Muss man Überbrückungsgeld an Arge zurück zahlen?

5 Antworten

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es gilt normalerweise das zuflussprinzip, heist dass wenn du im Sept. hilfebedürftig bist und erst im Okt. dein erstes geld erhälst, dann musst du nichts zurückzahlen, was du für Sept. erhlten hast.

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 19:11

Für September hab ich ganz normal mein Harz 4 noch bekommen, jedoch kommt halt erst am 15.10 mein Lohn, sprich ich muss mir mein Harz 4 von 1 monat für 1 1/2 einteilen, oder halt zurückzahlen?

Andreas41  02.10.2010, 19:15
@Solara

ALGII ist eine Vorausleistumng, d.h. das Geld was Anfang Okober gezahlt wurde, muss dass tatsächlich zurückgezahlt werde, wenn du Mitte Oktober dein Gehalt bekommst

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 19:31
@Andreas41

Dann müsste ja mein Partner 650 Euro zurück bezahlen, und ihm würde von seinem Gehalt kaum was übrig bleiben, und wir wären immer noch auf das Amt angewießen, und das ist ja dass was wir nicht wollen. Wir wollen ja endlich weg von denen.

Andreas41  02.10.2010, 19:35
@Solara

Wenn ihr beide arbeitet, dürftet ihr doch nicht mehr hilfebedürftig sein... was verdient ihr denn zusammen?

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 19:44
@Andreas41

Ja so gesehen sind wir das ja auch nicht. Es geht einfach nur darum dass ich einfach bissl Kohle brauchte vom 1- 15 , bis mein Gehalt kommt. Wir wohnen ja nicht mal zusammen, und haben somit auch keine gemeinsame Kasse. Jeder verdient verschieden, da er mehr Tagschichten hat, und ich mehr Nachtschichten, und immer Freitags - Sonntag arbeite, und er nur ab und an. Wie gesagt, es geht einfach nur um die 15 Tage... Aber wir erkundigen uns auch nochmal bei seinem Amt, wieso es bei ihm anders ist.

Andreas41  02.10.2010, 19:51
@Solara

Das Amt hat es bei ihm mit ziemlicher Sicherheit falsch berechnet und wird die Leistung ähnlich wie bei dir zurückfordern. Also lieber schon mal die ersten beiden Monate drauf einstellen, dass ihr Geld zurücklegt. Fragt aber wenn´s eng wird nach einer Ratenzahlung, das sollte auf jeden Fall funktionieren

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 19:56
@Andreas41

Naja das hab ich sowieso vor. Anders geht es ja nicht. Fand das alles einfach nur komisch. Aber mal gucken was bei seinem Amt raus kommt.Was die dazu meinen. Fand es einfach nur komisch, und jeder normal denkende der auch nen bissl Ahnung hat, der würde sich da auch wundern.

Andreas41  02.10.2010, 19:58
@Solara

Na dann wünsch ich euch da mal viel Glück!

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 20:06
@Andreas41

Danke, und auch danke, dass du trotzdem versucht hast zu helfen, und normal geschrieben hast, und nicht dumm kamst, wie gewisse andere Leute... :)

Dass du zurückzahlen musst, ergibt sich aus dem Zuflussprinzip.
Leistungen für Oktober und Gehalt im Oktober bedeutet, dass das Gehalt auf die Leistungen angerechnet - abgesehen davon, dass die vorauseilende Anrechnung und Einstellung des Alg2 am Gesetz vorbei geschieht - wird. Bestanden die ARGE-Leistungen für Oktober in den 100 EUR, sind die weg, egal wie du das aufgefasst haben möchtest.

Überbrückungsgeld ist immer ein Darlehen.Aber die ARGE lässt sich bestimmt auf eine Ratenzahlung ein.

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 18:59

Nur wieso muss dann nur ich das zurück bezahlen, und mein Freund nicht, obwohl bei ihm alles genau so ist, und der nicht mal das beantragen musste, sondern der hat das gleich so bekommen. Und für mich sind Darlehen und Überbrückungsgeld zwei Dinge...

VirtualSelf  02.10.2010, 19:05
@Solara

Überbrückungsgeld in dem Sinne, wie du ihn zu verstehen scheinst, existiert nicht. Entweder bist du in einem Monat hilfebedürftig oder du bist es nicht.
Wenn du es nicht bist und sich dieses nachträglich rausstellt, wird eine Rückforderung augemacht.

  1. denke ich, dass das Amt es nicht zurückfordern darf, da du für den Zeitraum bis zum ersten Arbeitslohn mittellos bist, keine Miete, keinen Strom, keine Krankenversicherung, kein Wasser und Brot bezahlen kannst. Da du aber das Recht, nach Art. 1 GG und Art. 20 GG, auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hast, steht hier das Jobcenter und zahlt dir nun nicht mehr ALG II, sondern ein Überbrückungsgeld auf Hartz IV Niveau, bis du für deine geleistete Arbeit dein Geld bekommst. Erst DANN bist du nicht mehr mittellos und ab diesen Zeitpunkt kann (und sollte) jede weitere Zahlung vom Jobcenter zurückgefordert werden.
  2. ist das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, auf welchem du bis zu deinem ersten Arbeitsentgelt lebst, dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden. (Fett = Auszug aus BVerfG-Urteil vom  09.02.2010)

Das bedeutet: Eine Abtretungserklärung zur Tilgung von Schuld gegenüber dem Jobcenter (Ratenzahlung) brauchst du gar nicht unterschreiben, da in der Berechnung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt keine Beträge für Ratenzahlungen eingerechnet sind (http://www.hartziv.org - Regelsatztorte) Wenn das Jobcenter das dir zustehende Geld zurückfordert verstoßen sie gegen das Sozialstaatsprinzip und verletzen damit ihre Pflicht zur Hilfeleistung und greifen damit deine Würde an, indem sie dir wegnehmen, was dir rechtmäßig zusteht.

Es spielt also gar keine Rolle, dass du am Ende deines Arbeitsmonats dein Entgelt bekommst, denn bis dahin war das Jobcenter verpflichtet dein Existenzminimum zu sichern. Es ist ja das Selbe, wenn du Hartz IV als Überbrückungsgeld für dein momentan erwerbsloses Leben bis zum Wiedereintritt ins Arbeitsleben empfängst.

Ich bin kein Anwalt, aber ich kann Recht von Unrecht unterscheiden.

Eigentlich müssten die Mitarbeiter beim Jobcenter dir das Überbrückungsgeld geben, Mit besten Wünschen auf Erfolg auf dem neuen Arbeitsplatz, dich mit einem Lächeln verabschieden und dir voller Freude hinterherwinken und obendrein dankbar dafür sein, dass sie dir helfen konnten. So sehen für mich sozial (zwischenmenschlich) engagierte Menschen aus, denen es eine Freude ist helfen zu können, ohne etwas dafür zurückzuverlangen. Alles andere ist Heuchelei.

Kopiert euch diese Worte und zeigt sie eurem Anwalt, falls es notwendig ist. Vielleicht bekommt er ja ein andere/ neue Perspektive, sollte sie ihm fehlen.

Mit freundlichem Gruß

Marco

Das siehst DU falsch.

Du hast "Geld angefordert"?

Dann hast Du das System nicht verstanden.

Selbstverständlich musst Du zu viel gezahltes Geld SOFORT erstatten.

Viele glauben es, wenigen ist es klar:

Hier fallen NICHT MEHR die Geldscheine von ober herab.

Sarrazin sei Dank.

Kümmere Dich doch bitte rechtsstaatlich korrekt um Deine Angelegenheiten.

Larah10  02.10.2010, 20:34

Mit israelischer Flagge und Shalom Sarrazin loben ? Na klar. Troll. Und zudem keine Ahnung vom SGB ..

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 20:44
@Larah10

So seh ich das auch, danke :) :) :)

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 19:45

Zudem hat Sarrazin mit HArz 4 nichts am Hut.Bei ihm ging es um Ausländer, also von daher hättest du dein Kommentar auch behalten können, denn es war mehr als Schwachsinnig ;)

Solara 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 19:10

Ist mir schon klar, dass das Geld nicht vom Himmel fällt, jedoch will ich es evtl nicht verstehen, dass es nur bei mir so ist, und bei anderen nicht. Die bekommen ganz normal ihr Harz 4...Ich kann doch nicht nen halben Monat ohne Geld sein....Mag ja schön und gut sein, dass die mir das "vorstrecken" aber wieso gehts dann nur mir so, und anderen nicht?