Polizei und die ärztliche Schweigepflicht?

7 Antworten

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  1. Ärtze haben in Deutschland schweigepflicht! Das ist Gesetz und daran wird sich bekanntlich gehalten (klingt in diesem Beitrag zwar komisch, ist aber so) Das müsste eig. bekannt sein, d.h. ihr könnt den Ärtzten den Grund für den Kollaps ruhig erzählen. Diese drüfen dass nichtmal euren Eltern sagen.

    2... der Konsum ist in Deutschland nicht verboten! (der Besitz, der Anbau, der Handel schon)

Also ich hoffe dass das deine Schwester beruhigt Wichtig:

Die Ärtze sagen euren Eltern oder de Polizei nichts!( Und warum? Weil sie solche Patienten ca. 3x pro woche [geschätzt] rein bekommen, außerdem ist das eine Jugendsünde, hat jeder schon mal)

Wenn diese das doch täten kannst du sie sie Anzeigen (Verletzung der ärtzlichen Schweigepflicht) Doch ich bin mir sicher, dass die nichts sagen also braucht ihr euch darüber auf jedenfall nicht den Kopf zerbrechen.

2 Die Polizei kommt garnicht erst und das Jugendamt auch nicht 3 Die Eltern erfahren (höchsten von eurer Seite aus ;D) auch nichts.

Also einfach beruhigen und für die Zukunft, finger weg ;)

LG Birne

eigentlich wird das schon angezeigt aber mit etwas glück kommt sie davon da sie minderjährig ist

JakeMc332  28.07.2013, 23:57

Wegen was sollte denn Anzeige erstattet werden?

JennyT 
Beitragsersteller
 28.07.2013, 22:54

warum sollte sie davonkommen nur weil sie minderjährig ist? Ich dachte, gerade da wird besonders drauf geachtet?

Das Jugendamt wird da nichts tun. Wie es sich mit der ärztlichen Schweigepflicht verhält, weiß ich nicht, aber selbst wenn sie es der Polizei sagen ,wird es nicht zu einem Verfahren o.ä. kommen, da der Konsum nicht verboten ist, nur der Besitz. Also wenn deine Schwester den joint nicht immer noch mit sich rumträgt, ist sie rein rechtlich definitiv auf der sicheren Seite. (Und sowieso hat die Polizei besseres zu tun). Vielleicht beruhigt sie das ja.

  1. Deine Schwester ist kollabiert, weil sie zuviel Cannabis auf einmal inhaliert hat. Als Neuling belässt man es bei 2-3 Zügen und wartet dann 30 Minuten ab, welcher Effekt sich einstellt. Danach kann man immer noch ein, zwei Züge nehmen, falls man Bedarf verspürt und noch etwas zu "kiffen" übrig ist.

  2. Ärzte informieren die Polizei nicht über Patienten bzw. über deren eigenommene Drogen. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

  3. Das Jugendamt wird weder informiert - noch würde es wegen solchem "Pipikram" überhaupt tätig werden, denn es liegt durch den bloßen Konsum kein strafbares Delikt vor.

bei 17 jahren kann schon eine schweigepflicht herschen(muss aber nicht), sie soll offen mit ihren eltern reden, zum jugendamt dürfen die sowieso nix sagen !