Kauf einer Doppelhaushälfte - Notarvertrag Entwurd
Guten Morgen,
mal wieder plagt mich eine Frage zum Kauf einer DHH.
Mitleerweile haben wir uns für eine Seite entschieden und es geht alles seinen Weg. Der Darlehensvertrag der Bank kommt diese Woche zur Unterschrift und wir haben den Kaufvertrag vom Notar als Entwurf erhalten.
Vielleicht kennen sich einige mit dem Thema aus eigenen Erfahrungen aus...
Meine erste Frage:
In dem Entwurf ist immer die Rede vom Kauf einer Wohnung mit Sondereigentumsrecht, nicht das Wort "DHH" ist das üblich oder sollte man das ändern lassen?
Mir wurde bereits erklärt, dass dieses "Sondereigentum" so zuverstehen ist, man hat eben 50/100 Eigentumsanteil am Grundstück und dann das Sondereigentum an der einen Seite vom DHH.
Meine zweite Frage:
Das Haus ist zurzeit noch von den Eigentümern bewohnt und wir haben vereinbart, dass die erst zu Ende September raus müssen... Was ist, wenn die nun noch Schäden am Parkett machen oder an den Fliesen, wer zahlt das? Im Vertrag steht, dass Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Vielen Dank für EURE Antworten!!
Gruß
3 Antworten
Eine Doppelhaushälfte ist ein Haus und m.E. keine Wohnung.
Lass dir das genau vom Notar erklären.
Im Vertrag sollte genau festgehalten werden ob zur Zeit des Kaufvertrages irgendwelche Schäden oder Mängel bekannt sind und diese sollten dann im Vertrag auch gelistet werden.
Der Verkäufer haftet für Schäden, die er bis Auszug verursacht und darüber hinaus kann man auch vereinbaren, dass der Verkäufer bis 3 oder max. 12 Monate nach dem Kauf für versteckte Mängel haftet.
Ihr seid dir Käufer und ihr bestimmt was in den Vertrag rein kommt.
Ich habe schon mehrere Reihen-und Doppelhäuser verkauft, da wurde nie von Sondereigentum gesprochen und Eigentümerversammlung - das kenne ich nur von Eigentumswohnungen.
Kauft man ein Haus mit dazugehörigem Grundstück ist man alleiniger Eigentümer und kann eigentlich mit seinem Eigentum machen was man will und muss auf andere "Eigentümer" keine Rücksicht nehmen.
Sprich mit dem Notar, erkläre ihm, dass du keine ETW kaufst und auch keine Protokolle von Eigentümerversammlungen gesehen hast - die aber gern mal einsehen würdest.
Wer hat denn den Notar ausgesucht? Normalerweise macht das der Käufer und der bestimmt auch was in den Vertrag rein kommt.
Die DHH wird über einen Makler verkauft. Da wir keinen Notar kennen, haben wir gesagt es ist uns egal welcher Notar. Der Makler hat dann alles in die Wege geleitet und letzte Woche haben wir dann den Entwurf bekommen.
Bisher ist immer die Rede vom Flurstück mit Sondereigentum und so ist es auch im Grundbuch eingetragen. inwiefern kann man das denn ändern lassen? Es wurde schon soweit geändert, dass das Grundstück und das DHH 50/100 geteilt ist, vorher wurde es durch 4 geteilt. 4 Eigentümer und jede Seite 2. Die Eheleute standen alle im Grundbuch.
Gibt es denn bei einer DHH auch einen Grenzstein? Das Ding ist, es war im Garten kein Zaun, da die beiden Nachbarn verwandt waren. Nun soll aber ein Zaun gezogen werden, damit man auch genau sieht wo und wie das Grundstück geteilt ist. Wer muss das wissen?
..hatte noch mehr geschrieben - ist irgendwie weg. Also nochmal:
Wichtig ist, dass ein Übergabetermin festgelegt ist. z.B. 1.9. - an diesem Tag sollte der Kaufpreis überwiesen sein und quasi am gleichen Tag die Schlüsselübergabe stattfinden. Also: Geld gegen Schlüssel.
Wichtig wäre auch ein Protokoll, welches Bestandteil des Vertrags sein sollte, in dem sollte festgehalten werden ob zum Zeitpunkt des Vertrages irgendwelche Mängel vorhanden sind, wer diese zu beseitigen hat. Dass der Verkäufer für Mängel oder Schäden, die bis zur Übergabe anfallen, haftet und diese beseitigen muss. Weiterhin, dass der Verkäufer keine Veränderungen mehr am und im Haus/Garten vornehmen darf, dass das Haus vollkommen geräumt und besenrein übergeben wird, kein Sperrmüll mehr vorhanden ist. Dass am Übergabetag alle Zählerstände abgelesen werden, dass ggf. der Öltank noch mit ....Liter gefüllt ist, dass ggf. irgendwelche Gegenstände (wie Gardinenstangen,Innenrollos etc.) Bestandteil des Hauses sind und mit gekauft wurden.
Wichtig auch: dass, wenn der Verkäufer zum Stichtag, also Übergabetag, nicht auszieht, er Schadenersatzpflichtig ist, d.. Nutzungsausfall an euch zahlt, quasi eine Miete, Einlagerung eurer Möbel, Hotelkosten - wäre nicht das 1. Mal, dass der Verkäufer nicht rechtzeitig auszieht und damit sichert ihr euch ab.
Wenn du kein Vertrauen zu dem Notar hast such dir einen anderen.
also irgendwie fehlt hier immer was:
Beim Katasteramt erfährst du wo die Grenze verläuft und es müsste ggf. auch ein Grenzstein vorhanden sein, lass dir mal die Flurkarte zeigen.
Lass dir mal die Eigentümerprotokolle vorlegen un d genau erklären wieso das als Sondereigentum bezeichnet wird. Nicht, dass du dadurch gebunden bist und eigenständig nichts an deinem Haus verändern darfst (z.B. Fassade).
Ich würde evtl. ein paar Euro investieren und einen anderen Notar oder RA für Miet-Grundstücksfrecht befragen.
WOW Deine Antworten sind super!!
Also die Flurkarte habe ich vorliegen, aber man weiss eben nicht exakt wo die Grenze da nun ist.
Wir haben ja bereits einen Vorvertrag gemacht (wobei so einer ja eh nie rechtens ist)
kann man jetzt noch verlangen, dass zb. Das eine Zimmer weiss gestrichen werden muss? (es ist zurzeit rot)
kann man verlangen dass ein riss beseitigt werden muss? (das haus hat sich nochmal gesetzt und es ist ein kleiner vertikaler riss in einer innenwand)
kann man auch verlangen, dass teppichböden entfernt werden?
kann ich das alles noch verlangen obwohl der kaufpreis bereits ausgehandelt ist?
ich dachte immer bei einem hauskauf ist es so, dass der eigentümer seine 7sachen nimmt und geht und die böden und taoeten etc so bleiben müssen wie sie sind..
kannst du mir weitere hilfe geben?
kontakt zum katasteramt nehme ich gleich auf, oder sollte ich das entsprechend über den makler laufen lassen? schließlich bezahle ich ihn ja auch...??!!!!
du kannst das auch den Makler machen lassen...dafür ist er eigentlich da.
Verlangen kannst du alles, sollte eigentlich alles verhandelbar sein.
Du bist im Begriff, etwas anderes zu kaufen als Du glaubst... rein theoretisch wäre es Aufgabe des Notars, Dich darüber aufzuklären und konsequenterweise den Kaufvertrag dann auch nicht zu beurkunden. In der Praxis wird es sich der Notar nicht mit dem Makler verscherzen wollen, von dem er regelmäßig Aufträge bekommt.
> In dem Entwurf ist immer die Rede vom Kauf einer Wohnung mit >Sondereigentumsrecht, nicht das Wort "DHH" ist das üblich
Es ist etwas anderes!
> oder sollte man das ändern lassen?
Jein. Eine Änderung im Kauf-Vertrag ändert nichts am rechtlichen Zustand des Grundstücks samt Gebäude. Hast Du Dir überhaupt schon mal den Grundbuchauszug angeschaut? Solltest Du ganz schnell machen.
Aus dem Grundbuich ergibt sich (notfalls nach Hinzuziehung eines Fachmanns, der unabhängig vom Verkäufer sein sollte), ob es sich bei dem vermeintlichen Doppelhaus handelt um
a) zwei Grundstücke, jeweils bebaut mit einem halben Doppelhaus.
b) *ein* Grundstück, bebaut mit einem Haus, welches (Stichwort Teilungserklärung) aufgeteilt ist in Gemeinschaftseigentum plus zwei Stück Sondereigentum.
Nur im Fall a) kannst Du "eine Doppelhaushälfte" erwerben.
Fall b) ist zwar bei einer Teilung in nur zwei Teile höchst ungewöhnlich, passt aber exakt zu Deiner Beschreibung "Sondereigentum", "50% Miteigentumsanteil"). In dem Fall bildest Du mit den anderen Besitzern die Eigentümergemeinschaft, und nur diese entscheidet darüber, was mit dem Gemeinschaftseigentum getan oder gelassen wird. Details siehe Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - auch Teile "Deines" Hauses sind zwingend Gemeinschaftseigentum :-(.
Ich würde garantiert keinen Anteil an einem nach b) geteilten Grundstück kaufen. Selbst wenn ich mit mit den derzeitigen Miteigentümern gut verstehe - irgendwann verkaufen die ihren Anteil und der neue Käufer besteht darauf, dass die Bestimmungen des WEG und der Teilungserklärung eingehalten werden.
>Was ist, wenn die nun noch Schäden am Parkett machen
Falls Ihr trotz allem kaufen wollt, solltet Ihr dies im Kaufvertrag regeln. Aktuellen Zustand dokumentieren und festlegen, dass das Haus in diesem Zustand zu übergeben ist.
> Im Vertrag steht, dass Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
Das ist beim Verkauf von Gebrauchtwaren, egal ob Auto oder Haus, unter Privatleuten üblich. Deshalb sollte man als Käufer auch einen Sachverständigen beauftragen, der sich den Kaufgegenstand genau ansieht..
geh mit dem vertrag zum verbraucherschutz
wenn die noch irgentwas zerstören bindest du dir das ans bein und bekommst keinen pfennig.
sachmängel ausschließen heißt.
versteckte mängel wie z.b. schimmel,undichte fenster,schlechte türen feuchtigkeit im keller u.s.w. bindest du dir ans bein.
vor der unterschrift auf alle fälle einen gutachter ins haus!!!!!!!!!!
der kostet zwar geld,rettet dich aber vor bösen überraschungen.
Verbraucherschutz, da hatte ich gar nicht dran gedacht, schaue ich am besten gleich mal nach....
Wir haben, statt Gutachter Privatpersonen (Handwerker etc) durch das Haus geschickt. Letztendlich ist die Hälfte 1995 gebaut und hatte nur einen Eigentümer. (keine Mieter!!!)
Also muss das wegen den Sachmängel unbedingt raus... Habe allerdings auch erfahren, dass wenn es Feuchtigkeit gibt der Vertrag sofort unwirksam wird..!
Danke für die Antwort. Also aufjedenfall dieses "wohnung" ändern lassen, ja?
Hast du noch weitere Tipps? Es ist ein ganz normaler Standart Entwurf bisher.. !! Es steht auch etwas geschrieben, wie "Protokolle der Eigentümerversammlung wurden eingesehen".. aber soweit mit bekannt gab es nie Versammlungen... also alles was nur zur Wohnung gehört muss auch raus, sehe ich das richtig?