Darf die Polizei mir nachträglich eine Strafe geben obwohl sie mich nicht auf frischer Tat ertappt hat (StVO)?
Ich habe das Auto von meinem Freund gehabt der von dieser Fahrt aber nichts wusste. Ich bin mit seinem Auto durch die Innenstadt gefahren die dreispurig war. Hierbei habe ich von rechts überholt und etwas mit schneller Geschwindigkeit. Weiter vorne als ich auf der rechten Seite die Polizei gesehen habe, hatte ich schon meine Schnelligkeit wieder abgebremst. Der Polizei ist es gar nicht aufgefallen und sie hat mich nicht verfolgt denn als ich an der Ampel stand kam niemand um mich an zu halten beziehungsweise aus dem Verkehr zu ziehen. Ich bin dann normal nach Hause gefahren und das war's an diesem Tag. Jetzt nach dem Wochenende ruft mich mein Freund an und sagt die Polizei war bei ihm und wollte ihn sein Führerschein wegnehmen da er angeblich wie verrückt durch die Stadt gefahren ist was ja ich war. Er meinte er habe meine Personalien durchgegeben und dass die Polizisten zu ihm gesagt haben dass es 600 € und ein Monat Fahrverbot kosten würde. ich habe aber nirgends im Internet eine Strafe in Höhe von 600 € und einem Monat Fahrverbot gefunden wenn man innerorts rechts überholt auch wenn man jemanden gefährden würde ist die Höchststrafe gerade mal 250 oder 300 €. Ich frage mich jetzt wie er auf die 600 € kommt denn einmal erwähnte er auch 568 .. diese Summe erschien mir zu komisch. ich denke vielleicht das er mir Angst machen will damit und das erzählt hat .. kanns mir anders nicht erklären denn im Bußgeldkatalog findet man nichts mit 600 € außer mit einer überhöhten Geschwindigkeit über 70 kmh innerorts aber das hatte ich definitiv nie im Leben. Was ich noch dazu erwähnen muss ist ich wurde ja nicht angehalten die Polizei beziehungsweise Zivil Polizei ist hinter mir gefahren hat das ganze beobachtet. Ich frage mich warum mich die Zivilpolizei nicht sofort angehalten hat um meine Personalien beziehungsweise meine Person zu identifizieren ? des weiteren frage ich mich warum die Polizei nicht die Verfolgungsjagd aufgenommen hat wenn ich doch so rasant gefahren bin. Irgendwas klingt da faul. Angenommen er hat meine Personalien weitergegeben.. Kommt da die Polizei am selben Tag zu mir oder bearbeiten die das nochmal am PC und schicken mir ne Anhörung ? Mein Freund hat ja auch keine Anhörung bekommen, da waren die auch direkt da... Würde mich über ne Antwort freuen. Leute die mir ne Predigt halten wollen sollen bitte weitergehen Nobody is perfekt denn jeder macht mal Mist!
5 Antworten
Hallo Nox2k5,
also ich halte die Geschichte für frei erfunden, kann im Moment nur nicht beurteilen, ob sie von Dir oder von Deinem Freund erfunden wurde.
Zwar muss man nicht zwingend sofort angehalten worden sein, damit ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Aber so wie Du das geschildert hast, kann sich die Sache auch nicht zugetragen haben.
- Wie kann Dich Dein Freund als Fahrer benannt haben, wenn er gar nicht wusste, dass Du gefahren bist?
- Wenn Du wie verrückt durch die Stadt gefahren wärst, hätte Dich die Polizei sofort versucht anzuhalten und kommt nicht erst später vorbei.
- Legt die Polizei weder das Bußgeld, noch andere Folgen fest
- Nimmt die Polizei einen den Führerschein nicht ab, nur weil man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat
- Woher soll die Polizei gewusst haben, wo Dein Freund arbeitet?
- Die Polizei hätte auch gar keinen Grund Deinen Freund auf der Arbeit aufzusuchen
Wenn die Polizei wirklich einen oder mehrere Verstöße festgestellt hätte, währe der Ablauf wie folgt gewesen;
- Da Du vor Ort nicht angehalten wurdest, fertigt die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige die sich zunächst an den Halter des Fahrzeuges richtet.
- Die Polizei ist nicht für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit zuständig, sondern sie übermittelt die Ordnungswidrigkeitenanzeige an die zuständige Bußgeldstelle
- Die Bußgeldstelle schickt dem Halter des Fahrzeuges einen Anhörungsbogen zu. In dem Anhörungsbogen wird der Tatvorwurf angegeben, und dem Halter wird die Möglichkeit gegeben:
- Die Tat zuzugeben oder
- Den Tatvorwurf zu bestreiten oder
- einen anderen Fahrer zu benennen
- zudem hat man die Möglichkeit sich zu den Tatvorwurf mit eigenen Worten zu äußern
- Hat der Halter Dich als Fahrer angeben, erhältst Du den Anhörungsbogen mit den in den Punkten 4 - 7 angeführten Möglichkeiten. Dieser Anhörungsbogen muss Dir innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, sonst kann die Tat nicht mehr verfolgt werden.
- Nach Rücksendung des Anhörungsbogens, erlässt die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid mit dem:
- Bußgeld plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten. Die im Bußgeldkatalog angeführten Regelsätze gelten übrigens nur bei fahrlässiger Begehung. Wird Dir eine vorsätzliche Begehung vorgeworfen, so sind die Regelsätze zu verdoppeln.
- den Punkten
- dem Fahrverbot. Ist es Dein erstes Fahrverbot, kannst Du Dir in der Regel den Zeitraum aussuchen, so dass Du das Fahrverbot in die Zeit des Urlaubs legen kannst. Und wie gesagt, es ist nicht die Polizei die den Führerschein sicherstellt. Lediglich, wenn man von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert wird den Führerschein abzugeben, kann man dieses auch bei der Polizei.
- Eintrag als A - Verstoß.
Schöne Grüße
TheGrow
Wieso kommentiert ihr überhaupt wenn ihr meint das ist frei erfunden??
Ich hatte den Auftrag das Auto lediglich von einem besagten Ort abzuholen und auf direktem Weg zu ihm Nachhause zu bringen(SAMSTAG). Er war bei der Arbeit (NACHTSCHICHT) und hat mir ZUVOR seinen Schlüssel gegeben. Ich bin aber eben NICHT auf dem direkten Weg Nachhause sodass ich eben noch durch die Stadt gefahren bin!
Die Polizei war am Montag bei ihm (nach seiner Erzählung) ZUHAUSE und nicht bei der Arbeit!! Und hat ihn auf den Vorfall angesprochen und seine Geschichte, die er mir erzählt war, war dann eben die, die ich oben abgetippt habe! Und weil mir das ganze etwas dubios erschien wollte ich hier einfach einen Rat!
Wieso kommentiert ihr überhaupt wenn ihr meint das ist frei erfunden??
Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich denke, dass Du die Geschichte, sondern dass Du oder Dein Freund die Geschichte frei erfunden hat.
Und weil mir das ganze etwas dubios erschien wollte ich hier einfach einen Rat!
Es gibt nur einen Rat den ich Dir geben kann:
Warte ab, ob Dir innerhalb von 3 Monaten (ab Begehung der Ordnungswidrigkeit) ein Anhörungsbogen zugestellt wird. Ist das nicht der Fall, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Freund die Geschichte nur erfunden hat.
Warum ich davon ausgehe, dass das der Fall ist, habe ich Dir ja in den ersten Nummern 1 - 6 (wobei Nr. 5 und Nr. 6 ja wegfällt) angeführt.
Und in der zweiten Anführung in den Nummern 1 bis 13 habe ich Dir angeführt, wie der Ablauf des Bußgeldverfahrens normalerweise vonstatten geht. Die Schilderung Deines Freundes, weicht aber gravierend von diesem Ablauf ab.
Insbesondere ist im Fall Deiner Frage ausgeschlossen, dass die Polizei ein Bußgeld verhängt und es ist ausgeschlossen, dass die Polizei ein Fahrverbot ausspricht und den Führerschein abnimmt, denn die Polizei ist schlichtweg nicht für die Ahnung von Ordnungswidrigkeiten für die ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und probezeitrelevante vorgesehen ist, zuständig.
Das muss die Polizei nicht gesehen haben und da muss dich auch nicht jemand anhalten noch genau an dem tag kurz danach oder sonst wann.
Stell dir das mal vor, das Auto, dass du überholt hast, hat sich das Kennzeichen gemerkt und ist zur Polizeit, hat die Geschichte etwas verschönert und angezeigt wegen Gefährdung etc (keine ahnung wie man das alles nennt)
Aber ich kann aussagen dass ich es nicht war was wollen sie denn machen? Mein Kumpel hat zwar gesagt ich hatte das Auto und bei mir wurde noch eine zweite Person im Wagen gesehen. Die "Polizei" war ja hinter mir somit kann ich jetzt meine Aussage verweigern indem ich sage ich war Beifahrer aber mein Familienmitglied das ich mitgenommen habe ist gefahren. Und da darf ich schweigen. Und was wollen sie dann machen? ...
"Aber mein Familienmitglied das ich mitgenommen habe ist gefahren"
Sie werden dich nach dem Namen fragen und diese Person ebenfalls fragen. Sobald er /sie sagt nein das war nicht so, sind zwei Stimmen gegen deine.
Ich kenne mich da nicht sooo gut aus. Aber du darfst natürlich alles verweigern.
Ich muss den Namen eines Familienmitgliedes nicht erwähnen. Somit können sie die Person nicht fragen. Das ist das Schweigerecht das man vor Gericht hat gegenüber Verwandten.
Dann weiß ich das echt nicht. Sry, warte einfach mal ab.
Die "Polizei" war ja hinter mir somit kann ich jetzt meine Aussage verweigern indem ich sage ich war Beifahrer aber mein Familienmitglied das ich mitgenommen habe ist gefahren
Der Rat ist nicht ganz ungefährlich.
Wer wider besseren Wissens eine Person verdächtigt eine Tat begangen zu haben, obwohl sie nicht der Täter war, muss mit einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:
- § 164 StGB - Falsche Verdächtigung (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html)
Strafbar ist die Falsche Verdächtigung aber nur, wenn diese geeignet ist ein behördliches Verfahren gegen den Verdächtigten einzuleiten. Im Fall Deiner Antwort dürfte das aber zugegebener Maßen nicht zutreffend sein, da Familienmitglied ja keine namentlich bestimmte Person ist. Lediglich, wenn die Fahrerermittlung ergibt, dass von allen Familienmitglieder nur ein einziges in Frage kommt und dementsprechend gegen dieses Familienmitglied ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, könntest Du wegen Falscher Verdächtigung bestraft werden.
Das erscheint mir kurios. Die Polizei muss beweisen können dass du zu schnell gefahren bist. Wenn sie dich nicht inflagranti erwischt hat, braucht es ein Video oder ein Blitzerfoto. Ich weiß auch nicht ob das tatschlich üblich ist dass die Polizei dann Hausbesuche macht. Normalerweise wird einem dann ein Bescheid zugestellt in dem der Beweis enthalten sein müsste (bspw. Blitzerfoto) gegen den man dann in einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen kann, aber ich kenn mich damit nicht so genau aus...
Entscheidend ist nicht die Frage, ob du auf frischer Tat ertappt wurdest, sondern ob dir die Tat/Taten nachgewiesen werden können.
Es wäre zu klären, wie sich die Höhe der Strafe zusammensetzt. Letztlich können hier auch verschiedene Tatbestände zusammenkommen, die dann in Summe mit Gebühren etc. den Gesamtbetrag ergeben.
Letztlich bleibt dir nur abzuwarten, was passiert. Wenn du Post bekommst, stehen deine Chancen schlecht, da der Halter des Wagens dich als Fahrer angegeben hat.
Es war Samstag Abend gegen 22 Uhr... Bei meinem Kumpel stand die Polizei um 16 Uhr heute am Montag vor der Tür. Das heißt die Polizei wertet innerhalb von einem Tag das Bußgeld um es direkt am Montag vor die Tür zu bringen mit sofortiger Entziehung des Führerscheins? Ich hab keinen umgefahren oder Sonst was damit man den Führerschein SOFORT einziehen kann?? Ich habe mal die Polizei blöder weiße von rechts überholt die sind mir sofort hinterher gefahren mit Blaulicht... Das gab damals 50 Euro aber eigtl nur weil ich die Geschwindigkeit überschritten hab und mit Gefährdung. Jetzt wundern mich die 600 Euro?? Das ist doch unnormal...
Einfach abwarten, was kommt. Mehr kannst du jetzt eh nicht machen.
Einfach abwarten. Auf einen Führerscheinentzug denk ich kannst dich vorbereiten aber einfach gechillt die Wahrheit sagen und hoffen dass es gut geht
Jo, nicht nur du; evtl. heißt ja der FS oder sein Freund mit Nachnamen Grimm. :P