Dachentwässerung Doppelhaushälfte?

3 Antworten

Wenn es einen durchgehenden Dachfirst gibt, ist das gesamte Dach im Gemeinschaftseigentum

Jeanette478 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 18:41

Die Gebäude sind durch brandwände getrennt, ich habe mein kongretes Problem nochmal geschildert. Danke

Ein Gemeinschaftseigentum gibt es nur bei Eigentumswohnungen, was hier nicht vorliegen dürfte.

Bei angrenzenden Häusern kommt es immer darauf an, was beim Bau vertraglich vereinbart wurde.

Diese Vereinbarung könnte auch im Grundbuch stehen.

Jeanette478 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 18:54

Im Grundbuch ist nichts diesbezüglich eingetragen. Es gibt einen entwässerungsplan der klar definiert das wir sowie die Nachbarn eigene fallrohre haben die an den kanal angeschlossen sind. Bei uns trifft das zu, nur ist bei den Nachbarn kein rohr.

Unterfranke61  15.02.2019, 19:10
@Jeanette478
 nur ist bei den Nachbarn kein rohr.

Abfallrohre, müssen nicht an der Außenwand nach unten laufen.  Dies wäre auch mit Innenrohren möglich.

Aber wie kommst du überhaupt auf diese Frage.

Gibt es dazu einen besonderen Vorfall?

Jeanette478 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 19:27
@Unterfranke61

Die Frage stellt sich, da wir unser Dach erneuern wollen und hier die Thematik der Anbindung haben und unser Dach nach dem Nachbarn richten müssten, das seine regenrinne wieder eingebunden werden kann. Des weiteren tragen wir bei starkregen das Risiko einer überlaufenen Rinne, was schon passiert ist.

Unterfranke61  17.02.2019, 10:35
@Jeanette478

Hast du noch alle Pläne aus der Zeit des Hausbaus?

Gibt es aus dieser Zeit noch Urkunden/Verträge die besagen, dass die Dachentwässerung für beide Häuser zusammen errichtet wurden?

Wenn du darüber keine Unterlagen hast, wende dich an das zuständige Katasteramt wie auch an das zuständige Bausamt (Stadt- oder Kreisverwaltung) und frage dort nach, ob in den Plänen dazu etwas ersichtlich ist.

Alternativ kannst du natürlich auch mit dem Nachbarn eine Vereinbarung treffen, dass dieser sich mit 50 % an den Kosten wie auch an der Haftung beteiligt.

Bzw. müsste dann der Nachbar ein eigenes Abflussrohr an seiner Regenrinne befestigen.

m.M. trotzdem ein Gebäude, eine entwässerung.