Polizei "anlügen"?

14 Antworten

Die Polizei darf angelogen werden. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren darfst du Lügen bis sich die Balken biegen. Die Frage ist, wie glaubhaft deine Lügen sind. Anderenfalls darfst du auch gerne die Aussage verweigern.

Dennoch würde ich beim Decken von Freunden aufpassen, es gibt auch den Straftatbestand der Strafvereitelung, bei der auch der Versuch strafbar ist.

Genau! Mangels Beweise wird dann das Verfahren eingestellt. Ist bloß doof, wenn ein Zeuge dabei ist. Und die Polizei fährt auch in keinen Gegenden, in denen kaum Leute sind, streife.

Das zweite Beispiel ist schon anders. Wie soll es denn die Polizei über den Tacho erkennen? Das geht nicht wirklich, dann sehen die ja nur, wie schnell die fahren ;) Es wird beim zu schnell fahren NIE keine Beweise geben, abgesehen davon, dass sie manchmal falsch programmiert etc. sind. 

Woran hast du denn Interesse? Hast du schon Wettrennen mit Kumpel geplant? ;) 

Wie immer: freue mich aufs Kommentar und bitte dann keine Menschen beim Wettrennen umfahren (auch wenn es nur fahrlässige Tötung wäre)

LG

NkyyNinetyNine 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 19:01

Nein, ich will kein Rennen machen :D, nur ich bin gestern das erste Mal aufm Motorrad gesessen von nem Freund und bin halt aufm Parkplatz im ersten Gang rumgefahren :D da hat sich dann mir die Frage gestellt. Wenn mich die Polizei verhört, kann man dann immernoch die Lüge durchziehen oder muss man da dann die Wahrheit sagen oder einfach schweigen? 

BitchySarah  26.08.2016, 19:05
@NkyyNinetyNine

Das ist jetzt nicht wie in nem Krimi wo du mit Handschellen aufs Präsidium gefahren wirst 😂😂

 Ich würde es trotzdem nicht machen 

Versuchs einfach mal, sich nicht in Widersprüche zu verwickeln und glaubwürdig zu lügen ist schwerer als du denkst. Im Grunde genommen ist es unmöglich, wenn du von der Polizei vernommen wirst. Wer lügt spricht und argumentiert und erinnert sich anders, das kann man nicht einfach so improvisieren.

man muss keine aussage machen, wenn man sich damit selbst belasten würde. und ja, man darf dann auch lügen um sich selbst zu decken. also zum beispiel sagen "nein, ich bin nicht zu schnell gefahren". was man aber dabei beachten muss, ist dass man niemand anderes fälschlich beschuldigt, oder andere straftaten vortäuscht. zum beispiel "ich bin nur so schnell gefahren weil mich jemand überfallen wollte".

aber was dein beispiel angeht: polizei kommt selten allein. das sind immer 2, und die sind dazu noch sehr glaubwürdig in ihren aussagen ;) und wenn dann ein wenig ermittelt wird, lässt sich ja auch ganz schnell raus finden wem das fahrzeug gehört, mit dem ihr unterwegs seid. da fällt so eine lüge ganz schnell in sich zusammen ^^

Das mit "Aussage gegen Aussage" ist Bullshit. Es kommt darauf an, ob eine Aussage glaubwürdig ist. Wenn zehn vorbestrafte Gangster aussagen, dass der A zur Zeit des Mordes bei ihnen war, aber ein unabhängiger Zeuge aussagt ihn am Tatort gesehen zu haben, sind die Aussagen der Gangster wertlos. Es wird nicht nach Anzahl der Aussagen gewichtet, sondern nach Glaubwürdigkeit.

Es gibt bei deinem Beispiel in Form der beiden Polizisten auch zwei Zeugen. Warum sollten die Lügen? Das würde sich ein Richter bei einer Verhandlung fragen - und dich völlig zu Recht wegen versuchter Strafvereitelung nach §§ 258, 23 StGB verurteilen.

NkyyNinetyNine 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 19:05

Naja es könnte ja sein, dass die Polizisten sich "verguckt" haben und du selbst wirklich auf dem Motorrad warst ^^, aber vielen Dank für deine Antwort :)

Philippus1990  26.08.2016, 19:08
@NkyyNinetyNine

Gleich zwei Polizisten haben sich "verguckt"? Ich bitte dich...