PKW Kennzeichen Beleuchtung?

12 Antworten

das Kennzeichen muss beleuchtet sein. Kann man es nicht, bis du das repariert hast, durch die zweite Lampe noch lesen?

Also erstmal stellt dies keine Straftat dar, sondern eine Ordnungswidrigkeit gem. §49 StVO. Kennzeichen müssen gut lesbar sein und im dunkeln dementsprechend beleuchtet sein. Ist dies nicht der Fall, ist das ein Verstoß gegen §23 Abs. 1 StVO.

"Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind"

Die Polizei hat bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum. Sie kann erstens eingreifen oder es ganz sein lassen. Wenn sie eingreift, können sie entscheiden ob sie den Verkehrsteilnehmer mündlich verwarnen oder ihm ein Verwarngeld in Höhe von 5 bzw. 10€ anbieten. Das kann der Verkehrsteilnehme allerdings auch ablehnen. Das ist sein gutes Recht. Wie die Beamten einschreiten und handeln, liegt ganz allein an ihnen selbst und natürlich, wie ihnen der Bürger gegenübertritt, denn so wie´s in den Wald reinschallt, schallt´s auch wieder heraus.

Mfg

es sollten beide lampen funktionieren

in der Regel gibt das einen freundlichen Hinweis der Ordnungshüter

Fehlende Kennzeichenbeleuchtung kostet 10€, wenn überhaupt. Ich bin schon mit 2 kaputten Kennzeichenleuchten durch den TÜV gekommen.