Post hat Paket verschlampt; Wiederbeschaffungszeitwert oder Kaufpreis entscheident?
Liebe Community,
wie in der Überschrift schon steht geht es um ein Paket welches von der Post/DHL verschlampt wurde. (Status steht seit 7 Tagen auf "Die Sendung wurde abgeholt.")
In meinem Fall habe ich auf Ebay ein super Schnäppchen für 70 € geschossen; die Vergleichspreise liegen bei 250 €.
Nun meine Fragen:
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Werden mir nun die 70 € oder der Wiederbeschaffungswert (205 €) erstattet?
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Ich hätte das Gerät dieses Wochenende dringend gebraucht; da das Paket bis dahin sicher nicht ankommt, kann ich mir das Gerät (elektrischer Gewindeschneider) bei einem Verleihservice leihen und der Post/DHL in Rechnung stellen?
5 Antworten
Grundsätzlich kannst Du nur das bekommen, was Du bezahlt hast, also 70,00 €. Zunächst solltest Du bzw. der Versender des Paketes einen Nachforschungsauftrag stellen und den Verkäufer bitten Dir eine Versendebestätigung zu schicken. Sobald Du die Unterlagen hast, kannst Du, unter der Voraussetzung das Du das Gerät wirklich benötigst und Dir, weil es nicht rechtzeitig da war, Dir ein Schaden entstanden ist, kannst Du der Post gegenüber Schadensersatz verlangen, wenn Du nachweisen kannst, dass es eindeutig der Post zuzuordnen war. Die einschägigen Paragraphen findest Du im BGB. (§ 280) Wichtig ist jedoch, dass die Post nur für vertragstypische Schäden haftet, nicht jedoch für entgangenen Gewinn etc.
wenn du per einschreiben, oder mit sende versicherung gesendet hast gillt, das du in deinem fall 205 euro erstattet bekommst, in allen anderen faellen 70 euro im extremfall sogar garnix
Wenn du der Empfänger bist, kannst du gar nichts machen, nur der Absender kann mit dem Einlieferungsschein einen Nachforschungsantrag stellen und bekommt das dann auch ersetzt.
Es gilt der Kaufpreis. Wäre ja sonst ein Super-Deal! Ersatzgerät bekommst Du nicht bezahlt!
- entscheidend