KFZ Reparatur ohne Auftrag

10 Antworten

Hallo, für Leistungen, die Sie nicht beauftragt haben, brauchen Sie auch nicht zu zahlen. Ein mündlicher Vertrag ist ebenso wirksam, wie ein schriftlicher. Hier ist es nun aber so, dass der KFZ-Fritze von Ihnen Geld haben will, nicht Sie von ihm und deshalb brauchen Sie zunächst gar nichts zu beweisen. Der KFZ-Fritze muß im evt. Zivilrechtsstreit beweissen, dass ihm das geforderte Entgelt zusteht und dazu gehört, dass er beweisen muß, dass er von Ihnen in dem behaupteten Umfang Auftrag erhalten hat. Wenn er Arbeiten ausgeführt hat, für die er nicht beweisen kann, beauftragt gewesen zu sein und auch nicht berechtigt davon ausgehen konnte, dass die Halterin / Fahrerin des KFZ die reparatur in dem durchgeführten Umfang auch haben will, braucht man sie nicht zu bezahlen - das ist eigentlich ziemlich einfach! Vermutlich gibt er Ihnen aber Ihr Fahrzeug wegen Werkleistungspfandrecht nicht heraus. Dann empfehle ich, den Betrag von 170,00 €, ggf. noch zzgl. ges. Mwst., an die werkstatt zu zahlen - und unbedingt eine Quittung zu vrlangen. Verlangen Sie bitte anschließend die Herausgabe des KFZ und falls dies verweigert wird, wiederholen Sie das unter Fristsetzung schriftlich und lassen daas Schreiben durch einen Aussenstehenden Dritten dem KFZ-Fritzen persönlich überbringen. Der Dritte ist dann Ihr Zeuge dafür, dass Ihr Herausgabeverlangen dem Schuldner zugegangen ist. Das Herausgabeverlangen muß unter Fristsetzung ( Datum + Uhrzeit vom Ablauf der Frist angeben). Ich empfehle ungefähr 5 - 6 Werktage minimal. Bitte kündigen Sie an, dass Sie bei fruchtlosem Fristablauf ohne weitere Vorankündigung Klage auf Herausgabe Ihres KFZ einreichen werden und daadurch in erheblichem Umfang zusätzliche Kosten entstehen. Wenn die Herausgabefrist fruchtlos verstreicht, reichen Sie Klage auf Herausgabe ein, wobei ich auch ernstlich empfehle, darüber nachzudenken, ob einstweiliger Rechtsschutz zum Zwecke der Sicherungszwangsvollstreckung zu beaantraagen ist, zur Vermeidung, dass die Schuldnerin das KFZ bis zur gerichtlichen Entscheidung irgendwie verschiebt oder für sich selbst nutzt. Ich glaube, dass es sich bei den angeblichen zusätzlichen Reparaturen um eine Finte, um Abzocke handelt, was daarauf hindeutet, dass dort nicht allzu professionell gearbeitet wird und dass das alles wirtschaftlich auf ziemlich schwachen Beinen steht. Das wären berechtigte Indizien für einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ohne mdl. Verhandlung. Bei weiteren Rückfragen können Sie mir schreiben unter: steffen_weise(at)gmx.de Alles Gute!

Neome 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 22:31

Mail ist übrigens unterwegs, danke.

imager761  12.03.2012, 22:15

Hallo, für Leistungen, die Sie nicht beauftragt haben, brauchen Sie auch nicht zu zahlen.

Dummerweise hat sie aber genau den berechneten Auftrag erteilt. "Kleine Inspektion" meint eben neben der reinen Durchsicht alle lt. Serviceplan anfallenden Zusatzarbeiten.

"Ölwechsel" war dagegen vmtl. völlig überflüssig: der ist in einer Inspektion enthalten :-(

Ich glaube, dass es sich bei den angeblichen zusätzlichen Reparaturen um eine Finte, um Abzocke handelt, was daarauf hindeutet, dass dort nicht allzu professionell gearbeitet wird und dass das alles wirtschaftlich auf ziemlich schwachen Beinen steht.

Ich glaube, daß ist die Einschätzung einer Radfahrerin, die noch niemals eine Kfz-Inspektion durchführen lies.

er beweisen muß, dass er von Ihnen in dem behaupteten Umfang Auftrag erhalten hat

In einer Werkstatt arbeiten mehrere.

Neome 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 22:30
@imager761

Sorry Imager,

aber ich würde nun wirklich nichts mehr schreiben ;-)

  1. Das Öl selbst ist sicher nicht in einer kleinen Inspektion im Wert von 69,-€ mit drin, schön wär's :-)
  2. Alle weiteren Arbeiten wurden AUSGESCHLOSSEN.
  3. Der letzte Punkt ist gängige Rechtsprechung, alleine schon deswegen disqualifizierst du dich hier von diesem Thema.
Vollstreckerin  13.03.2012, 08:54
@imager761

Hallo, nein, ich bin leider kein Radfahrer mehr, war ich früher, als Kind / Jugendlicher, mal. Inzwischen bin ich fast blind und Vorder- / Mittelfußamputiert ... Mir wurde gesagt, dass auch Radfahrer etwas von Recht verstehen könnten ... Bei mir jeedenfalls funktioniert es beruflich ganz gut! Vielleicht sollten Sie doch mal anfangen, zu lernen, Rad zu fahren - kann ja sein, dass es doch noch hilft! Alles Gute!

Vollstreckerin  13.03.2012, 09:25
@imager761

Hallo, Sie streiten müßig über die Definition "Kleine Inspektion" und darüber, ob ein Kunde einer Werkstatt diese so kennen muß, wie die Werkstatt sie verstanden wissen möchte. Das führt - mit Verlaub - zu nichts! Ob bestimmte Aspekte der Sache beweisbar sind, oder nicht, isst eine prozessuale Frage, die man mit dem materiellen Recht nicht vermischen sollte. Ob etwas beweisbar ist oder nicht, sollte man erst fragen, wenn die materielle Seite klar analysiert ist. Auch wenn man nicht alle maßgeblichen Aspekte lückenlos beweisen kann, kann man im Prozess Erfolg haben, maan braucht ja nicht von vornherein zu zeigen, wo man Schwächen hat. Ich fahre gerne die Taktik, den Gegner abzulenken und aufs Glatteis zu führen ... Das funktioniert hier gut seit 18 oder 19 Jahren ... Alles Gute!

machhehniker  13.03.2012, 10:33
@Vollstreckerin

Entschuldigung, aber so langsam muss ich wirklich lachen. ich könnte das Ganze ja verstehen wenn ein Ölwechsel für 100€ beauftragt wurde und wegen zusätzlichen Leistungen 1000€ draus wurden, am Ende das Auto nur 500€ Wert ist. Hier geht es um effektiv 400€ und es ist sehr fraglich in wie weit der Werkstatt ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, wenn es überhaupt ein Fehlverhalten gibt. Zugegeben ist dies nicht die feine Englische, aber eben das was rauskommt wenn man nicht genau festhält was und was nicht. Ich glaube nicht dass dem Fragesteller geholfen ist wenn er nun Anwälte und Gericht mobilisiert um nach Monaten auf einen Vergleich auszulaufen. Selbst wenn Rechtschutz besteht ist da doch viel mehr Ärger dabei als Nutzen. Das Auto soll verkauft werden, da macht es sich auch noch im Verkaufspreis bemerkbar wenn noch einige Sachen erneuert wurden. Also ist die Frage wieviel von den 400€ überhaupt übrig bleiben, selbst wenn auf voller Linie ein Erfolg rauskommt.

Ich hätte bei Fragestellung ein eingestelltes Foto mit der (von mir aus tw. geschwärzten) Rechnung erwartet.

Fakt ist: Es wurde eine (von mir aus) **kleine* Inspektion in Auftrag gegeben. Es wurde nicht schriftlich vermerkt, daß Zusatzarbeiten vermieden werden müssen. Ich gehe davon aus, daß der erteilte Auftrag unterschrieben wurde.

Und da sind wir beim Thema: Wenn der Inspektionsplan bei dem Km-Stand des Fahrzeuges vorsah auch die Kerzen und den Luftfilter zu wechseln, ist das Bestandteil des Auftrages. Der Pollenfilter ist bei fast jeder Inspektion dabei. Bremsflüssigkeit ist intervallabhängig und wird alle zwei Jahre gewechselt. Hier auch wieder: War sie fällig ist es Bestandteil des unterschriebenen und nicht eingeschränkten Auftrages. Das Kühlmittel wurde wohl eher ergänzt und nicht ausgetauscht, denn beim Wechsel des Schalters fließt (meist) nicht mehr als ein halber Liter raus. Was die 90€ für den Schalter angeht, möchte ich wieder die Rechnung sehen.

Zur Info: Schon ein Liter Kühlmittel kostet etwa 10-15€ (Entsorgung mit drin), der Ölwechsel (mit ca. 3,5L 5W-30 + Filter) etwa 100€++....

Worüber du dich maximal streiten kannst (mein Stand, ohne die Rechnung zu kennen), sind die Wischer und der Thermoschalter.

Zu guter Letzt wäre mal interessant gewesen um was für ein Auto es sich handelt, daß man mal grob einschätzen kann wie sich die Kosten belaufen sollten...

Neome 
Beitragsersteller
 13.03.2012, 22:37

Erstens verstehe ich nicht, wieso du "kleine" in Sternchen setzt (es wird tatsächlich zwischen großer und kleiner Inspektion unterschieden) und zweitens gehst du schon mal fälschlicherweise davon aus, dass irgend etwas unterschrieben wurde.

Wie dem auch sei, die Rechnung brauchst du nicht. Glaubst du allen Ernstes, ich stelle hier falsche Daten ins Internet und rege mich in fremder Sache darüber auf? Du scheinst meine Langeweile zu überschätzen, also wenn ich sage, es sind 90 Euro für einen Thermoschalter, dann ist das so.

Und worüber ich mich maximal streiten kann, überlasse ich dann doch lieber dem Urteil des mittlerweile auf Anraten des ADAC und Verbraucherschutz eingeschalteten Anwalt, die das Vorgehen der KFZ-Werkstatt als alles andere als legitim erachten.

Beste Grüße.

killerbee1  14.03.2012, 18:04
@Neome

kleine sollte werden kleine . Da hat ein Stern gefehlt. Zwei davor, zwei dahinter macht Fettdruck . Ich weiß um die Unterschiede bei den Inspektionen, muß den Kram ja jeden Tag ausführen.

In welcher Hinterhofbutze warst du, daß du einen Werkstattauftrag nicht unterschreiben mußtest?

Was für ein Auto du hast, weiß ich immernoch nicht und kann nicht annähernd abschätzen ob der Preis für den Schalter angemessen war.

Und sonst: Wenn du ja eh alles schon besser weist als wir, die wir dir helfen sollen/wollten, dann stiehl uns doch einfach nicht die Zeit, denn auch wir haben besseres zu tun...

machhehniker  14.03.2012, 20:23
@killerbee1

Das ist warscheinlich einer der Sorte die in der Uni nicht gelernt haben wie etwas Richtig ist oder gemacht wird sondern nur wie sie nachdem sie einen Fehler machten alles aus der Umgebung verdrehen müssen damit es nicht nach einem Fehler aussieht. Der hätte Politiker werden sollen. So wie es sich aus Kommentaren liest hat der allen Ernstes vor nötigenfalls zur Klärung vor Gericht zu ziehen. Ich wäre mal gespannt wie es weitergeht wenn aus dem Büro bei der Auftragsannahme zwar eine Menge Leute da waren, sich aber niemand daran erinnert dass expliziert weitere Leistungen als die kleine Inspektion ausgeschlossen wurden. Aber so Leute muss man machen lassen, die müssen auf die Harte merken dass sie auch nur mit einem Blauen Auge hätten rauskommen können.

Nach deinem Schreiben hast du eine Inspektion und Kundendienst durch führen lassen, eine Inspechtion und Kundendienst kann man auch als Großen Kundendienst auslegen.

Nach deiner bildlichen Beschreibung sollte ein kleiner Kundendienst durch geführt werden und eine Inspektion bescheinigt werden die praktisch nicht gemacht werden sollte, so verstehe ich deine Aussage.

Und jetzt hast du das bekommen was du verlagt hast aber nicht zu dem Preis was der Kunden dienst kostet, da hättest du leichter das Wort Inspektion weg lassen sollen.

L. G. Aral59

Neome 
Beitragsersteller
 13.03.2012, 15:49

Hm, nein, denke ich nicht.

Was verlangt wurde, war ganz eindeutig. Kleine Inspektion mit Ölwechsel. Geschätzter Preis: 170 €. Die Auftraggeberin war sich wohl bewusst, dass es ein paar Euro teurer werden könnte, wie es üblicherweise eben ist, hat aber REPARATUREN eindeutig ausgeschlossen. Und du willst mir doch hier nicht erzählen, dass Reparaturen in einer Inspektion standardmäßig mit drin sind, wenn in Deutschland sogar Reparaturen, die der Sicherheit des Fahrzeugs dienen, vorher abgesprochen werden müssen?

Und wenn sich dann neben Inspektion und Ölwechsel der Rest der Rechnung aus Dingen wie "Thermoschalter ausgetauscht", "Scheibenwischer hinten und vorne gewechselt", "Dies und Jenes unwichtige Teil ausgewechselt" zusammensetzt, dann tut es mir leid für dich und dein Portemonnaie, wenn du das einfach so bezahlen würdest ;-)

Aral59  13.03.2012, 16:04
@Neome

Auch ich sehe es so wie Thunder1262, an sonsten hätte es gereicht wenn du gesagt hättest den kleinen Kundendienst und nicht noch Inspektion denn dann werden auch Teile die austausch würdig sind mit ausgetauscht.

Denn wenn bei einer Inspektion austauschwürdige Teile nicht getausch würden, dann würde der Werkstatt nach gesagt, das nicht sorgfältig gearbeitet würde.

L. G. Aral59

Neome 
Beitragsersteller
 13.03.2012, 16:42
@Aral59

Inspektion war wichtig, da das Auto verkauft wurde und es in die Papiere eingetragen werden sollte, von daher hatte das wohl seine Richtigkeit.

Und du hast Recht, die Inspektion ist dazu gedacht, Mängel aufzudecken. Aber wenn vorher verboten wird, diese zu reparieren, sofern sie nicht in den Kosten der regulären kleinen Inspektion enthalten sind, besteht eben kein Anspruch auf Zahlung.

Zusatz: Und wie schon mehrfach hier irgendwo erwähnt, wurden diese Posten gesondert aufgelistet, teilweise mit erheblichen Kosten, so dass es der Werkstatt schwer fallen dürfte, diese als von der Inspektion gedeckt anzuführen.

Aral59  13.03.2012, 17:09
@Neome

Dann darfst du nicht sagen das du eine Inspecktion willst, denn was nach deinem komentar von dir verlangt wird ist ein Gutachen vom Auto und hat mit einer Inspektion nichts zu tun.

Bei einer Inspektion wird der Mangel behoben und beim Gutachten wird eine Zustandsanalyse gemacht und der Mangel nicht behoben, aber auch die Zustanzanayse kann Geld kosten und bitte nach den Kosten fragen.

L. G. Aral59

Neome 
Beitragsersteller
 13.03.2012, 19:10
@Aral59

Falsch. Bei einer kleinen Inspektion ist vorgesehen, dass dem Kunden am Ende eine Liste ausgehändigt wird mit Reparaturempfehlungen.

Und ein für allemal, ich wiederhole es auch nicht nochmal: Werden Mängel festgestellt, von denen vorher keine Rede war, ist für eine Reparatur, scheißegal welcher Art (ob es um die Sicherheit des Autos geht oder um nen dämlichen Trinkbecherhalter), die Zustimmung des Halters einzuholen, Punkt. Da gibt's auch nichts rumzustreiten, das ist Fakt laut Rechtsprechung.

bevor hier rumgerätselt wird bleibt eigendlich nur das für die zukunft schriftlich zu vereinbaren

Neome 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 22:00

Genau solche Kommentare meinte ich eigentlich. seufz

BerlinBusiness  12.03.2012, 22:03
@Neome

Ja dann beauftrag´ nen Anwalt und geh nicht in nen Amateur-Forum ... Helden der Neuzeit *Kopp schüttel

machhehniker  13.03.2012, 10:36
@BerlinBusiness

Genau, mach aus der verhältnismässigen Lapalie ein riesen Ding wo richtig Geld verblasen wird. Kein Wunder ist Rechtschutz so teuer und die Gerichte überfüllt wenn man immer gleich zum Anwalt rennt anstatt vorher zu überlegen was man tut.

wollyuno  13.03.2012, 10:58
@Neome

da bleibt nur eben selbst dampf machen oder zu kfz schiedsstelle,bei handwerkskammer,ausgang ungewiss

Neome 
Beitragsersteller
 13.03.2012, 14:57
@wollyuno

"Dampf machen" ist auch so eine Stammtischphrase, sorry. Außergerichtlich solltest du dir lieber mal den Rat zu Herzen nehmen, die Füße still zu halten, du läufst sonst ganz schnell ins offene Messer. Vor allem dann, wenn wie in diesem Fall die Werkstatt aktiv werden muss, um ihr Recht einzufordern...

Oben hattest du natürlich Recht, es sollte immer alles schriftlich vereinbart werden. Aber das trägt leider nicht zur Lösung des Problems hier bei ;-)

Ich nehme an da ist Jemand auf das grosse Werbeplakat mit der Aufschrift: Inspektion bei uns nur 69,-€ oder so ähnlich reingefallen. Irgendwo auf diesem Plakat befindet sich warscheinlich ein Zusatz wie: Zuzüglich Material, anfallende Wartungskosten oder eben sowas.

Wenn eine Inspektion in Auftrag gegeben wird muss man expliziert die anfallenden Wartungsarbeiten ausschliessen wenn man sie nicht gemacht haben will. Macht man dies nicht wird sogar der Spritzwasserbehälter aufgefüllt, mit einem sündhaft teurem Mittel.

So wie in dem Fall beschrieben wurde angemerkt, dass keine weiteren Leistungen erfolgen sollen. Über den Thermoschalter am Kühler könnte man sich streiten ob dies eine Reparatur ist, alles Andere sind definitiv Wartungen die mit Inspektion in Auftrag gegeben wurden.

Ein solches Vorgehen von einer Werkstatt find ich ebenfalls nicht in Ordnung, erst mit Reklame für Billig werben und hinterher die Katze aus dem Sack lassen dass es doch gleichteuer wie Überall ist. Tut mir leid Dir nichts Anderes raten zu können, aber das sieht nach Lehrgeld aus das auch nach gültiger Rechtssprechung gezahlt werden muss.

Neome 
Beitragsersteller
 13.03.2012, 12:25

Selbst Wartungen, die sicherheitserhaltender Art sind, müssen lt. aktueller Rechtsprechung mit RÜCKSPRACHE als Reparatur genehmigt werden. Und gelten auch definitiv NICHT als mit in Auftrag gegeben worden.

Und ich weiß nicht, woher du das mit der Reklame nimmst, aber es handelte sich hierbei um die Standardwerkstatt der Auftraggeberin, was die Sache irgendwie mit einem noch faderen Beigeschmack erscheinen lässt. Es handelte sich NICHT um eine Werbeaktion und ich bin mir zu 99% sicher, dass hier außer den explizit vereinbarten Leistungen aufgrund des mündlichen Ausschlusses des Auftraggeberin auch nichts gezahlt werden muss.

Zur Erläuterung: Was du meinst, ist aktuelle Rechtsprechung zur Reparatur ohne Auftrag (vermute ich). Das trifft hier aufgrund des Ausschlusses nicht mehr zu.

machhehniker  14.03.2012, 06:46
@Neome

Dann verbrate halt richtig das Geld und verklage diese Werkstatt. Ausser diesem Thermoschalter sind die ausgeführen Arbeiten keine Reparatur, es sind Wartungen die mit der Inspektion beauftragt wurden. Wenn das nicht gewollt war hätten die Wartungsarbeiten in Verbindung der Inspektion ausgeschlossen werden müssen.