Pflicht zur Rechnungsstellung VOR Vorkasse?
Hat der Verkäufer in folgendem Fall nicht die Pflicht, eine Rechnung zu erstellen, bevor die Vorkassezahlung getätigt wird ?
Ein Mitarbeiter macht den Meisterkurs und benötigt dafür Bücher und Software, die sein Lehrer über die Firma seiner Frau (GmbH) anbietet.
Die Firma des Mitarbeiters übernimmt diese Kosten, erhielt ein "Angebot" und bat die GmbH um Ausstellung einer Rechnung um mit korrekten Angaben überweisen zu können und einen ordentlichen FiBu Beleg zu haben.
Die GmbH verweigert dies, bzw. macht zur Voraussetzung, dass die Rechnung erst dann erstellt wird, wenn per Vorkasse oder Bar bei Aushändigung der Unterlagen bezahlt wurde. (wegen früherer anderweitiger schlechter Zahlungsmoral-Erfahrungen)
Ist das rechtens ? Denn das die Ware erst nach Vorkasse herausgegeben wird ist einleuchten - aber eine Rechnung erst dann auszustellen erscheint mir rechtlich nicht i.O., oder ?
Danke schonmal für hilfreiche Antworten
5 Antworten
Wenn Vorkasse verlangt wird, dann muss der Verkäufer eine Rechnung erstellen und dem Kunden zukommen lassen. Erst danach würde ich zahlen. Wenn das Geld dann bei dem Verkäufer eingegangen ist , dann erfolgt die Lieferung.
Der Hinweis, eine Rechnung nicht ausstellen zu wollen, wegen schlechter Erfahrungen ist haltlos.
Ich würde auf eine Rechnung vor Auslieferung oder Übergabe der Ware bestehen. Schon merkwürdig diese Verfahrensweise des Lieferanten.
Worin sieht der Lieferant hier ein Problem ? Wenn nicht gezahlt wird, erfolgt auch keine Lieferung, so einfach ist das. Wenn der Lieferant eine Rechnung ausstellt und es wird nicht gezahlt, Vorkasse aber vereinbart ist, dann wird eben nicht geliefert. Dem Lieferant entsteht daraus kein Schaden. Er verbucht zwar die Rechnung. Geht kein Geld ein, wird die Rechnung buchungsmässig wieder storniert..
Zahlst du dann auf Zuruf , ohne Rechnung ?
Wenn du das nicht tust, gibt's halt keine Ware.
somit sind wir dann wieder beim Thema 'Servicewüste Deutschland' ;)
Tu es so wie ich es will sonst geh einfach woanders hin grübel grübel
Solche Anbieter fallen aber früher oder später auf die Schn..tze :)
Und das ist gut so.
LG. der Rosslauer
Das BGB kennt nur die Pflicht auf Verlangen eine Quittung auszustellen, das ist aber nach der Zahlung.
Das UStG sagt, Rechnung ist jedes Dokument in dem über einen Geschäftsvorgang abgerechnet wird. Und das bei Geschäften zwischen Unternehmern eine Rechnung erteilt werden muss. Meiner Erinnerung nach schreibt das UStG aber nicht vor, wann die Rechnung geschrieben werden muss.
Wenn die GmbH die bilanzieren muss und wahrscheinlich Sollversteuerung hat, eine Rechnung schreibt, muss sie die Umsatzsteuer sofort anmelden und an das Finanzamt abführen. Wenn der Kunde aber nicht bezahlt muss die GmbH die Forderung berichtigen und die Steuer vom Finanzamt wiederholen. Das ist Aufwand für die GmbH und ich verstehe durchaus, dass die Rechnungen erst bei Bezahlung erstellt werden.
Wenn Du die Bücher in einer Buchhandlung kaufst, bekommst Du den Kassenzettel auch erst nach der Zahlung. Das ist nichts anderes.
dafür gibts den Begriff " Vorab-Rechnung" oder "Proforma-Invoice" es wird normalerweise eine Rechnugausgestellt ohne Angabe des Lieferzeitpunkts, mit dem Vermerk: Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Bei der Lieferung muss dann eine korrekt ausgestellte Rechnung dabei sein.
aber was mich stören würde ist die Tatsache, dass ein Lehrer es zur Pflicht macht, seine Bücher zu kaufen und über die eigene Firma anbietet.
Das ist mehr als merkwürdig
DH ...das hatte ich glatt übersehen...das ist ja echt ein dolles Ding...bin mir da nicht sicher, ob das überhaupt erlaubt ist
na sicher ist das rechtens ... wenn du einkaufen gehst, zahlst du auch erst und kriegst dann einen Bon. Das ist nämlich original dasselbe Prinzip
Beim Einkaufen halte ich die Ware aber üblicherweise schon in Händen. Der Bon stellt in dem Fall also eine normale Re. dar, die NACH Warenübergabe erstellt wird :-)
etwas anderes wäre ein Kostenvoranschlag... aber den MÜSSEn die nicht erstellen ...wär aber eine Möglichkeit , danach zu fragen
Sehe ich genauso GWIFACH. Eventuell Hand in Hand.
LG. der Rosslauer
Wo steht das der Händler bei Zahlung Vorkasse vorab eine Rechnung erstellen muss.
Er KANN vorab eine Rechnung stellen, wie bereist von SSDFixer erwähnt. Aber von einem "MUSS" kann hier definitiv nicht die Rede sein.