Darf die Polizei das (Schweiz)?

6 Antworten

Die Polizei hat immer einen Grund, wenn sie jemanden überprüft. Auch in der Schweiz. Auch wenn sich dir dieser Grund nicht immer sofort erschließt, oder er dir nicht erklärt wird. Aus der Froschperspektive eines Betroffenen mag die Polizeiaktion grundlos erscheinen, sie ist es aber nicht.

Sie darf es mit Grund und sie macht es auch nur mit Grund.

Gruß Michael

LorenzOfPii 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 00:30

Ja das glaube ich, aber da wo ich Wohne machen die dass auch einfach wenn man z.B sich verdächtig anzieht, oder man am Bahnhof mit seinen Freunden sitzt.

Wie sollte man sich in dem Fall verhalten?

19Michael69  17.06.2019, 00:37
@LorenzOfPii

Wenn man nichts zu befürchten oder zu verbergen hat, dann verhält man sich einfach ganz normal.

Dann ist diese Kontrolle auch ganz schnell wieder vorbei.

Gruß Michael

DerWolfshund  17.06.2019, 03:50
@LorenzOfPii

Keine Angaben machen. Name und Anschrift, Personalausweis und nur noch mit den Schultern zucken. Keine Fragen beantworten, nichts erlauben, alles verweigern. Dann können sie dir gar nichts.

Edit: Machen sie Druck, kannst du mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.

Still  17.06.2019, 07:14
@DerWolfshund

Alles verweigern?! Was für ein Schwachsinnsrat! Die können und dürfen nämlich mehr, als du das mit deiner Unkenntnis hier publik machst!

Hinterher kann man sich beschweren und die Maßnahme abklären lassen.

nennt sich allgemeine Personenkontrolle - wenn dein Freund etwas aufmüpfig ist, kommt halt das volle Programm - selbst Schuld

Kontrolle ja, aber auch in der Schweiz darf dich die Polizei nicht einfach so durchsuchen. Dazu benötigen sie eine Erlaubnis. Entweder von dir oder von der Staatsanwaltschaft.

wiki01  17.06.2019, 07:18

Das ist Blödsinn. Die Erlaubnis ergibt sich aus den Polizeigesetzen. Und einfach so ist eine Formulierung des Betroffenen. Kein Polizist macht das einfach so.

Still  17.06.2019, 07:12

Auch wenn ich das Schweizer Polizeigesetz nicht kenne, bin ich mir sicher, dass dort eine Durchsuchung ohne Staatsanwalt oder Richter rechtens ist.

Die Polizei darf nur eine Personenkontrolle vornehmen, wenn der Verdacht besteht, dass die Person etwas bei sich trägt was in Richtung illegal geht. (Waffen und/oder Drogen). Übrigens auch bei dringendem Tatverdacht (z.B sieht die Person aus wie der Mörder auf dem Phantombild).

LorenzOfPii 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 00:28

Auch hier in der Schweiz? habe mal gehört die dürfen das hier zum teil einfach so. Was kann man alles unter verdacht verstehen z.B Zittern, wegschauen. Darf man wenn kein verdacht besteht die Durchsuchung verweigern odr wie verhält man sich richtig?

Reinfrost59  17.06.2019, 00:29
@LorenzOfPii

Naja am besten man kooperiert am besten, weil ich meine: Wenn man nichts verbrochen hat, dann hat man auch nichts zu befürchten.

LorenzOfPii 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 00:35
@Reinfrost59

Hm, ja so ist das nur wenn z.B die Polizei mich am Bahnhof kontrollieren würde fühlt man sich trozdem ziemlich unwohl wen dann gleich alle Leute schauen.

Reinfrost59  17.06.2019, 00:36
@LorenzOfPii

Ja klar, aber manchmal muss man das Leben so nehmen wie es ist. Es war bestimmt nicht so schlimm.