Muss man Überbrückungsgeld an Arge zurück zahlen?
Aloha Ahula und Waikiki,
wie man in der Überschrift schon lesen kann, geht es um Überbrückungsgeld.
Ich arbeite seit dem 02.02.2010 wieder, und das Gehalt kommt immer am 15, da ich aber vor dem 15 in den Job rein gekommen bin, bekomm ich mein Gehalt also nun erst am 15.10.10
Heute habe ich dann ein Schreiben von der Arge bekommen, dass ich zwar 100 Euro bekomme, jedoch das wieder zurück zahlen muss.
OBWOHL ich Überbrückungsgeld angefortdert habe, sehen die das nun als Darlehen.
Mein Freund, arbeitet bei der gleichen Firma wie ich, lebte bisher auch von ALG2, und der bekommt komischerweiße sein ganz normales harz 4, sowie die Miete bezahlt, und er muss NICHTS zurück bezahlen.
Die können das von Amt zu Amt doch nicht verschieden machen.
Nun um auf den Punkt zu kommen. MUSS ich denen das Geld zurück zahlen? Denn immerhin sind die ja eigentlich noch dafür zuständig.
Oder sehe ich das falsch?
5 Antworten
es gilt normalerweise das zuflussprinzip, heist dass wenn du im Sept. hilfebedürftig bist und erst im Okt. dein erstes geld erhälst, dann musst du nichts zurückzahlen, was du für Sept. erhlten hast.
ALGII ist eine Vorausleistumng, d.h. das Geld was Anfang Okober gezahlt wurde, muss dass tatsächlich zurückgezahlt werde, wenn du Mitte Oktober dein Gehalt bekommst
Dann müsste ja mein Partner 650 Euro zurück bezahlen, und ihm würde von seinem Gehalt kaum was übrig bleiben, und wir wären immer noch auf das Amt angewießen, und das ist ja dass was wir nicht wollen. Wir wollen ja endlich weg von denen.
Wenn ihr beide arbeitet, dürftet ihr doch nicht mehr hilfebedürftig sein... was verdient ihr denn zusammen?
Ja so gesehen sind wir das ja auch nicht. Es geht einfach nur darum dass ich einfach bissl Kohle brauchte vom 1- 15 , bis mein Gehalt kommt. Wir wohnen ja nicht mal zusammen, und haben somit auch keine gemeinsame Kasse. Jeder verdient verschieden, da er mehr Tagschichten hat, und ich mehr Nachtschichten, und immer Freitags - Sonntag arbeite, und er nur ab und an. Wie gesagt, es geht einfach nur um die 15 Tage... Aber wir erkundigen uns auch nochmal bei seinem Amt, wieso es bei ihm anders ist.
Das Amt hat es bei ihm mit ziemlicher Sicherheit falsch berechnet und wird die Leistung ähnlich wie bei dir zurückfordern. Also lieber schon mal die ersten beiden Monate drauf einstellen, dass ihr Geld zurücklegt. Fragt aber wenn´s eng wird nach einer Ratenzahlung, das sollte auf jeden Fall funktionieren
Naja das hab ich sowieso vor. Anders geht es ja nicht. Fand das alles einfach nur komisch. Aber mal gucken was bei seinem Amt raus kommt.Was die dazu meinen. Fand es einfach nur komisch, und jeder normal denkende der auch nen bissl Ahnung hat, der würde sich da auch wundern.
Na dann wünsch ich euch da mal viel Glück!
Danke, und auch danke, dass du trotzdem versucht hast zu helfen, und normal geschrieben hast, und nicht dumm kamst, wie gewisse andere Leute... :)
Dass du zurückzahlen musst, ergibt sich aus dem Zuflussprinzip.
Leistungen für Oktober und Gehalt im Oktober bedeutet, dass das Gehalt auf die Leistungen angerechnet - abgesehen davon, dass die vorauseilende Anrechnung und Einstellung des Alg2 am Gesetz vorbei geschieht - wird. Bestanden die ARGE-Leistungen für Oktober in den 100 EUR, sind die weg, egal wie du das aufgefasst haben möchtest.
Überbrückungsgeld ist immer ein Darlehen.Aber die ARGE lässt sich bestimmt auf eine Ratenzahlung ein.
Nur wieso muss dann nur ich das zurück bezahlen, und mein Freund nicht, obwohl bei ihm alles genau so ist, und der nicht mal das beantragen musste, sondern der hat das gleich so bekommen. Und für mich sind Darlehen und Überbrückungsgeld zwei Dinge...
Überbrückungsgeld in dem Sinne, wie du ihn zu verstehen scheinst, existiert nicht. Entweder bist du in einem Monat hilfebedürftig oder du bist es nicht.
Wenn du es nicht bist und sich dieses nachträglich rausstellt, wird eine Rückforderung augemacht.
- denke ich, dass das Amt es nicht zurückfordern darf, da du für den Zeitraum bis zum ersten Arbeitslohn mittellos bist, keine Miete, keinen Strom, keine Krankenversicherung, kein Wasser und Brot bezahlen kannst. Da du aber das Recht, nach Art. 1 GG und Art. 20 GG, auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hast, steht hier das Jobcenter und zahlt dir nun nicht mehr ALG II, sondern ein Überbrückungsgeld auf Hartz IV Niveau, bis du für deine geleistete Arbeit dein Geld bekommst. Erst DANN bist du nicht mehr mittellos und ab diesen Zeitpunkt kann (und sollte) jede weitere Zahlung vom Jobcenter zurückgefordert werden.
- ist das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, auf welchem du bis zu deinem ersten Arbeitsentgelt lebst, dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden. (Fett = Auszug aus BVerfG-Urteil vom 09.02.2010)
Das bedeutet: Eine Abtretungserklärung zur Tilgung von Schuld gegenüber dem Jobcenter (Ratenzahlung) brauchst du gar nicht unterschreiben, da in der Berechnung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt keine Beträge für Ratenzahlungen eingerechnet sind (http://www.hartziv.org - Regelsatztorte) Wenn das Jobcenter das dir zustehende Geld zurückfordert verstoßen sie gegen das Sozialstaatsprinzip und verletzen damit ihre Pflicht zur Hilfeleistung und greifen damit deine Würde an, indem sie dir wegnehmen, was dir rechtmäßig zusteht.
Es spielt also gar keine Rolle, dass du am Ende deines Arbeitsmonats dein Entgelt bekommst, denn bis dahin war das Jobcenter verpflichtet dein Existenzminimum zu sichern. Es ist ja das Selbe, wenn du Hartz IV als Überbrückungsgeld für dein momentan erwerbsloses Leben bis zum Wiedereintritt ins Arbeitsleben empfängst.
Ich bin kein Anwalt, aber ich kann Recht von Unrecht unterscheiden.
Eigentlich müssten die Mitarbeiter beim Jobcenter dir das Überbrückungsgeld geben, Mit besten Wünschen auf Erfolg auf dem neuen Arbeitsplatz, dich mit einem Lächeln verabschieden und dir voller Freude hinterherwinken und obendrein dankbar dafür sein, dass sie dir helfen konnten. So sehen für mich sozial (zwischenmenschlich) engagierte Menschen aus, denen es eine Freude ist helfen zu können, ohne etwas dafür zurückzuverlangen. Alles andere ist Heuchelei.
Kopiert euch diese Worte und zeigt sie eurem Anwalt, falls es notwendig ist. Vielleicht bekommt er ja ein andere/ neue Perspektive, sollte sie ihm fehlen.
Mit freundlichem Gruß
Marco
Das siehst DU falsch.
Du hast "Geld angefordert"?
Dann hast Du das System nicht verstanden.
Selbstverständlich musst Du zu viel gezahltes Geld SOFORT erstatten.
Viele glauben es, wenigen ist es klar:
Hier fallen NICHT MEHR die Geldscheine von ober herab.
Sarrazin sei Dank.
Kümmere Dich doch bitte rechtsstaatlich korrekt um Deine Angelegenheiten.
Mit israelischer Flagge und Shalom Sarrazin loben ? Na klar. Troll. Und zudem keine Ahnung vom SGB ..
So seh ich das auch, danke :) :) :)
Zudem hat Sarrazin mit HArz 4 nichts am Hut.Bei ihm ging es um Ausländer, also von daher hättest du dein Kommentar auch behalten können, denn es war mehr als Schwachsinnig ;)
Ist mir schon klar, dass das Geld nicht vom Himmel fällt, jedoch will ich es evtl nicht verstehen, dass es nur bei mir so ist, und bei anderen nicht. Die bekommen ganz normal ihr Harz 4...Ich kann doch nicht nen halben Monat ohne Geld sein....Mag ja schön und gut sein, dass die mir das "vorstrecken" aber wieso gehts dann nur mir so, und anderen nicht?
Für September hab ich ganz normal mein Harz 4 noch bekommen, jedoch kommt halt erst am 15.10 mein Lohn, sprich ich muss mir mein Harz 4 von 1 monat für 1 1/2 einteilen, oder halt zurückzahlen?