. Das ist sogar im BGB geregelt, dass Dritte deine Schulden zahlen können.
Wenn, müsste derjenige am besten noch heute das Geld vorbeibringen, falls der GV überhaupt im Büro ist und nicht unterwegs. Morgen wird er ja definitiv unterwegs sein (du wirst ja nicht seine einzige "Kundin" sein).
Geld auf sein Dienstkonto zu überweisen wäre ja auch möglich.
Ok, wenn geladen wurde ist es klar. Ich dachte, dass er zu ihr will zu der Uhrzeit.
Rufe doch am besten den Gerichtsvollzieher an und kläre das mit Ihm ab.
Es gibt bestimmt eine Mölglichkeit das dein bekannter ihm das Geld geben kann oder so. Eventuell musst Du eine Vollmacht für deinen bekannten ausstellen.
Aber wie schon gesagt rufe am besten heute noch den Gerichtitsvollzieher an...
Wenn er zu einem Termin lädt, dann hat er dann auch "Sprechstunde". Alles andere ist natürlich korrekt.