Motorradträger ohne Beleuchtung zulässig?
Hallo Miteinander,
ist in dem aufgezeigten Fall eine zusätzliche Beleuchtung des Heckträgers nötig? Das Motorrad (ja das ist im Verhältnis tatsächlich so klein) verdeckt die Heckleuchten nicht wie auf dem Bild zu sehen. Ein beleuchtetes Kennzeichen befindet sich an der Schiene in welcher das Motorrad steht. Wäre das so zulässig? Wenn nicht, was wäre die Strafe im Fall einer Kontrolle.
Danke euch im Voraus :)
LG Fabi
5 Antworten
Die Frage der Zulässigkeit stellt sich bei mir ob es ein selbst gebasteltes Ding ist oder aus dem Zubehör. Ist es nur eine einstiegsgilfe, geht das nicht. Es muss schon die Tragfähigkeit nachgewiesen sein. Dann mal auf die Waage und die HA Last prüfen und ermitteln was du sonst noch mitnehmen kannst. Also Differenz tatsächliches Gewicht zu Gesamtgewicht. Auch leuchten müssen in einem bestimmten Winkel wahrgenommen werden können. Ob das in jedem Fall der Fall wäre, muss geprüft werden. Dazu belies dich in der StVZO. Würde hier zu weit reichen. Was stört dich die Lampen zu wiederholen? Das ganze sieht aus wie eine Fotomontage und stellt nicht die Wirklichkeit dar.
Google mal unter Broschüre lichttechnische Einrichtungen . Da findest du alles zu Maße und Winkel.
Ja, wenn die Leuchten Am Fhrzeug nicht verdeckt sind und das Ganze nicht mehr als 99cm über die Rückstrahler (Reflektoren) nach hinten ragt, ist das zulässig.
paragraf 22 StVO sagt mehr wie 1 Meter und nicht 99cm.
OK, ich war mir gerade nicht ganz sicher, ich wusste aber dass die Grenze 1m ist, nur nicht ob 1m noch erlaubt ist oder schon nicht.
Ok. Ist manchmal schwierig. Mal größer, kleiner, ab und bis.
Benötigt das Teil nicht sowieso ein technische Abnahme?
Doch, wenn es Eigenbau ist und keine ABE hat schon. Aber bevor ich etwas umsetze wüsste ich ja gerne ob es so auch durchn Tüv durchgehen wird
sagt dir der tüv in jedem fall
Eigentlich ist das kein Problem, ich würde aber noch eine Tafel wie diese hier: https://www.ebay.de/itm/Warntafel-hinten-fur-Wohnwagen-Wohnmobil-Boot-Reisemobil-Caravan-50x50cm/123732608831?hash=item1ccf09c73f:g:UD0AAOSwQiBZw8gZ&frcectupt=true anbringen. Damit kennzeichnest du einen Gegenstand welcher etwas nach hinten herausragt.
Das ganze ist ja auch eine Fotomontage, aber da ich die Maße beider Fahrzeuge kenne habe ich es recht maßstabsgetreu aufgezeigt. Mir gefällt es einfach nicht wenn sich die Lampen wiederholen. Da ich in das ganze Fahrzeug auch für die Optik viel investiere, möchte ich mir das durch solch einen, meiner Meinung nach unschönen Träger nicht kaputt machen. Vom Gewicht her ist das zwar an der Grenze, müsste aber gehen. Die Maschine wiegt vollgetankt nur 105kg. Bleiben noch 900kg für den Rest. Ob es aus dem Zubehör kommt oder Eigenbau wird, weiss ich noch nicht. Natürlich wird es nicht auf das Trittbrett gestellt, so wahnsinnig bin ich dann auch nicht^^. Die Frage ist auch: Verliert ein Heckträger mit ABE seine Zulassung wenn die Lampen entfernt werden, auch wenn diese laut STVO nicht nötig wären?