Pflegestufe 1 und Erwerbsminderungsrente?
Hallo, ich beziehe seit fast 8 Jahren Erwerbsminderungsrente und pflege seit längerem meine Mutter für 2 Stunden am Tag. Dies hat auch der MDK so eingeschätzt. Statt Pflegegeld erhält meine Mutter jedoch nur einen Bonus
über 125 Euro, wenn Sie Leistungen für den ambulanten Dienst in Anspruch nimmt, aber kein Pflegegeld. Frage lohnt es sich Widerspruch einzureichen und wird das Pflegegeld dann auf die Erwerbsmindungsrente(100%) angerechnet? Danke für Ihre Hilfe.
3 Antworten
Du meinst Pflegegrad 1 (Pflegestufen gibt es nicht mehr). Bei Pflegegrad 1 werden nur ambulante Betreuungsleistungen in Höhe von 125 € gewährt, kein Pflegegeld.
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Dieses wirkt sich nicht mindernd auf die EM-Rente aus, da es nicht als Einkommen zählt, sondern der Sicherstellung der Pflege dient. Widerspruch gegen den Bescheid muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, danach ist er bindend.
Eine Höherstufung kann beantragt werden, wenn sich der Zustand verschlechtert.
Ab Pflegegrad 2 wird für dich außerdem die soziale Absicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI interessant. Wenn der Pflegeaufwand min. 10 Std. pro Woche an min. 2 Tagen beträgt, hast du als Pflegeperson Anspruch darauf. Dann zahlt die Pflegekasse für dich Rentenversicherungsbeiträge, die sich auf deine spätere Regelaltersrente auswirken.
Du musst natürlich darauf achten, dass dein Restleistungsvermögen unter 3 Std. täglich liegt. Wenn du mehr arbeitest, könnte die EM-Rente aberkannt bzw. in Teilrente umgewandelt werden, weil die medizinischen Voraussetzungen dann nicht mehr vorliegen. Darauf hat ja auch schon Paulina42 hingewiesen.
Danke, super beantwortet!
die 125 Euro von denen du da sprichst, sind kein Pflegegeld!!!!
das ist lediglich eine Betreuungsleistung.
deine Mutter ist scheinbar noch nicht pflegebedürftig genug und erhält nur die sogenannten Zusätzlichen Betreuungsleistungen.
einen Widerspruch kannst du nur dagegen einlegen, wenn der Bescheid der Pflegekasse gerade erst ausgestellt wurde. liegt das schon länger zurück, kannst du da nichts mehr machen.
du solltest dir Beratung in einem Pflegestützpunkt suchen und dich beraten lassen. ggf. einen Antrag auf Höherstufung stellen.
Hach, das sind zwei Dinge in einem Topf geworfen! Also als Erwerbsminderungsrentner darfst du 6300 Euro anrechnungsfrei dazu verdienen und die Arbeitszeit noch auch 2,9h täglich Erhöhen.
Der Antrag an die Pflegekasse ist ein anderer Vorgang. Versuche es doch mal, ob ihr mehr bekommen könnt.