Ärztliche schweigepflicht, thc konsum bei minderjährigen?
Hallo, und zwar habe ich in paar tagen ein arzt termin, sie nehmen mir mein blut ab und seit 1 Woche kiffe ich täglich. Jetzt meine Frage: Haben die ärzte schweigepflicht wenn sie im blut thc sehen? Ich bin noch minderjährig und habe bedenken das sie es meinen eltern sagen. Bitte spart euch die „hör auf damit..“ etc. ich weiß die risiken zu kennen und habe aufgehört zu kiffen.
10 Antworten
Ich zitiere aus folgendem, umfangreichen Text:
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf
,,Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.''
Ärzte sehen kein THC im Blut.
Zum einen wird eine derartige Blutprobe nicht in der Praxis durch den Arzt untersucht, sondern in einem Labor. Desweiteren würde THC nur gefunden, wenn die Probe speziell darauf untersucht würde.
Ein Arzt müsste Dir mitteilen, wenn er auf THC testet, das macht er von sich aus nicht einfach.
Und dann kommt es schon noch darauf an wie alt und wie reif Du bist.
ach so okay, dankeschön
Die sehen das gar nicht. Es wird nicht getestet. Und mit 17 darf der Arzt auch nix mehr Deinen Eltern sagen.
Zum einen wird THC nie getestet, zum anderen besteht bei über 14-jährigen normalerweise die Schweigepflicht. Nur in besonderen Fällen müsste der Arzt die Eltern informieren.
Auf den normalen Anforderungsscheinen für die Laboruntersuchungen des Hausarztes gibt es nichtmal ein THC-Feld zum ankreuzen. 😉
Trotzdem solltest du die Finger von dem Zeug lassen. Es gibt Hinweise darauf, dass THC die Hirnentwicklung bei Jugendlichen verändert.
Nur in besonderen Fällen müsste der Arzt die Eltern informieren.
Aha, Drogenkonsum der Kinder ist also kein besonderer Fall.
Das ist kein Fall, in dem die elterliche Personensorge über der Schweigepflicht steht.
Und wenn man genauer darüber nachdenkt, dann ist das auch besser, Gespräche darüber zwischen Jugendlichen und dem Arzt vertraulich zu behandeln.
Na wenn Du es meinst.
Sollte es auffallen müssen sie m.W. deine Eltern informieren.
Ne. Dann macht der Arzt sich in der Regel strafbar.
ich bin 17, aber ich habe zuletzt am donnerstag gemacht, würden die das nach ca. einer woche noch sehen?