Polizei/Beamter trotz vorstrafen?

6 Antworten

Hallo,

ich kann nur für Bayern mit Gewissheit sprechen, aber soweit ich das weiß ist das in allen Bundesländern deckungsgleich:

http://www.mit-sicherheit-anders.de/deine-eignung/einstellungsvoraussetzungen/

Persönliche Voraussetzungen

[...]

- Nicht in Konflikt mit dem Gesetz

[...]

Bei uns heißt das, wer eine Vorstrafe hatte, was bei dir der Fall ist, kommt für den Polizeivollzugsdienst nicht in Frage. Diesbezüglich gibt es auch keine Wartedauer oder ähnliches.

Auch wenn diese Taten irgendwann aus deinem Führungszeugnis gelöscht werden, befinden sich die Eintragungen nach wie vor im Bundeszentralregister. Dieses wird bei Bewerbungen angefordert...

Soweit ich das weiß, gilt für die Justiz das Gleiche... ggf. steht dir noch der Weg zu einem privaten Sicherheitsdienst offen...

raphabovs 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 16:32

vielen dank !!

Nein, leider nicht. Mit diesen Jugendstrafen erfüllst du nicht die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für den Polizei- oder Justizvollzugsdienst. 

Bei Bewerbung um solche Stellen, wird auch immer ein Auszug aus dem Bundeszentralregister angefordert. Dort sind auch Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, dauerhaft gespeichert.

Aber ich denke, es gibt so viele schöne Berufe, ich bin sicher du wirst etwas finden, was deinen Interessen und Fähigkeiten entspricht.

Bei Polizei und Justiz ist es sowieso relativ schwierig. Das Einstellungsverfahren ist eine "Bestenauslese", und nur wirklich geeignete Bewerber werden eingestellt. So bleiben manchmal sogar Stellen unbesetzt, weil es trotz vieler Bewerber, nicht genug Geeignete gab.

raphabovs 
Beitragsersteller
 29.09.2016, 12:33

Dankeschön!! 

Bestimmt finde ich was!

Grüße 

Jugendliche werden da prinzipiell mit den Eintragungen noch ziemlich geschützt- rein theoretisch möglich, dass dir die Sache gar nicht im Weg steht. Um jetzt hier nicht alles einzeln aufzuführen hab ich dir mal was rausgesucht: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vorstrafe-und-Bewerbung-bei-Polizei--f204894.html

raphabovs 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 10:46

Danke!! Wenigstens jemand der das alles ehrlich beantwortet !!

Also wenn es sich um eine Lappalie wie einen Ladendiebstahl o.ä. gewesen wäre, hätte ich gesagt ja. Aber ein Raubüberfall, bei dem man eine 2-jährige Haftstrafe bekommt ist etwas, das nicht viele in ihrer Vita vorzuzeigen haben...

Da musst du dir leider eine andere Ausbildung suchen...


Gemeinhin wird in diesem Land nicht "der Bock zum Gärtner gemacht"!

Du könntest z.B.  noch in ein Kloster eintreten o.ä.!

Ansonsten wird Dich diese Vorstrafe sehr lange begleiten und Dich von einigen speziellen Dingen, für die eine gewisse Zuverlässigkeit vorausgesetzt wird,  ausschließen.