Darf die Polizei mir nachträglich eine Strafe geben obwohl sie mich nicht auf frischer Tat ertappt hat (StVO)?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Nox2k5,

also ich halte die Geschichte für frei erfunden, kann im Moment nur nicht beurteilen, ob sie von Dir oder von Deinem Freund erfunden wurde.

Zwar muss man nicht zwingend sofort angehalten worden sein, damit ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden  kann. Aber so wie Du das geschildert hast, kann sich die Sache auch nicht zugetragen haben.

  1. Wie kann Dich Dein Freund als Fahrer benannt haben, wenn er gar nicht wusste, dass Du gefahren bist?
  2. Wenn Du wie verrückt durch die Stadt gefahren wärst, hätte Dich die Polizei sofort versucht anzuhalten und kommt nicht erst später vorbei.
  3. Legt die Polizei weder das Bußgeld, noch andere Folgen fest
  4. Nimmt die Polizei einen den Führerschein nicht ab, nur weil man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat
  5. Woher soll die Polizei gewusst haben, wo Dein Freund arbeitet?
  6. Die Polizei hätte auch gar keinen Grund Deinen Freund auf der Arbeit aufzusuchen

Wenn die Polizei wirklich einen oder mehrere Verstöße festgestellt hätte, währe der Ablauf wie folgt gewesen;

  1. Da Du vor Ort nicht angehalten wurdest, fertigt die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige die sich zunächst an den Halter des Fahrzeuges richtet.
  2. Die Polizei ist nicht für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit zuständig, sondern sie übermittelt die Ordnungswidrigkeitenanzeige an die zuständige Bußgeldstelle
  3. Die Bußgeldstelle schickt dem Halter des Fahrzeuges einen Anhörungsbogen zu. In dem Anhörungsbogen wird der Tatvorwurf angegeben, und dem Halter wird die Möglichkeit gegeben:
  4. Die Tat zuzugeben oder
  5. Den Tatvorwurf zu bestreiten oder
  6. einen anderen Fahrer zu benennen
  7. zudem hat man die Möglichkeit sich zu den Tatvorwurf mit eigenen Worten zu äußern
  8. Hat der Halter Dich als Fahrer angeben, erhältst Du den Anhörungsbogen mit den in den Punkten 4 - 7 angeführten Möglichkeiten. Dieser Anhörungsbogen muss Dir innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, sonst kann die Tat nicht mehr verfolgt werden.
  9. Nach Rücksendung des Anhörungsbogens, erlässt die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid mit dem:
  10. Bußgeld plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten. Die im Bußgeldkatalog angeführten Regelsätze gelten übrigens nur bei fahrlässiger Begehung. Wird Dir eine vorsätzliche Begehung vorgeworfen, so sind die Regelsätze zu verdoppeln.
  11. den Punkten
  12. dem Fahrverbot. Ist es Dein erstes Fahrverbot, kannst Du Dir in der Regel den Zeitraum aussuchen, so dass Du das Fahrverbot in die Zeit des Urlaubs legen kannst. Und wie gesagt, es ist nicht die Polizei die den Führerschein sicherstellt. Lediglich, wenn man von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert wird den Führerschein abzugeben, kann man dieses auch bei der Polizei.
  13. Eintrag als A - Verstoß.

Schöne Grüße
TheGrow

Eichbaum1963  03.05.2016, 01:49

also ich halte die Geschichte für frei erfunden

Jo, nicht nur du; evtl. heißt ja der FS oder sein Freund mit Nachnamen Grimm. :P

Nox2k5 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 08:58
@Eichbaum1963

Wieso kommentiert ihr überhaupt wenn ihr meint das ist frei erfunden??

Ich hatte den Auftrag das Auto lediglich von einem besagten Ort abzuholen und auf direktem Weg zu ihm Nachhause zu bringen(SAMSTAG). Er war bei der Arbeit (NACHTSCHICHT) und hat mir ZUVOR seinen Schlüssel gegeben. Ich bin aber eben NICHT auf dem direkten Weg Nachhause sodass ich eben noch durch die Stadt gefahren bin!

Die Polizei war am Montag bei ihm (nach seiner Erzählung) ZUHAUSE und nicht bei der Arbeit!! Und hat ihn auf den Vorfall angesprochen und seine Geschichte, die er mir erzählt war, war dann eben die, die ich oben abgetippt habe! Und weil mir das ganze etwas dubios erschien wollte ich hier einfach einen Rat!

TheGrow  03.05.2016, 09:58
@Nox2k5

Wieso kommentiert ihr überhaupt wenn ihr meint das ist frei erfunden??

Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich denke, dass Du die Geschichte, sondern dass Du oder Dein Freund die Geschichte frei erfunden hat.

Und weil mir das ganze etwas dubios erschien wollte ich hier einfach einen Rat!

Es gibt nur einen Rat den ich Dir geben kann:

Warte ab, ob Dir innerhalb von 3 Monaten (ab Begehung der Ordnungswidrigkeit) ein Anhörungsbogen zugestellt wird. Ist das nicht der Fall, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Freund die Geschichte nur erfunden hat.

Warum ich davon ausgehe, dass das der Fall ist, habe ich Dir ja in den ersten Nummern 1 - 6 (wobei Nr. 5 und Nr.  6 ja wegfällt) angeführt.

Und in der zweiten Anführung in den Nummern 1 bis 13 habe ich Dir angeführt, wie der Ablauf des Bußgeldverfahrens normalerweise vonstatten geht. Die Schilderung Deines Freundes, weicht aber gravierend von diesem Ablauf ab.

Insbesondere ist im Fall Deiner Frage ausgeschlossen, dass die Polizei ein Bußgeld verhängt und es ist ausgeschlossen, dass die Polizei ein Fahrverbot ausspricht und den Führerschein abnimmt, denn die Polizei ist schlichtweg nicht für die Ahnung von Ordnungswidrigkeiten für die ein Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und probezeitrelevante vorgesehen ist, zuständig.

Das muss die Polizei nicht gesehen haben und da muss dich auch nicht jemand anhalten noch genau an dem tag kurz danach oder sonst wann.

Stell dir das mal vor, das Auto, dass du überholt hast, hat sich das Kennzeichen gemerkt und ist zur Polizeit, hat die Geschichte etwas verschönert und angezeigt wegen Gefährdung etc (keine ahnung wie man das alles nennt)

Nox2k5 
Beitragsersteller
 02.05.2016, 22:16

Aber ich kann aussagen dass ich es nicht war was wollen sie denn machen? Mein Kumpel hat zwar gesagt ich hatte das Auto und bei mir wurde noch eine zweite Person im Wagen gesehen. Die "Polizei" war ja hinter mir somit kann ich jetzt meine Aussage verweigern indem ich sage ich war Beifahrer aber mein Familienmitglied das ich mitgenommen habe ist gefahren. Und da darf ich schweigen. Und was wollen sie dann machen? ... 

destelle  02.05.2016, 22:18
@Nox2k5

"Aber mein Familienmitglied das ich mitgenommen habe ist gefahren"

Sie werden dich nach dem Namen fragen und diese Person ebenfalls fragen. Sobald er /sie sagt nein das war nicht so, sind zwei Stimmen gegen deine.

Ich kenne mich da nicht sooo gut aus. Aber du darfst natürlich alles verweigern.

Nox2k5 
Beitragsersteller
 02.05.2016, 22:20
@destelle

Ich muss den Namen eines Familienmitgliedes nicht erwähnen. Somit können sie die Person nicht fragen. Das ist das Schweigerecht das man vor Gericht hat gegenüber Verwandten.

destelle  02.05.2016, 22:29
@Nox2k5

Dann weiß ich das echt nicht. Sry, warte einfach mal ab.

TheGrow  03.05.2016, 01:47
@Nox2k5

Die "Polizei" war ja hinter mir somit kann ich jetzt meine Aussage verweigern indem ich sage ich war Beifahrer aber mein Familienmitglied das ich mitgenommen habe ist gefahren

Der Rat ist nicht ganz ungefährlich.

Wer wider besseren Wissens eine Person verdächtigt eine Tat begangen zu haben, obwohl sie nicht der Täter war, muss mit einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:

Strafbar ist die Falsche Verdächtigung aber nur, wenn diese geeignet ist ein behördliches Verfahren gegen den Verdächtigten einzuleiten. Im Fall Deiner Antwort dürfte das aber zugegebener Maßen nicht zutreffend sein, da Familienmitglied ja keine namentlich bestimmte Person ist. Lediglich, wenn die Fahrerermittlung ergibt, dass von allen Familienmitglieder nur ein einziges in Frage kommt und dementsprechend gegen dieses Familienmitglied ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, könntest Du wegen Falscher Verdächtigung bestraft werden. 

Das erscheint mir kurios. Die Polizei muss beweisen können dass du zu schnell gefahren bist. Wenn sie dich nicht inflagranti erwischt hat, braucht es ein Video oder ein Blitzerfoto. Ich weiß auch nicht ob das tatschlich üblich ist dass die Polizei dann Hausbesuche macht. Normalerweise wird einem dann ein Bescheid zugestellt in dem der Beweis enthalten sein müsste (bspw. Blitzerfoto) gegen den man dann in einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen kann, aber ich kenn mich damit nicht so genau aus...

Entscheidend ist nicht die Frage, ob du auf frischer Tat ertappt wurdest, sondern ob dir die Tat/Taten nachgewiesen werden können. 

Es wäre zu klären, wie sich die Höhe der Strafe zusammensetzt. Letztlich können hier auch verschiedene Tatbestände zusammenkommen, die dann in Summe mit Gebühren etc. den Gesamtbetrag ergeben. 

Letztlich bleibt dir nur abzuwarten, was passiert. Wenn du Post bekommst, stehen deine Chancen schlecht, da der Halter des Wagens dich als Fahrer angegeben hat. 

Nox2k5 
Beitragsersteller
 02.05.2016, 22:25

Es war Samstag Abend gegen 22 Uhr... Bei meinem Kumpel stand die Polizei um 16 Uhr heute am Montag vor der Tür. Das heißt die Polizei wertet innerhalb von einem Tag das Bußgeld um es direkt am Montag vor die Tür zu bringen mit sofortiger Entziehung des Führerscheins? Ich hab keinen umgefahren oder Sonst was damit man den Führerschein SOFORT einziehen kann?? Ich habe mal die Polizei blöder weiße von rechts überholt die sind mir sofort hinterher gefahren mit Blaulicht... Das gab damals 50 Euro aber eigtl nur weil ich die Geschwindigkeit überschritten hab und mit Gefährdung. Jetzt wundern mich die 600 Euro?? Das ist doch unnormal...

Interesierter  02.05.2016, 22:29
@Nox2k5

Einfach abwarten, was kommt. Mehr kannst du jetzt eh nicht machen. 

Einfach abwarten. Auf einen Führerscheinentzug denk ich kannst dich vorbereiten aber einfach gechillt die Wahrheit sagen und hoffen dass es gut geht