Handydiebstahl von DHL?

6 Antworten

Hallo DerSpanierXD

Wenn das Paket bereits bei Übergabe bei der Post sofort reklamiert und beweissicher vom Postboten als beschädigt gesichert wurde ,dann ist die Post durch die Versicherung zuständig .

Wurde dies bei Übergabe nicht schriftlich festgehalten oder durch  Foto festgehalten dann ist der Empfänger beweispflichtig .

Du hast Deine Pflichten des Versandes erfüllt.Der Empfänger hat doch den Empfang erklären müssen .Jetzt kommt es auf die Feststellung des Zeitpunkts an wann und wo der Diebstahl des Inhalts stattgefunden hat .Der Empfänger ist beweispflichtig ,nicht ,Du.

N.G

Erst zur Polizei und eine Diebstahlanzeige aufgeben, eine Durchschrift davon bei der Post/DHL abgeben und die Quittung vom Handy.

Bist Du ganz sicher, dass das Paket aufgeschlitzt war und das Handy gestohlen wurde? Vielleicht will der Empfänger auch nur nochmal ein Handy haben bzw. von Dir das Geld zurück.

Wenn der Empfänger dokumentiert hat mit dem Zusteller, dass das Paket beschädigt war, dann ist alles in Ordnung. Dann bekommst Du als Absender auch Dein Geld zurück. Wurde nichts dokumentiert, ist es nicht Dein Problem. Ich würde ein solches Paket nicht annehmen.

Was du machen sollst? DRUCK machen! Irgendeiner muss dir helfen, ansonsten der Anwalt eben, dann müssen sie aktiv werden. 

DerProphetsagt  05.03.2015, 15:18

Druck machen ist immer gut, gegen wen ?

Du solltest zur Post und Polizei gehen. Glaube mir, das ist die einzige Lösung.