Polizei während Studium/Ausbildung kündigen

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mach doch einfach eine schlechte Klausur. Das zieht sich dann zwar bis zur Joker-Wiederholung etwas, aber man kann damit die Rückzahlungen vermeiden. Welches BL ist es denn? Weil mir die Bezeichnung 2. Semester gar nicht so geläufig ist. Hier in NDS spricht man nicht von Semestern, aber das nur nebenbei - spielt ja keine Rolle.

Wenn du konsequent sein willst, mach es sofort. Du hast ja schon gerechnet. Deine Kündigung gibt du im Studienbüro ab. Dort, wo ihr euch auch krank meldet, Anschiss abholt, Formulare abgebt ...

Wenn du es also einlig hast, kannst du es so formulieren:

Mit sofortiger Wirkung, spätestens zum nächstmöglichen Termin, erkläre ich meine Kündigung.

Gründe musst du ja nicht angeben. Falls du doch möchtest:

Meine Erfahrungen in der Theorie und Praxis haben mir gezeigt, daß dieser Beruf meinen Interessen, Fähigkeiten und Neigungen nicht im erwartenten Maße entspricht.

Ist ja schade - eigentlich. Aber dein Entschluss scheint ja fest zu stehen und ist sicher richtig, wenn der Bauch es sagt.

Gruß S.

freede  03.12.2013, 10:13

erkläre ich meine Kündigung.

Müsste heißen: bitte ich um meine Entlassung aus dem Dienst!

Luebecker  03.12.2013, 09:06

Richtig. Die einzige Möglichkeit, sich vor Rückzahlungen zu schützen, ist es zweimal durch die Zwischenprüfung bzw. Grundstudium zu fallen. Allerdings sollte man sich darpber im klaren sein, dass es nicht unbedingt vorteilhaft im Lebenslauf aussieht. Dass man das absichtlich gemacht hat, klingt nicht unbedingt glaubwürdig bei einem zukünftigen Arbeitgeber.

novemberbluete 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 09:05

Super Antwort,danke!!

Hallo novemberbluete,

ich finde es zwar schade, dass Dir der Beruf nicht liegt, aber das akzeptiere ich voll und ganz.

Es gibt noch eine weitere Alternative wie Du aus der Sache herauskommst ohne irgendwelche Rückzahlungen leisten zu müssen.

Du schreibst:

Ich hab magenschmerzen,Übelkeit und Schwindel...>

Ich an Deiner Stelle würde zum Dienstarzt gehen und dem klipp und klar sagen, dass Du psychisch den Druck den der Beruf von Dir abverlangt nicht gewachsen bist.

Eine Grundvoraussetzung für den Beruf des Polizeibeamten ist es psychisch stabil zu sein. Spätestens, wenn Du sagst, Du traust Dich schon gar nicht mehr zum Schießtraining dürfte sich die Sache erledigt haben.

Ich will Dich auch nicht umstimmen.

Aber meinst Du nicht, Du findest auch einen Bereich bei der Polizei der Dir später Spaß macht? Gibt doch nicht nur den Dienst in der Bereitschaftspolizei oder den Streifendienst. Also Polizeibeamter hast Du doch später tausend Möglichkeiten wie Du Deinen Dienst versiehst.

  • Wasserschutzpolizei
  • Fliegerstaffel
  • Hundestafel
  • Reiterstafel
  • IKT, sprich Computermensch
  • Zuständiger für den Fuhrpark der Polizei
  • Ermittlungsdienst
  • Zivilfahnder
  • Spurensicherung
  • Kriminalpolizei
  • Einstellungsberater
  • usw. usw.
  • Einsatzkoch / Küche

mir fallen tausend Möglichkeiten ein, was man bei der Polizei außer Streifendienst und Verband machen kann.

Fast alle Berufe die es draußen in der zivilen Wirtschaft gibt, gibt es bei der Polizei auch.

Nur die Polizei gibt Dir eine soziale Sicherheit, die Dir kaum ein Beruf außerhalb des Beamtentums bietet. Wer kann von sich schon behaupten, bis zum Lebensende unkündbar zu sein und später noch eine gute Pension zu bekommen.

Aber wie gesagt, wenn Du raus willst und kein Geld zurück zahlen willst, würde ich das über die psychologische Schiene machen, die bei dem Symptomen:

Ich hab magenschmerzen,Übelkeit und Schwindel...und bin ganz sicher dass ich aus der Behörde raus will.

ja nicht ganz abwegig sind.

Ansonsten kannst Du Dich jederzeit an den Hundertschaftsführer bzw. Studienleiter wenden, der kann Dich da ganz gut beraten. Er wird Dir dann sagen, an wem Du was in welcher Form und Formulierung schicken musst. Du musst ja eh den Dienstweg einhalten und die Sachen über Deinen direkten Polizeiführer laufen lassen.

Schöne Grüße
TheGrow

freede  03.12.2013, 10:12

Sehr gute Antwort! DH!

Du bist vermutlich Beamter zur Anstellung oder zur Probe. Da musst du um deine Entlassung bitten, kündigen geht nicht.

Schau hier: Beamtinnen und Beamte sind nach § 33 BBG bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG) zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist. Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.

http://www.dbb.de/themen/themenartikel/e/entlassung-aus-dem-beamtenverhaeltnis.html

Luebecker  03.12.2013, 09:04

Im Prinzip ist es eine Kündigung, da der Dienstherr nicht auf eine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bestehen kann.

novemberbluete 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 08:55

Ich bin beamter auf widerruf..also Beamtenanwärter

Sirius66  03.12.2013, 08:59
@novemberbluete

Oh - das hatte ich noch nicht gelesen ... "drum bitten" also ... das wußte ich noch nicht. Können die auch ablehnen? Wohl eher nicht, oder?

Gruß S.

freede  03.12.2013, 10:11
@Sirius66

das wußte ich noch nicht. Können die auch ablehnen?

Hast du wieder was gelernt... Theoretisch könnten sie ablehnen, praktisch eher nicht.

Hast du noch kein Beamtenrecht gelernt?

Sirius66  03.12.2013, 12:07
@freede

ICH - nein. Ich bin Physiotherapeutin. Habe mit dem Polizeidienst nichts zu tun.

Gruß S.

SpringBrauner  03.12.2013, 14:02
@Sirius66

nur theoretisch, hab noch nie gehört, dass es abgelehnt wurde

freede  04.12.2013, 12:13
@Sirius66

@ sirius66: das weiß ich... Das ist aber aus deinen antworten nicht für jeden ersichtlich.