Ist eine LED Kennzeichen Beleuchtung erlaubt?

6 Antworten

Bevor Du die einfach einsetzt, fahre doch beim TÜV vorbei und frage den freundlichen Mitarbeiter vor Ort! Ich hatte in der Vergangenheit ebenfalls mehrfach Fragen, ob bestimmte Sachen an meinem Leichtkraftrad genehmigungsfähig sind. Einmal ging es um die Frage, ob eine bestimmte Reifengröße am Vorderrad erlaubt ist. Der Mitarbeiter nahm sich eine viertel Stunde Zeit, forschte im PC - und kam zum Ergebnis, er würde diese Größe nicht abnehmen. Bezahlt habe ich für diese Auskunft nichts!

ronnyarmin  21.03.2014, 22:50

Den Weg zum TÜV kann er sich sparen. Die Kennzeichenbeleuchtung ist typgeprüft, und diese Prüfung gilt NUR für das vorgeschriebene Leuchtmittel. Und der TÜV wird nicht anhand einer Anfrage genehmigen können, dass da plötzlich LED's anstatt einer Glühlampe eingesetzt werden dürfen. Es gibt aber auch komplette Nummernschildbeleuchtungen mit LED's und Zulassung, vielleicht sind diese auch für sein Fahrzeug erhältlich.

ALLE lichttechnischen Einrichtungen am Kfz die nach aussen strahlen sind bauartgenehmigungspflichtig und deren Leuchtmittel auch. Wenn die LED-Leuchte ein Prüfzeichen hat, kannst Du sie verwenden, wenn es so ein ebay-Teil ist, Finger weg.

TrueTemper  22.03.2014, 23:22

Du brauchst kein Prüfzeichen für eine LED Soffitte. Solange die Leuchte annähernd hell ist wie die originale Glühlampe und normal weisses Licht liefert wird kein TÜV etwas dagegen haben. Meine Fahrzeuge haben alle LED Kennzeichenbeleuchtung sowie Standlicht ohne Bauartgenehmigung und komme trotzdem jedesmal ohne Fragen durch den TÜV. Nur bei anderer Lichtfarbe wie blau oder gelb und zu hoher Lichtintensität gibt es Probleme

Wenn der TÜV das ganze abnimmt und zulässt..... kein Problem ;)

(Jede technische Änderung, auch Licht, ist abzusegnen ;) )

gino95 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 22:30

Dann muss ich 50 Euro bezahlen nur wenn ich led einbauen will? Was für ein Müll

SheldonCooper21  21.03.2014, 22:34
@gino95

Leider. Wenn du in eine Verkehrskontrolle gerätst, muss das in deinen Fahrzeugpapieren stehen. Aus Erzählungen anderer weiß ich, dass sie besonders im Bereich licht sehr eigen sind.

Leuchtstärke und Farbe sollten identisch sein. Sonst seh ich wenig Chancen?

ronnyarmin  21.03.2014, 22:55
@SheldonCooper21

Es gibt überhaupt keine Chance, weil die Nummernschildbeleuchtung nicht für die Verwendung mit LED's typgeprüft wurde. So etwas kann auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

ronnyarmin  21.03.2014, 22:56
@gino95

gino95, wie kommst du auf 50 Euro? Es gibt keine Eintragung und keine Zulassung für eine Beleuchtung, die für eine Glühlampe ausgelegt ist und in die stattdessen LED's eingebaut wurde.

konzato1  23.03.2014, 03:55
@ronnyarmin

Man könnte denken, dass in LED-Lampen tödlich giftige Stoffe enthalten sind.

Ey, das ist nur ne Lichtquelle!

Ich sehe jetzt keinen Grund, warum eine LED-Lampe für die Kennzeichenbeleuchtung verboten sein sollte. Zumindest solange sie weiß ist.

Es wird garantiert kein Polizist oder TÜVer die Lampenart dort testen, solange das Licht ähnlich der orginalen Lampe ist.

ronnyarmin  21.03.2014, 23:00

Du siehst also keinen Grund, warum eine LED in einer Kennzeichenbeleuchtung, die nur für den Betrieb mit einer Glühlampe zugelassen ist, verboten sein sollte? Mit einer solchen Aussage verbreitest Du gefährliches Halbwissen, dass für den Fragesteller ne Menge Ärger und Kosten versachen wird.

konzato1  21.03.2014, 23:10
@ronnyarmin

Nein, ich sehe absolut keinen Grund, warum eine ähnlich leuchtende LED bei einer so "unwichtigen" Beleuchtung wie der des Nummernschildes erkannt und verboten sein soll!

Mir ist jetzt auch nicht bekannt, dass schwere oder gar tödliche Unfälle wegen mangelhafter Nummernschildbeleuchtung passiert sind.

ronnyarmin  22.03.2014, 02:34
@konzato1

Es ist völlig irrelavant, ob DIR Unfälle wegen des Umbaus auf LED's bekannt sind. Und es ist ebenso irrelevant, ob DU einsiehst, dass der Einbau ähnlich leuchtender LED's bei 'unwichtigen' Beleuchtungen verboten ist. Es IST verboten, und das Fahrzeug verliert durch solche Umbauten die allgemeine Betriebserlaubns.

konzato1  22.03.2014, 11:32
@ronnyarmin

Ich gebe dir ja Recht.

Auf der einen Seite steht eben die rechtlich richtige Beamtenmeinung und auf der anderen Seite stehen praktische Erfahrungen. :)

TrueTemper  22.03.2014, 23:23
@ronnyarmin

Selten so ein Schwachsinn gelesen. Du redest von irgendwelchen Theorien, warst aber bestimmt noch nie selber mit nem LED umbau beim TÜV

Wenn ein Prüfzeichen dran ist sollte es kein Problem sein.

gino95 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 22:30

Welche Prüfzeichen?

ronnyarmin  21.03.2014, 22:53
@gino95

Das Prüfzeichen auf dem Glas der Nummerschildbeleuchtung ist nur gültig, solange das vorgeschriebene Leuchtmittel eingesetzt wurde, in diesem Fall also eine Glühlampe. Wird stattdessen eine LED eingesetzt, erlischt die Zulassung der Beleuchtung und damit darf das Auto im öffentlichen Strassenverkehr nicht mehr bewegt werden. Da spielt es keine Rolle, ob die LED weiss leuchtet.