Polizei wegen aussehen kontrollieren?

9 Antworten

Meines Wissens nach muss der verdacht begründet sein und das hat mit dem aussehen einer person nicht zwingend etwas zu tun. 

oder kann ich sagen das dann auch die anderen studenten gefilzt werden sollen?

Was die Polizei macht, geht Dich in sofern erst etwas an, was sie mit Dir macht.

Was sie mit anderen macht, geht Dich gar nichts an. Zudem entscheidet die Polizei selbst über ihre Maßnahmen, nicht Du.

also wie ein "Drogen-typ" aussieht,

Ja klar. Die kommen ja so oder so schon wegen dem Zeugs, da kommt einer, der so aussieht, als pasts der da rein, gerade recht.

Richtig cool das du die anderen mit in den Kakao ziehen willst. Ich meine klar ist es nicht rechtens, dich wegen deines Äußerem zu bewerten. Aber dann sollte man doch schlüssig klarmachen, weshalb ein Verdacht nicht gerechtfertigt ist.

 Aber auf einen anderen zu zeigen und zu sagen: 'Also wenn sie mich durchsuchen, dann checken sie den wenigstens auch ab'., ist schon eine richtiger 31er Nummer. Auf sowas kann man nur spucken, tut mir leid.

DerTyp1312 
Beitragsersteller
 08.05.2017, 15:53

ich meinte ob sie von einer Gruppe einen einzelnen rauspacken dürfen oder nur entweder alle oder keinen, mit in die sche... ziehen will ich natürlich keinen 

Das kann man schon allein mit "Stichprobe" begründen.

Außerdem haben sie in solchen Fällen meistens einen Drogenspürhund dabei. Wenn der was riechen würde wäre das schon Verdacht genug.

Die Polizei ist je nach Landesgesetz dazu befugt auch verdachtsunabhängig zu überprüfen und zu durchsuchen.

Das meiste was sie dabei tun, ist zulässig in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen