Plastik an der VR-Brille gebrochen (erste 3 Monate) Händler weigert sich zu reparieren?

2 Antworten

Stell ein Foto davon rein, wahrscheinlich kannst du dir ein Ersatzteil für ein paar Cent selbst organisieren und dir den Ärger sparen...

Grundsätzlich muss der Händler in den ersten 6 Monaten BEWEISEN, dass der Käufer es selbst kaputtgemacht hat, das durchzusetzen ist aber meist schwierig. Manchmal hilft ein entsprechender Post auf Trustpilot oder ähnlichen Portalen, oft ist es die Mühe aber einfach nicht wert...

Eine andere Option wäre, den Hersteller direkt anzuschreiben.

Also grundlegend ist ja der Händler zum Nachweis verpflichtet dass der Schaden nicht vorher da war.

Wenn du kein herstellungsfehler an der Schlaufe entdeckst dann kannst du es glaube ich vergessen

wenn du es dann noch reklamieren möchtest werden die sicherlich das Ding eine Prüfung unterziehen und den Nachweis erbringen dass der Schaden nicht herstellungsbedingt war

Das gewährleistungsrecht räumt ein nicht ein schadensfreie Betrieb ein sondern das soll der Verbraucher vor herstellungsfehler schützen ist es Ding durch den regulären Betrieb kaputt gegangen Pech gehabt

Die meisten Hersteller oder Händler reklamieren das anstandslos ohne zu prüfen daher ist der Eindruck entstand man kann alles reklamieren