Polizei rufen bei Unfall?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem fingierten Unfall hätten die Täter den Wagen wohl kaum in den Graben gefahren! Es ist alles gut gegangen und insofern hast du keinen Fehler begangen. Zukünftig kannst du während der Annäherung die 110 anrufen, dann hört die Polizei live mit, was da von statten geht. Ob die dann rauskommen, entscheiden die ganz alleine. So wie du das beschilderst hast, war das eh ein Unfall ohne Schaden für andere, also nur bedingte Zuständigkeit für die Polizei.

redfire59  11.11.2015, 23:58

Zudem kommt hinzu das die Polizei auch einfach dafür da ist dich zu beraten. Man kann also immer anrufen und sie helfen dir dann. Das ist ja deren Job. Ich würde allerdings empfehlen beim örtlichen Polizeiquartier anzurufen (wenn du die Nummer hast), statt bei 110, da es sich bei einer Beratung ja jetzt nicht um einen Notfall handelt. Sonst leiten dii dich halt weiter...

Wenn du eine Frau und allein unterwegs bist, dann anhalten, Türen von innen verriegeln, Motor laufen lassen, Abblendlicht anlassen, Licht im Fahrzeug aus lassen, Warnblinker einschalten, versuchen die Situation aus dem Fahrzeug heraus abzuschätzen, Handy nehmen, 110 anrufen, Situation so genau wie möglich schildern (auch den Umstand, dass du als Frau dich nicht traust das Fahrzeug zu verlassen weil Situation unübersichtlich), im Fahrzeug bleiben, Handy in der Hand lassen, falls Polizei zurückruft und warten bis Polizei und Rettungskräfte eintreffen. Fertig. Das wäre das richtige Vorgehen gewesen. Alles andere ist dumm und leichtsinnig. Am Ende bekommst du noch Ärger wg. Hilfe zur Unfallflucht.

Ortogonn  10.11.2013, 08:20

Natürlich kann man im Auto bleiben und die Polizei anrufen, wenn man Sorge um sein eigenes Wohlergehen hat. Aber dies allein darauf abzustellen, weil man eine Frau ist (Mann darf das übrigens auch) und das dann als Rechtfertigungsgrund für jede Situation darzustellen, ist völlig überzogen.

Im Zweifelsfall kannst du Ärger wegen unterlassener Hilfeleistung bekommen. Bspw. völlig übersichtliche Gegend ohne Sichthindernisse am Tag...

Anton96  10.11.2013, 17:56
@Ortogonn

Wenn ich die Polizei oder den Notdienst alarmiere kann keine unterlassene Hilfeleistung mehr vorliegen. Ich muss mich auch nicht selber Gefährden.

GoetheDresden  10.11.2013, 19:34
@Ortogonn

Ortogonn, wer den Notruf wählt kann nicht wg. unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

findesciecle  11.11.2013, 01:08
@Ortogonn

Ich stimme Dir zu und stärke dir den Rücken zu deiner Aussage!- zwar stimmt es, dass meist ein Notruf genügt, um den Tatvorwurf der unterlassenen Hilfeleistung vorzubeugen! Aber das sehen wir beide und alle vernünftigen MEnschen wohl genauso: Das kann doch kein Maßstab sein, seine mindeste gesetzliche Pflicht zu erfüllen, während ein paar Meter weiter ein Mensch verbluten kann bis die Rettungskräfte eintreffen!

Kein Krimineller - der jemanden ausrauben oder vergewaltigen möchte würde einen Unfall faken : ein Auto in Straßengraben gegen Baum oder auf das Feld setzen - das wäre völlig unlogisch!

GoetheDresden  11.11.2013, 10:15
@findesciecle

Es ist leider ALLES möglich heutzutage! Es gibt tatsächlich Menschen die Notsituationen vortäuschen um an Geld oder an eine Frau zu kommen.

Meine geringste gesetzliche Pflicht ist es, den Notruf zu wählen, aber ich muss nicht im dunkeln aussteigen und nachschauen was genau los ist, wenn ich allein und eine Frau bin (bin ich nicht, aber ich tue jetzt mal so). Und nur darum ging es.

Die Entscheidung muss man immer situationsabhängig treffen. Wenn 4 Leute mit im Auto sind, dann kann man auch gemeinsam aussteigen, aber eine Frau allein in der Dunkelheit - da wird der Richter niemandem einen Vorwurf machen. Definitiv nicht.

findesciecle  12.11.2013, 01:32
@GoetheDresden

Natürlich macht kein Richter jemanden einen Vorwurf, der das mindeste tut : den Rufruf zu wählen! Und natürlich muss man die Umstände beachten! Aber nochmal : Gerade auf dem Land - wo der Rettungsdienst 20 min braucht vor Ort zu sein - kann niemand ne Viertelstunde einfach warten mit verriegelten Türen -während nebenan ein Mensch vielleicht verblutet!

Kein Krimineller fakt einen Unfall Eine Panne ja! Aber keinen Unfall - ein Triebtäter oder BAnde wüßte doch gar nicht, wer anhält: Die Polizei bestenfalls - das ist unlogisch! Paranoia!

GoetheDresden  12.11.2013, 13:52
@findesciecle

Woher willst du wissen wozu Kriminelle in der Lage sind?

Das kommt auf den Einzelfall an . Zunächt mal : heutzutage gibt es viele Fälle - indem Leute einfach an ner Unfallstelle vorbeifahren - ja ich weiß nicht, was in denen vorgeht: "Geht mich nichts an - ich muss zur Arbeit..:" Leider sind auch auch schon Menschen im Auto verblutet und nachweislich mussten vorher vorbeifahrende den Unfall gesehen haben!

DAs Vortäuschen gibts auch - durch Banden, um jemanden auszurauben. Aber dann steckt das Fahrzeug nicht tief im Graben sondern so, dass sie dann schnell wieder wegfahren können. Ein Triebtäter würde das auch mit einem geklauten Auto nicht machen. DAs hat selbst bei Kriminellen mit Güterabwägung zu tun! So ein Akt des gefakten Unfall hinterläßt Spuren.

Das muss man im Einzelfall beurteilen, gefakte Unfälle sind jedenfalls eine absolute Ausnahme sowohl seitens Räubern als auch seitens Sexualsträftätern!!! Gefakte Pannen sind hingegen häufiger!

Deswegen hast Du richtig gehandelt, und dein Vater übertreibt es ein wenig mit den denkbaren Szenarien (übervorsichtig) allerdings wäre es absolut ok - die Polizei zu rufen! Und ich verstehe deine BEdenken, dass der Mann dann Probleme bekommt, überhaupt nicht - wenn er zu schnell war oder angetrunken -> wieso willst du ihn schützen? Wenn er es nicht in der Pampa schnell schafft, ein Fahrzeug zu organisieren, dass ihn rauszieht - dann wird die Polizei sowieso auf den Unfall aufmerksam!

Ich vermute mal dass du über 18 bist, somit nehme ich auch an, dass du den Führerschein besitzt. Da wird es sehr wohl angeschnitten!!

Ich gebe dir recht, es hätte was passieren können. Wir alle sind zur Hilfeleistung verpflichtet, aber nur im tragbaren Bereich. Du hättest zumindest die Verständigungspflicht gehabt. Ich persönlich finde es super das du die Stelle abgesichert hast! Ich finde es auch toll, dass du dich näher herangewagt hast und eben auch den Versuch gestartet hast den Verunglückten direkt zu helfen!! Bis zu dieser Aktion muss ich dir meinen Respekt aussprechen!! Toll gemacht! Es gibt nicht sehr viele die soweit Zivilcourage gezeigt hätten...

Aber was du dann getan hast und vorallem deine Beweggründe dazu sind absolut inakzeptabel!! Der Unfall hätte unbedingt gemeldet werden müssen! Es liegt bestimmt nicht an dir über den Herrn zu Urteilen. Ganz bestimmt liegt es auch nicht in deiner erlaubten Macht den Herrn vor der Polizei zu schützen!

Wie soll ich das verstehen, er hätte doch Schwierigkeiten bekommen können wegen zu schnellen fahren?? Träume ich oder bist du wirklich so naiv?

Folgendes könnte passiert sein (sind nur Vermutungen, keine Schuldzuweisung):

zu schnell gefahren, alkoholisiert, Drogen, Flucht, gesundheitlicher Anfall, eingeschlafen...

Was auch immer aber selbige Herr kann den selben scheiß nochmal machen..dann kommt ihm eine Familie entgegen...wer meinst wird unverletzt aus dem Auto aussteigen? Der besoffene, drogenvollgepumpter Schnellraser? Oder vielleicht die Junge Familie mit ihrer dreijährigen Tochter? Die Zeitungen schreiben jeden Tag wer so einen Unfall überlebt hätte...

Dein Verhalten war aus mehrerer Hinsicht jetzt nicht besonders Klug. Da wäre zunächst einmal die Sache das es für einen Laien schwer sein kann zu erkennen wie schwer ein Unfallbeteiligter wirklich verletzt ist, Insbesondere wenn ein Fahrzeug irgend wo im Graben liegt also nicht erkennbar ist das es nur etwas von der Straße abgekommen ist und halt nur im Acker feststeckt. Es wäre also sicherlich Sinnvolle gewesen zumindest die Polizei zu verständigen damit im Zweifel auch der Rettungsdienst informiert wird. Weterhin dürfte auch ein Flurschaden entstanden und es gibt deshalb Dritte die Geschädigt wurden. Dann wäre da noch das ein Fahrzeug im Graben liegt und Nachfolgende nicht Wissen können das schon alles geregelt ist und womöglich ein großer Polizei Einsatz erfolgt weil man den Verletzten Sucht. Dann die eher seltene Sache das es sich um ein fingierten Unfall handelt. Ich muss deinem Vater also recht geben.