pflichten eines volljährigen kindes dem vater gegenüber?!

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Wenn du nicht mehr bei ihm wohnst, und er dir auch keinen unterhalt zur Berufsausbildung zahlt, hat er auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und Kinderzulage beim Arbeitgeber. Du hast dann auch keine Pflichten ihm gegenüber. Anders sieht es aus, wenn er dich noch irgendwie unterstützt. Er muss dir eine Berufsausbildung finanzieren und erhält deshalb unterstützung vom Staat und von seinem Arbeitgeber. Die solltest du ihm in dem Fall nicht verwehren. Sonst steht dir auch nichts mehr zu.

fragew25 
Beitragsersteller
 02.08.2010, 15:30

unterhalt hat er vor 1 monat "gestrichen", da ich meine ausbildung beendet habe. sonst unterstützt er mich in keinster weise. wenn ihr das so sagt, verstehe ich nicht warum er immer noch unterlagen für die OFD will, damit ihm der kindergeldbezogene anteil nicht gekürzt wird. mmmh achja und meine eltern sind getrennt. habe ihn schon seit über 2 jahren nicht mehr persönlich gesehen. lebe in einer ganz anderen stadt =)

fred67  02.08.2010, 15:35
@fragew25

Tja wenn das so ist wie du schreibst, dann soll er sich halt rechtlich erkundigen. du bisst ihm keinerlei rechenschaft mehr schuldig. Bis er alt und krank ist. Dann könnte der Staat nochmal auf dich zu kommen. Denn dann könntest du genau so ihm unterhaltspflichtig werden.

wenn du volljährig bist musst du deinem Vater gar nichts geben es sei den euch verbindet etwas wie gemeinsame Arbeit Familienbetrieb etc. Aber ab dem 18ten Lebensjahr bist du volljährig und kannst selbst entscheiden was du machst. Verlangen kann dein Vater die nterlagen nicht, nur in einer normalen Familienbeziiehung kann man ja darüber reden oder, aber du musst nicht es ist ganz allein deiine Entscheidung

hey mit 25 mit sicherheit so nichtund wenn ihr nicht in einem haushalt lebt bist du ihm keinerlei rechenschaft schuldig und mit sicherheit hat er da du nicht unterhaltspflichtig auch keinerlei anspruch auf einen nicht bestehenden kindergeld anspruch--aber genaue infos bekommst du sicher nicht bei der arge die wissen selber nicht was sache ist-eher bei einer beratung-lasse dich das ein paar euro kosten aber alle facten auf den tisch denn hier lässt du einges offen somit jeder rat nur eher nen tip aber nie sachdienlich wäre-schade oft fragen aber nicht immer klar und offen-oky aber hab erfolg-janpi

Du hast mit Erreichen der Volljährigkeit nichts mehr mit ihm zu tun.

Allerdings wenn Du noch in der Ausbildung bist, muss er Dich unterstützen.

Und dafür benötigt er halt Unterlagen.

Später bis Du ihm gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er mal in einem Altenheim sein sollte.

janpi21  02.08.2010, 15:30

hey sorry stimmt so nicht dafür pflege versicherung und nicht ein haushalt das gabs mal aber heuer heult jeder und erwrtet aber nicht bereit und in familien leider an der tagesordnung jeder fordert aber keiner will geben.das mit später unterhaltspflichtig war scho vor langer zeit da wurde der bruder aufgefordert für die schwester zu zahlen und der sohn für den dad aber die schwester mit kind weil der vater nicht zahlte.es hat sich schon einiges geändert gottseidank-varer säuft mutter auch und hartz 4 und fordern von den kindern noch nachschlag aber sie haben zum leben und alles andere wäre immer ein sache gerichtlicher klärung-oky janpi

fragew25 
Beitragsersteller
 02.08.2010, 15:27

vater-tochter beziehung ist halt sehr sehr schlecht. also, ich habe meine ausbildung grade beendet. er wird in seiner email teils sehr abfällig und gemein und versucht mir ein schlechtes gewissen einzureden, weil ich ihm die unterlagen nicht schicke und bei ihm somit der kindergeldbezogene anteil abgezogen wurde.

Was würdest du sagen, wenn er dir etwas schicken müsste, was du benötigst und er sich weigern würde?