Photovoltaik, Brandschutz, Doppelhaushälte
Wir wohnen in Baden-Würtemberg und haben das Dach unserer Doppelhaushälfte energetisch sanieren lassen. Danach haben wir eine PV darauf bauen lassen. Diese ist zur Optimierung bis an die Grenze unseres Daches, auch auf Seite der nachbarschaftlichen Doppelhaushäfte gebaut.
Nun fordert dieser einen Sicherheitsabstand wegen Brandschutz. Er hat uns bereits bei der Stadt angezeigt, die in einem Schreiben einen "ausreichenden Abstand" fordert und erläutert, dass Gebäudetrennwände nicht in Ihrer Funktion gemindert werden dürfen. In der Landesbauordnung sowie den ergänzenden Vorschriften wird ein Abstand nicht explizit gefordert.
Wir würden unsere PV natürlich gerne so liegen lassen. Ist dies rechtens oder bekommen wir Ärger? Welche Vorschriften sind nun für uns geltend? Wir brauchen zu der Frage eine fachkundige Antwort und bitte keine gutgemeinten Ratschläge.
2 Antworten
Nach allen Landesbauordnungen sind zwischen zwei aneinandergebauten Gebäuden Brandwände zu errichten, die mindestens 0,50m über die Dachhaut hinausragen oder unter der nichtbrennbaren Dachhaut eine mind. 1,00 m breite Betonschürze haben müssen.
PV-Anlagen brennen sehr gut, tropfend brennend ab und behindern Löscharbeiten. Wenn die Brandwand nicht über die Dachhaut geführt ist müssen sie von der Grenzwand mindestens 2,50m Abstand einhalten.
Das gilt auch, wenn die PV-Anlagen baugenehmigungsfrei sein sollten; dann meint der Gesetzgerber, dass die Bauherrschaft diese Vorschriften kennen muss.
Das ist eine Fachfrage für TGA-Planer, die wirst Du hier wohl nicht finden. Du solltest einfach mal "Brandschutzexperten Baden-Württemberg" googlen. Dann findest Du, so wie ich auch, die folgende Information:
Damit solltest Du weiter kommen. Dort sollte Deine Frage dann auch eine passende Antwort finden.
Das ist keine Fachfrage für TGA-Planer, sondern Vollzug der Landesbauordnung!