Kann die Polizei mich anzeigen, wegen drogenhandel?

6 Antworten

Kannste vor Gericht widerrufen.

Du solltest aber bei der Polizi nachfragen, ob Du in der datei Drogen aufgenommen bist. Man muß Dir eine Auskunft geben!

Ein schriftliches Datenauskunftsersuchen (inklusive einer Kopie des Bundespersonalausweises / Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von den Betroffenen in der Kopie geschwärzt werden –dies gilt insbes. für die aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer) ist somit an die Polizeibehörde zu richten, die Sie gespeichert hat beziehungsweise von der Sie ausgehen, dass diese Behörde Sie gespeichert hat.

https://www.polizei.nrw.de/artikel__4596.html

Hahahaha ich packs nich. 😂 so einer is am dealen 😂 Man macht keine Aussage bei der Polizei und zwar egal um was es geht. 🙄 Ich würde nicht mal zugeben wenn ich übertrieben gesagt, jemandem den Kopf abschneiden würde und die dabei zusehen. Höchstens mit dem Richter werde ich quatsch, aber dann auch nur mit nem Anwalt an meiner Seite. Wann lernen die Leute das endlich.

ismiregal777  10.09.2017, 04:35

quatschen*

Soweit ich weiß darf das nicht gemacht werden. Vortäuschen falscher Tatsachen ist auch für die Polizei nicht erlaubt. Ergo werden die schon Beweise, oder zumindest einen Verdacht gehabt haben, dann kommt es darauf an, wie es formuliert wurde. Wie kann man so blöd sein und das zugeben? Niemand ist verpflichtet Aussagen zu machen. Die erste Handlung ist immer einen Anwalt beauftragen. Wie hier schon geschrieben wurde, es ist wirklich lächerlich wie dumm Kriminelle sind.

Die Aussage kannst du zurückziehen. Such dir einen Anwalt der sich mit Strafrecht insbesondere verstoßen gegen das Betäubungsmittelgesetz auskennt. Wenn wait einer Verurteilung kommen sollte hängt die Höhe der Strafe von vielen Faktoren ab. Bist du noch unter 21 ? Jugendstrafgesetz.

Bist du vorbestraft ? Wenn ja ist das eher negativ.

Um welche Drogen hat es sich gehandelt? Gras ist eher unkritisch. 

Zieh die Aussage zurück und such dir einen Anwalt ! 

Was Du bei der Polizei gesagt hast kannst vor Gericht jederzeit wiederrufen.

Trotzdem,selber Schuld.