Wurde mit Speed erwischt

8 Antworten

bei speed gibt es keine kleinmengenregelung wie bei gras. das ist ein verstoss gegen das betäubungsmittelgesetz. gibt anzeige, strafbefehl und vorstrafe. hier wird wohl nach aktenlage entschieden werden.

es können evtl. drogenscreenings etc. auf sie zukommen, sie gelten als konsument harter drogen... lassen sie das auch so stehen, es wäre eine schlechte idee zu sagen sie hätten nicht vor gehabt es zu konsumieren, dann wird vermutet sie würden damit handeln....

Hallo Ikod

Führerscheinrechtlich ist alles außer Cannabis eine harte Droge, deswegen gilt folgendes:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

Speed zählt zu den harten Drogen. Der Stoff erzeugt psychische Abhängigkeit und birgt ein hohes Rückfall-Risiko. Entsprechend schwierig wird das Gespräch beim Psychologen.

Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:

  • Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
  • Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
  • Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
  • Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt

wegen den Abstinenznachweisen siehe folgenden Link

http://www.avus-mpu.de/mpu-drogenabstinenz.htm

In Kurzfassung, da noch nicht richtig wach:

  • Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatsgehalt

  • Zwingender Entzug der Fahrerlaubnis, da Speed grundsätzlich Zweifel an der Fahreignung begründet. Wo man das Zeug bei Dir findet, ist dabei völlig egal. Es kommt nur darauf an, daß Du Speed besessen hast.

  • Wiedererteilung gibts nach 1 Jahr nachgewiesener Drogenfreiheit, nachgewiesener therapeutischer Aufarbeitung der Drogenproblematik und bestandener MPU.

Ob mit oder ohne Strafe, es bleibt Aktenkundig. Wenn Du im Straßenverkehr auffällst, wird man einen Drogentest machen. Findet man was, ist der Lappen weg.

Ikod19 
Beitragsersteller
 19.01.2013, 07:24

War für mich jetzt auch eine einmalige Sache.

Das heiß, wenns hart auf hart kommt, Führerschein weg + Abstinenznachweis? Die Menge scheint ja egal zu sein, wie ich das mitbekommen habe. Oder nicht?

Auf den Führerschein hat das mE keine Auswirkung. Bei derartigen Kleinstmengen und wenn du noch nicht einschlägig vorbelastet bist, wird es eingestellt. Vielleicht was draus gelernt! Kann auch nach hinten losgehen. Spätestens beim nächsten Mal kommst ohne ganz sicher nimmer weg

ginatilan  19.01.2013, 09:52

Auf den Führerschein hat das mE keine Auswirkung.

oh doch, das hat es

Ikod19 
Beitragsersteller
 19.01.2013, 05:39

Naja, auf die Frage, was jetzt mit meinem Führerschein passieren könnte, sagte man mir nur, dass es der Führerscheinstelle gemeldet wird, was mich dann jetzt doch schon etwas verunsichtert. Keine Ahnung wie das da abläuft. Vorstrafen habe ich keine.

boooze  19.01.2013, 05:46
@Ikod19

Selbst wenn es keine direkten Auswirkungen auf dein Führerschein haben sollte (was ich keineswegs ausschließe. denn immerhin wurdest du mit Amphetaminen erwischt und da ist es egal wie gering die Menge war), wirst du in Zukunft bei jeder Routinekontrolle mit dem Auto auf Drogen untersucht....

Ikod19 
Beitragsersteller
 19.01.2013, 06:36
@boooze

Naja gut, dann muss ich eben abwarten. Wie lange kann es denn dauern, bis man Post bekommt?

andreas03o  19.01.2013, 07:10
@Ikod19

Kann man nicht sagen - 2 Wochen vielleicht.