Pfusch beim Permanent Make up
Hallo.
Ich habe mal einen Frage an alle rechtlich Versierten.
Ich habe mir im März 2011 ein Permanent Make Up im Bereich der Augenbrauen machen lassen. Es wurde besprochen, vorgezeichnet und gestochen in der 1. Sitzung. 2 Nachbehandlungen waren noch im Preis enthalten. Diese 2 Nachbehandlungen und 2 weitere wurden vorgenommen, da ich von Anfang an nicht zufrieden war...
(Zur Erklärung: Nach der Erstbehandlung fiel mir die große Unregelmäßigkeit nicht auf. Sodass ich nach etwa einer Woche- als das "Grind" ab war erstmalig die Beanstandung zur Seite des Pigmentierers hervor brachte)
Nach der letzten Nachbesserung sind beide Parteien zähneknirschend auseinander. Von meiner Seite wurde immer wieder die Frage nach einer Versicherung und der Möglichkeit des "Weglaserns" angesprochen, doch immer ignoriert.
So ließ ich einige Monate vergehen, da ich dachte ich könne eh nix ändern. Irgendwann anfang diesen Jahres ging ich zu einer anderen Pigmentiererin, die mich lange und ausführlich beraten hat. Sie bestätigte den Pfusch und riet mir, mein Geld zurück zu fordern.
Ich informierte mich und schrieb die 1. Firma an und teilte in einem 2-seitigen Brief mit, was mir am Herzen liegt. Jetzt bekam ich einen Anruf, ich solle vorbei kommen. Man könne sicher noch was nacharbeiten...
Das möchte ich aber in gar keinem Fall, da das Vertrauen absolut zerstört ist. Ich bat um Rückerstattung der Behandlungskosten und deutete auf eine mögliche Versicherung hin. Eine volle Rückerstattung kommt nicht in Frage und eine Versicherung für solche Fälle würde es nicht geben.
Meine Fragen nun hierzu:
1,)Muss mir die Firma den Preis voll zurück erstatten? Wie ist da die genaue Rechtslage?
Zum Zeitpunkt der Behandlung bis zum Abschluss war ich noch mit über die Rechtschutzversicherung meines ehemaligen Lebenspartners versichert. Im August letzten Jahres zog ich aus.
2.)Muss die Versicherung trotzdem greifen?
Gruß, deje
3 Antworten
ihr Lieben, vielleicht kann ich Euch helfen: Ich war nach Pfusch-Arbeit bei einem Anwalt....also, ihr müsst natürlich Euren Vertrag gründlich lesen! Denn.....meist, auch bei mir, werden Alle Eventualitäten AUSGESCHLOSSEN . Da sind die speziellen Leutchen nicht dumm. Die Haltbarkeit, Unverträglichkeiten....alles liegt dann an deiner Haut. Beanstandest du die Form usw. , dann wird dir gesagt, dass du nicht oft genug um ein schönes Ergebnis zu erzielen, bei der "Künstlerin" warst. Die sind mit allen Wassern gewaschen. Was du aber immer versuchen kannst, ist eben andere Menschen zu warnen. Und bitte auch Nichts (also Rückzahlung) einfach dann ihrem Anwalt als Abgeltung unterschreiben. Die holt sich wahrscheinlich dann mit einem Gegenzeugen ( sprich: du hast doch irgendwo Ausgeplaudert) ihr Geld dreifach-fünffach zurück und du bist hiermit auch noch Mundtot ..... .LG Biggiiii
Vielleicht solltest Du dir einen Sachverständigen suchen der dir weiter hilft.
Hallo deje,
meine Partnerin hat jetzt ein vergleichbares Problem und wir suchen Rat. Wir wissen auch nicht genau was wir jetzt machen sollen, bzw. welcher Anwalt sich mit diesem Thema auskennt. Läuft das unter "Vertragsrecht", weil die Leistung nicht erbracht wurde?
Dein Eintrag ist schon eine Weile her, bist du erfolgreich gewesen? Was hast du unternommen?
Liebe Grüße