Welche Strafen bekommt man für Motocrossfahren im Wald?

3 Antworten

Den Like gab es für die Dummheit, dass mit Kennzeichen zu machen und
sich dann auch noch mit Motorschaden erweischen zu lassen.

Über solchen Nachwuchs freut man sich...

Fahren im Wald ist ein Verstoß gegen das Landeswaldgesetz. Bußgeld bis zu 20.000€ + Schadenersatz.

Mit einer Motocrossmaschine (Nicht zulassungsfähig) fahren ohne Versicherungsschutz. Bis zu 1 Jahr Gefängnis und Entzug der Fahrerlaubnis.  Zusätzlich Beschlagnahmung des Fahrzeugs.

Du hast gar keinen unbeschränkten A Schein? Noch mal ne Straftat, wieder bis zu 1 Jahr Gefängnis.

Aber woher weist du eigentlich, daß der Typ ein Förster war?

schwigschwag 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 06:22

Also doch ich hab nen Schein und wir kennen den Förster schon vom sehen

Effigies  01.02.2016, 20:26
@schwigschwag

Aber woran habt ihr ihn erkannt? Woher wisst ihr daß der den ihr da öfter seht der Förster ist?

verstoss gegen das landeswaldgesetz. dir drohen eine strafe bis zu 20.000 € 


p.s. wenn du in Brandenburg bist- bis zu 100.000€ 

zweitaKTMotor  26.01.2016, 22:16

übertreib mal nicht. was man für 20 riesen alles machen muss ? wahrscheinlich einen waldbrand mutmaßliche anstiften. normal bekommt man da ordentlich ein aufn deckel und muss halt was zahlen. aber nur weil man durchfährt kommt man nicht auf so eine summe. da spricht der gesunde Menschenverstand ja schon dagegen

matrix791  26.01.2016, 22:20
@zweitaKTMotor

achja. ?  

was man für 20.000 € machen mus.  Fahren im NAturschutzgebiet, abseits der wege mit lärm und hinterlassen von spurrillen.  mehr braucht es nciht. 

hier in bayern wurde dieses jahr ein 16 jähriger verurteilt zu 15.000 €  er ist im naturschutzgebiet gefahren, abgehauen , wurde trotzdem erwischt.  von 4 weiß ich das sie zwischen 2000 und 5000 gezahlt haben, nur weil sie im wald gefahren sind, abseitz der wege. 

Nomex64  27.01.2016, 03:20
@zweitaKTMotor

Ganz vorsichtig...

§ 306 Brandstiftung
(1) Wer fremde.....
Wälder, Heiden oder Moore oder
.....in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Da ist nicht mal mehr Geldstrafe drin.

Und ja die Waldgesetze der Bundesländer geben Strafen über 10.000 Euro her.