Wie lange dauert ein verfahren wegen vorsätzlicher einfacher körperverletzung ?
Und wie ist das verfahren wenn man angezeigt wurde wegen vorsätzlicher einfacher körperverletzung und im bericht des "opfers" noch andere straftaten geschrieben werden wie sachbeschädigung, beleidigung ....
5 Antworten
Das Verfahren Ist recht einfach: die Polizei ermittelt! Wenn ausreichend Beweise vorliegen, dann entscheidet eine Staatsanwalt, ob das Verfahren eröffnet wird, ob evtl eine Einstellung in Betracht kommt etc
Wenn im Rahmen der Ermittlungen weitere Straftaten (Beleidigungen etc) aufgedeckt werden, so können diese ggf gleich mit abgehandelt werden
Ja ist mir schon klar
Jaa superr
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist ein Antrags- und Privatklagedelikt. Kann also sein, dass da von Seiten des Staatsanwalts gar nichts weiter passiert, d.h. dass das Verfahren eingestellt wird. Wenn der Beschuldigte noch nicht vernommen wurde, erfährt er auch nichts von der Einstellung.
Sollte das Opfer diese Anzeige gestellt haben fällt obiges natürlich weg. Wie lange das Verfahren dauert kommt natürlich auf viele Dinge an. Zeugen, Beamte, was alles vorliegt, usw. Ich würde die Zeit mal grob auf 3-6 Monate legen, aber das kann auch anders sein.
Solltest du das getan haben was auch angezeigt wird, wirst du dafür auch bestraft. Sollte da was nicht stimmen, solltest da auch bewiesen werden können was stimmt und was nicht. Wobei es auch Fälle gibt in denen das nicht klappt.
Ich musste mich schriftlich äußern..hab mich aber nicht geäußert.
Kann es sein das so etwas auch gegen Auflage eingestellt wird ,und wenn ja wie lange dauert soetwas .
Kommt es für soetwas vor Gericht.?
Solltest du unbedingt. Das wird nicht einfach unter den Tisch fallen gelassen, du bekommst damit nur mehr Ärger. Melde dich da sobald du kannst!
Manchmal kann gegen Auflage was eingestellt werden, aber nicht immer. Das beurteilt dann der Zuständige, dauert auch einige Monate.
Auch ein kleines Vergehen kommt vor Gericht, wenn es nicht eingestellt wird. Ein Verfahren wird immer beendet, wenn nicht gegen Auflage oder wegen Einstellung halt vor Gericht.
Also: So schnell wie möglich da melden um weiter Strafen zu vermeiden!
Was sollte ich ???
Ich habe angekreuzt : ich äußere mich nicht..
Ich hab das recht mich nicht selbst zu belasten.wenn etc...
Naja, hast du was gemacht? Wenn du Sch*** gebaut hast musst du auch dafür gerade stehen. Da schützt dich dein nichts sagen auch nicht vor.
Solltest du zu Unrecht beschuldigt sein, was dein Schweigen eigentlich schon verneint, dann sollte man definitiv was sagen.
Dies darf weder positiv noch negativ gewertet werden
Das nicht. Aber dennoch: Wer Mist baut muss dafür gerade stehen. Egal was angestellt wurde.
Verurteilt wird es so oder so, also dann lieber das Rückrat haben und dazu stehen als zu leugnen und doch auf den Deckel zu kriegen.
Mich würde interessieren, wie es mit dem Fall weiter ging?
je nachdem wie viel im gericht los ist die fälle werden den richtern denke ich mal zugeteilt
waren Sie beim Anwalt? Wie ging das aus?
Mehrere Monate, bis es zur Verhandlung kommt. Das liegt zum Einen an der Überlastung der Gerichte, zum Anderen kann eine beweissichere Ermittlung durchaus dauern.
Was willst du denn jetzt auf so eine allgemeine Frage hören? Ob in deinem konkreten Fall eine Einstellung in Betracht kommt, kann keiner sagen! Ob die Polizei dir die Straftaten nachweisen kann und ob der Richter letztlich einstellt, verurteilt etc weiß hier auch keiner