Fehlender Dachziegel am First einer Doppelhaushälfte - wer zahlt?
Wir haben vor Kurzem eine Doppelhaushälfte gekauft, die am Dachfirst geteilt ist. Nun behauptet unser Nachbar, am Dachfirst sei ein Ziegel defekt. Abgesehen davon, dass wir das nicht nachprüfen können, ist die Frage, wer hier haftet. Grundsätzlich ist jede Haushälfte komplett eigenständig, jeder hat seine Versicherungen, Verträge etc. Es gab in der Vergangenheit (mit den Vorbesitzern) auch keine Eigentümerversammlungen. So eine möchte unser Nachbar nun aus diversen Gründen einberufen... Mal abgesehen von allen anderen Themen: Wer muss in diesem Fall die Reparatur des Ziegels zahlen? Halbe-halbe? Wie rechnen wir das ab, wenn er das selbst repariert und uns eine Rechnung stellt? Das wäre durchaus möglich, da er handwerklich begabt ist und in der Vergangenheit viel gemacht hat, auch bei unseren Vorbesitzern. Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort!
6 Antworten
Doppelhaushälfte und Eigentümerversammlung ? Wozu ? Was für Gründe ?
Wohnst du jetzt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder hast du ein eigenes Haus auf eigenem Grundstück ?
Das macht rechtlich einen klitzekleinen Unterschied.
Bei wirklich eigenständigen Häusern zahlt natürlich jeder was zu seinem eigenen Haus gehört, ohne wenn und aber.
Nur in den seltenen Fällen, dass Bauteile oder Pflanzen direkt auf die Grenze gestellt wurden, ist man zu deren gemeinsamen Unterhalt verpflichtet.
So wie es sich darstellt, handelt es sich rechtlich also nicht um ein eigenständiges Haus, sondern um ein Mehrfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten, also eine WEG.
Dabei regelt die Teilungserklärung das Vertragsverhältnis untereinander.
Da die äußere Gebäudehülle (teils mit, teils ohne Fenster) immer Gemeinschaftseigentum ist, ist das Dach natürlich gemeinschaftlich zu reparieren. Die Kostenanteile gehen aus dem Miteigentumsanteil der Teilungserklärung hervor.
Ihr solltet für die Zukunft auf jeden Fall dafür sorgen, dass ihr handlungsfähig seid. Dazu gehört eine Verwaltung, gemeinsame Rücklagen und Beschlüsse.
Jeder zahlt die Reparaturen am eigenen Haus ( Haushälfte). Eine Eigentümerversammlung brauchst du nicht, hier will dein Nachbar einfach mitquatschen und bestimmen. Miteinander reden, wenn man die Fassade renovieren will etc., dass man die Kosten teilen kann macht gelegentlich Sinn. Überzählige Ziegel sind eigentlich immer irgendwo auf dem Dachboden vorrätig für solche Fälle. Ein Ziegel ist schnell ausgewechselt, das haben wir zu Hause immer selbst gemacht. Wenn der Ziegel günstig liegt, kannst du das auch. Dachdeckerarbeiten auf dem angebauten Haus musst du sicher nicht bezahlen.
Hm - Dachziegel haben wir, und ich würde mir vielleicht zutrauen, da hoch zu steigen, mein Lebensgefährte niiiiemals! Aber ich habe keine Ahnung, wie man handwerklich korrekt einen Ziegel verlegt! Zumal er sagt, der sei auf dem FIRST, also ganz oben. Sind das dann andere Ziegel?? Und wie gesagt - wenn's der Nachbar macht, will er sicher dafür kassieren. Trotzdem danke für die ausführliche Antwort.
Ziegel sind eigentlich nur aufgelegt. Aber sag mal wieso weiss denn der Nachbar, dass ein Ziegel gesprungen ist, der sieht doch auch nicht mehr als du? Eigentlich solltest du dich auf den Kaminfeger verlassen können, bei und hat er immer gesagt wenn er einen kaputten Ziegel gefunden hat. Ein Dachdecker wechselt das Ding schnell aus. So viel kostet das auch nicht. Solange keine Gefahr besteht, dass der Ziegel jemandem auf den Kopf fällt kannst du den da oben gesprungen lassen wie es ihm gefällt. Wenn es reinregnet muss er natürlich gewechselt werden.
Woher er das wissen will, fragen wir uns auch... Ein Heizungsfachmann war wegen des Gasheizung da zum Einstellen (Druck anpassen und so). Muss man da noch einen Kaminkehrer kommen lassen? Da gibt's doch irgendwie eine neue Regelung. Jedenfalls war noch niemand auf dem Dach. Wir haben jetzt mal einen Antwortbrief verfasst (das Ganze lag bei uns im Briefkasten, dabei sehen wir uns praktisch täglich vor der Haustür...) und reingeschrieben, dass grundsätzlich jeder für seine Seite verwantwortlich ist, er aber gerne den Ziegel auswechsel kann, wenn er es für nötig hält. Mal sehen, was er dazu sagt.
Da hab ich leider keine Ahnung, bei uns kommt der Kaminfeger regelmässig von selber vorbei. Das ist eine Kaminfeger und Dachdecker Firma.
eure seite = eure kosten nachbars seite = nachbarskosten
ist ganz einfach eigentlich.
Also halbe-halbe, dachte ich mir.
du kannst ja nicht dafür wenn beim nachbarn was defekt ist oder umgekehrt. ist doch eigentlich selbsterklärend.
es würde höchstens prickelnd wenn irgendwas auf der grenze kaputt wäre. wie ne abdichtung oder ein durchgehender balken des dachstuhles.
Wenn ihr den Ziegel selber austauschen könnt, entstehen Kosten von max. 2 Euro. Mehr kostet ein Ziegel nicht. Ein Dachdecker verlangt ca. 20 Euro dafür. Aber wenn ihr es nicht schnell repariert, wird es teuer, weil das Wasser nun in das Unterdach ungehindert eindringen kann. Also nicht streiten wegen der paar Kröten, sondern Schaden verhindern.
Danke, das sind mal konkrete Infos :-) Jetzt müssen wir nu noch rauskriegen, wo der defekte Ziegel überhaupt sein soll. Wir können nämlich nichts sehen, auf dem Speicher war ich am Wochenende und habe weder Wasser noch sonstige Schäden entdecken können. Wir wissen nicht, wie unser Nachbar auf die Idee kommt. Hilft wohl nur eins: fragen!
da das Dach zum kompletten Gebäude gehört würde ich auf 50/50 raten.
Ist wohl so. Danke.
Uns hat die Notarin erklärt, dass ein Doppelhaus rechtlich wie 2 Eigentumswohnungen behandelt wird. Es handelt sich um ein Haus mit 2 Wohneinheiten auf einem Grundstück (= ein Flurstück, das im Grundbuch hälftig den Eigentümern zugeschrieben wird). Insofern KANN man eine Eigentümergemeischaft bilden, wenn man das möchte (kann ja kostenmäßig manchmal sinnvoll sein), MUSS man aber nicht. In den letzten 9 Jahren gab es nie Eigentümerversammlungen, und wir haben auch kein Interesse daran. Die Haushälften sind komplett unabhängig bewirtschaftet und räumlich klar getrennt. Die Hälften trennt der Dachfirst - insofern ist das tatsächlich das einzige, was abgesehen vom Zaun zwischen den Gartengrundstücken zu beiden Parteien gehört.