Dachentwässerung Doppelhaushälfte?
Wir haben vor ein paar Jahren eine Doppelhaushälfte erworben. Auf unserer Hälfte befindet sich das Regenfallrohr. Unser Nachbar hat sein Dach renoviert, die Abwassersituation hat er nicht geändert und seine neue Regenrinne an unsere wieder angebunden. Da wir vor haben unser Dach zu erneuern, stellen wir uns die Frage, ob wir ihm auferlegen können, dies nach vorliegenden Bauplan und entwässerungsplan zu ändern. Klar ist uns auch das das ein enormer Aufwand für ihn sein wird. Jedoch möchten wir auch nicht bei dem Klimawandel und starkregen die Leidtragenden sein wollen, denen der Keller vollläuft und gegen versicherungsmühlen kämpfen müssen. Zudem hat auch auf Nachfrage beim Bauamt ergeben, das auf unserem Grundstück keine baulast eingetragen ist. Was können wir tun bzw. Was steht uns rechtlich zu. Danke!
3 Antworten
Wenn es einen durchgehenden Dachfirst gibt, ist das gesamte Dach im Gemeinschaftseigentum
Die Gebäude sind durch brandwände getrennt, ich habe mein kongretes Problem nochmal geschildert. Danke
Ein Gemeinschaftseigentum gibt es nur bei Eigentumswohnungen, was hier nicht vorliegen dürfte.
Bei angrenzenden Häusern kommt es immer darauf an, was beim Bau vertraglich vereinbart wurde.
Diese Vereinbarung könnte auch im Grundbuch stehen.
nur ist bei den Nachbarn kein rohr.
Abfallrohre, müssen nicht an der Außenwand nach unten laufen. Dies wäre auch mit Innenrohren möglich.
Aber wie kommst du überhaupt auf diese Frage.
Gibt es dazu einen besonderen Vorfall?
Die Frage stellt sich, da wir unser Dach erneuern wollen und hier die Thematik der Anbindung haben und unser Dach nach dem Nachbarn richten müssten, das seine regenrinne wieder eingebunden werden kann. Des weiteren tragen wir bei starkregen das Risiko einer überlaufenen Rinne, was schon passiert ist.
Hast du noch alle Pläne aus der Zeit des Hausbaus?
Gibt es aus dieser Zeit noch Urkunden/Verträge die besagen, dass die Dachentwässerung für beide Häuser zusammen errichtet wurden?
Wenn du darüber keine Unterlagen hast, wende dich an das zuständige Katasteramt wie auch an das zuständige Bausamt (Stadt- oder Kreisverwaltung) und frage dort nach, ob in den Plänen dazu etwas ersichtlich ist.
Alternativ kannst du natürlich auch mit dem Nachbarn eine Vereinbarung treffen, dass dieser sich mit 50 % an den Kosten wie auch an der Haftung beteiligt.
Bzw. müsste dann der Nachbar ein eigenes Abflussrohr an seiner Regenrinne befestigen.
m.M. trotzdem ein Gebäude, eine entwässerung.
Im Grundbuch ist nichts diesbezüglich eingetragen. Es gibt einen entwässerungsplan der klar definiert das wir sowie die Nachbarn eigene fallrohre haben die an den kanal angeschlossen sind. Bei uns trifft das zu, nur ist bei den Nachbarn kein rohr.