Polizei holen wegen umgangsrecht mit sohn?
Guten Tag, ex Partnerin und ich haben eine Regelung getroffen mündlixh und per Nachrichten ohne Anwalt oder Gericht aber so wie es ist hält sie sich jetzt nicht dran. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und aufentalsbestimmungsrecht. Was hab ich für Möglichkeiten jetzt? Könnte ich theoretisch gesehen mein recht am besagten Tag durchsetzen die vereinbart sind per Polizei oder bringt nur der weg zum Anwalt etwas? Wobei ich sagen muss das der weg zum Anwalt lang und steinig wird. L G
9 Antworten
die polizei ist dafür nicht zuständig, da du keinen durchsetzungsfähigen beschluss hast und der anwalt kann genauso wenig tun. wenn sich deine ex nicht an eure vereinbarung hält, dann hast du das zur kenntnis genommen und lädst im nächsten schritt zur mediation ins jugendamt. dort verdeutlichst du ihr noch einmal die notwendigkeit des umgangs und das es dem kindeswohl dient. ihr verhalten tut es nicht.
sollte sie dann auf eine ernute einigung:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- drei wochen sommerurlaub
nicht eingehen, musst du das gerichtlich durchsetzen. mit urlaubs- u. ferienregelung. feiertage nicht vergessen und mit beschwerung des urteils durch ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung das sorgerecht entziehen zu lassen.
zur not kann man mit dem anwalt beraten ob man einen umgangspfleger installiert. appelliere aber erst mal an ihren verstand und das kindeswohl.
beratungsscheine gibts beim amtsgericht oder beim anwalt für familienrecht. dort gibts dann auch die verfahrenskostenhilfe später
www.vatersein.de solltest du mal besuchen. die beraten sehr gut.
im kontext solltest du auch betrachten, warum deine ex jetzt so agiert und was sie dir vorwirft oder vorwerfen könnte (egal ob da überhaupt substanz dran ist) - einfach nur um im notfall gerüstet zu sein.
Zunächst würde ich Dir raten, eine Sozialarbeiterin oder - arbeiter beim Jugendamt aufzusuchen.
Hier könnte in einem Gespräch zusammen mit der Kindesmutter geklärt werden, wie und wann die Besuche stattfinden können.
Sollte das nicht funktionieren muss eventuell eine Gerichtsentscheidung herbei geführt werden.
Ich kann Dir aber sagen, dass diese Beschlüsse im Grunde auch nichts taugen, wenn kein Konsens zwischen den Kindeseltern besteht, denn niemand sollte sein Kind zwecks Umgang von der Polizei oder dem Gerichtsvollzieher holen müssen.
Das ist für keinen der Beteiligten gut, vor allem für die Kinder nicht.
Du kannst dich auch mit dem Jugenamt in Verbindung setzen. Die versuchen zu vermitteln und beraten dich auch.
Die Polizei ist nicht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zuständig sondern für die Strafverfolgung.
Ansprechpartner ist das Jugendamt und ein Rechtsanwalt für Familienrecht.
Jugendamt, Anwalt ,Familiengericht. In dieser Reihenfolge. Polizei ist nicht zuständig, es sei denn, sie wird vom Gericht beauftragt.