Bin ich Vorbestraft, wenn ich eine Anzeige wegen fahren ohne Führerschein bekommen habe?

9 Antworten

"Fahren ohne Führerschein" ist so was wie "Uups, den habe ich zu Hause vergessen". Das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarngeld von 10€ bestraft.

Bei dir hingegen liegt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vor (also "Ich habe gar keinen Führerschein). 

Das ist eine Straftat und kann nach StVG §21 mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr geahndet werden.

Bei dir wird aber noch das Jugendstrafrecht angewendet, daher ist mit einer milderen Strafe zu rechnen (voraussichtlich nur einige Sozialstunden).

"Vorbestraft" wärst Du erst bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe. Gleichfalls bei mehreren Verurteilungen wegen kleinerer Delikte.

Daher steht einer Karriere bei der Polizei (noch) nichts im Weg!

@DavidGobs19,

nein, als vorbestraft gilts du erst dann, wenn Dich ein Gericht rechtskräftig zu einer bestimmten Mindeststrafe verurteilt hat.

Freundliche Grüße

Delveng

Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Du wirst nicht gerichtlich verurteilt und bist daher auch nicht vorbestraft

Vorbestraft bist du erstmal nicht. Zum Nachlesen:

http://www.einzelhandel-news.de/fahren-ohne-fuehrerschein/

Allerdings sollte das nicht öfter vorkommen, da kann man nämlich sogar ins Gefängnis wandern.

Ob das jetzt einen Einfluss auf eine mögliche Einstellung bei der Polizei hat, weiß ich nicht. Bewerben kannst du dich. Sollte es besonders vielversprechende Bewerber geben, kann ich mir aber vorstellen, dass das auch von Relevanz ist. Ganz ausschließen kann man das nicht.

Auf der anderen Seite hat wohl jeder mal eine Leiche im Keller. Jugendsünden passieren immer mal.

Zur letzten Frage. Nein, du bist deshalb nicht vorbestraft.

DavidGobs19 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 13:51

Denkst du ich könnte mich bei der Polizei noch bewerben? Hätte ich Chancen?