Plicht zum Rentenversicherung bei nebenbei Freelancing (als vollzeit Arbeitnehmer)?
Hi Gute Community,
ich bin als Arbeitnehmer Vollzeit tätig aber gebe bisschen Nachhilfe nebenbei und verdiene bis zu 3000 Euro pro Jahr.
Muss ich wegen meiner Nachhilfe mich separate (zusätzliche) Rentenversicherung zahlen? Oder muss ich die Rentenversicherung darüber fragen?
Und die Krankenkasse muss ich darüber nicht informieren oder? :)
DANKE!
1 Antwort
Kommt drauf an...
Hast du einen Arbeitgeber mit Minijob als geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Minijob), dann gilt bereits seit 2013 die Rentenversich.pflicht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Hast du einen Arbeitgeber als Übungsleiterpauschale mit 3.000€ im Jahr, dann wäre diese Übungsleitertätigkeit sozialversich.- und steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehrenamt/node.html
Hast du jedoch einen Auftraggeber als freiberuflichen, selbstständigen Nebenerwerb:
Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.
Näheres in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse
Gruß siola55
...und Dankeschön für deinen Stern - freut mich sehr ;-)
Danke!