Polizeistudium trotz Vorstrafe?
guten tag
Ich bin in der Vergangenheit noch nicht vorbestraft und habe mich dazu entschlossen Polizist zu werden. Das Problem ist, dass ich vor kurzem ein illegales Autorennen gefahren bin (ich bereue es). Die Ausganglage ist nicht vorhersehbar, aber im Internet stand, dass das erste Vergehen nur ins BZG eingetragen wird, wenn ich über 90 Tagessätze als Bestrafung erhalte. Stimmt das? Das würde ja bedeuten, dass ich zum Polizeistudium zugelassen bin.
4 Antworten
Du begibst Dich da auf dünnes Eis. Auch wenn Dein Führungszeugnis keine Eintragungen enthält, kann es sehr leicht herauskommen. Denn das nichts im Führungszeugnis steht bedeutet nicht dass es keine Eintragung im BZR gibt.
Die Polizei selbst erhält zwar keinen Auszug aus dem BZR. Es wird aber vermutlich eine Verfassungsschutzabfrage stattfinden. Die Verfassungsschutzbehörden jedoch bekommen einen BZR-Auszug.
Hallo,
tatsächlich ist es so, dass eine erste Verurteilung nur bei über 90 Tagessätzen oder 90 Tage Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis eingetragen wird (in das BZG wird A L L E S eingetragen).
Bei der Polizei kommt es aber nicht auf das Führungszeugnis an, sondern die schaut in ihrem eigenen System. Und da steht WESENTLICH mehr drin.
Du hast dein Bundesland nicht erwähnt - ist zumindest bei mir auch unnötig, weil ich es nur aus eigener Erfahrung für Baden-Württemberg und Bayern weiß: Illegales Autorennen => Keine Vorladung zum Einstellungstest.
- ist zumindest bei mir auch unnötig, weil ich es nur aus eigener Erfahrung für Baden-Württemberg und Bayern weiß
Illegale Autorennen werden hart bestraft und die Polizei wird Dich daher nicht nehmen. Charakterlich bist Du auch nicht geeignet.
Ein Bewerber bei der Polizei darf nicht straffällig geworden sein. Auch fallengelassene und laufende Ermittlungsverfahren müssen bei der Bewerbung angegeben werden
LeumundsprüfungEinen “positiven Leumund” zu haben, bedeutet im Grunde frei von Vorstrafen zu sein (siehe oben). Die Polizeibehörden überprüfen ihre Bewerber beispielsweise indem Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen oder durch Anfragen an die Landeskriminalämter. Der Umfang dieser Prüfung variiert hierbei.
http://www.polizeiausbildung24.de/polizei-bewerbungs-und-einstellungs-voraussetzungen/
Aber wenn im Führungszeugniss keine Straftat angezeigt ist, dann habe ich doch sozusagen einen positiven Leumund.
Das ist doch recht deutlich!
"Ein Bewerber bei der Polizei darf nicht straffällig geworden sein"
Niedersachsen, ändert das was?