Gibt es eine Vorschrift in welche Richtung eine Gartentür sich öffnen muss?
Hallo, wir wohnen am Ende eines Wirtschaftsweges. Dieser Weg führt an 4 Reihenhäusern (Rückfront - Garten) vorbei! Wir sind das letzte Grundstück und hier schließt der Weg an unserem Gartentor ab. Zum nächsten Gartentor sind es mind. 3 Meter Abstand. Nun fordert unser Nachbar, dass unser Gartentor nicht zum Gang hin geöffnet werden darf sonder nur zu unserem Grundstück hin. Kann mir hier Jemand helfen! Gibt es da eine Vorschrift. Das Gartentor (mit offenem Tor in den Gang) würde Niemanden gefährden oder sonstige Einschränkungen für Irgendjemanden bedeuten!
6 Antworten
Euer nachbar kann nichts vorderen außer ihm würde der gang gehören aber wen es solche vorschriften geben würde mü´ßtet ihr das zb über das ordnungsamt bzw das grünflächenamt erfahren können .Nur weil er es will ist kein agument ._Wen er euch dazu zwingen will ohne das es vorschriften gibt dan sagt ihm er hat kein recht euch sowas vorzuschreiben und selbst wen er die kosten zahlen würde hat er dazu kein recht.
Wenn er das fordert, soll er dir auch was Schriftliches geben, dass er das so fordern kann.
Mir ist nicht bekannt, dass ein Gartentor nur nach innen öffnen darf. Und euer Tor wird ja nicht dauerhaft offenstehen, oder?
Wenn es eine solche Bauordnung geben sollte, was ich nicht glaube, ist das eine Verordnung der Gemeinde. Mußt Du eben bei der örtlichen Behörde nachfragen. Aber ich glaube das kannst Du Dir schenken. So was regelt man friedlich mit den Nachbarn oder eben im Streit.
Ich habe von so einer Vorschrift noch nicht gehört. Warum fordert das der Nachbar und mit welcher Begründung? Eventuell existiert ja in der Gartenanlage eine eigene Vorschrift. Außerdem wäre es für Euch von Vorteil, das die Tür zum Gang hin geöffnet werden kann, da es eventuell als Fluchtweg dient.
Solange er dir keiner vernünftige begründung liefern kann würde ich ersteinmal gar nichts machen. Wenns irgendwelche regeln gibt die verletzt werden soll er sie dir doch bitte zeigen/benennen.
Schau vieleicht mal auf den flurplan bis wohin euer grundstück geht und ob die tür nicht vieleicht sich auch noch offen komplett auf eurem grundstück befindet.
Weil ICH es so will
das ist keine Begründung. Also so lassen und abwarten.
Das musst du mit den Vorsitzenden regeln, da ein Nachbar sich zwar beschweren kann aber er muss auch eine Bestätigung haben, dass ihr das Tor nur in den Garten hin öffnen könnt. Oder hat er irgendeine Berechtigung?
Also die Begründung unseres Nachbarn: Weil ICH es so will. Ich möchte mich nur Absichern. Wir wohnen auch nicht in einer Gartenanlage oder so, es handelt sich um Reihenhäuser!