Pflegender Angehöriger und Job?
Ein pflegender Angehöriger geht zusätzlich einer Arbeit nach. Der zupflegende hat PS 2 und der pflegende Angehörige erhält,da dieser über 14 Std pflegt schon Rentenbezüge. Der pflegende Angehörige hat zwei Jobs: einen Minijob mit 8 Std in der Woche und einen sozial versicherten Job mit 20 Std in der Woche. Im 20 Std Job wird derjenige so eingeteilt,das dieser manchmal viele Tage hintereinander frei hat und muss dann die verlorenen Std innerhalb einer Woche nachholen. Sprich er macht dann 31 Std in einer Woche und zusätzlich auch noch den Minijob mit 8 Std. Zusammen wären das 39 Std in der Woche. Es heißt doch bei der DRV das man nicht mehr als 30 Std in der Woche machen darf ohne das es zu Abzügen in der Rente oder sogar kürzung des Pflegegeldes kommen darf/kann. Ist dies so richtig? Es wäre also falsch wenn es 39 Std(siehe Beispiel) wären? Der AG sagt das es nur um die monatliche wöchentliche Arbeitszeit ginge und wenn diese mind einmal im Monat bei 20 Std wäre ist dies ok.
1 Antwort
Du wirfst hier alles durch einander.
Die Pflegegeldzahlung steht nicht der pflegenden Person zu, sondern dem Pflegebedürftigen.
Der Pflegegeldbezug wird weder auf Rentenzahlung oder sonst was angerechnet. Ausser auf Blindengeld.
Die Pflegeperson bekommt noch keine Rente da sie noch 20 Stunden sozialversicherungspflichtig angestellt ist.
Da ist es egal ob sie diese Stunden in einer Woche, in der andern Woche keine oder die Stunden gesammelt in der drittenwoche erbracht werden.
Der Minijob zählt hier nicht. Genauso wie er bei einer Steuererklärung nicht relevant ist.
Die pflegende Person bekommt von der Pflegekasse keine Rente ausbezahlt, sondern die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge auf das Rentenkonto der Pflegeperson, die wtl. mehr als 14 Stunden Pflege u. Hauswirtschaft erbringt.
Und würde sie schon Rente von der DRV beziehen, so würde die Pflegekasse keinen Rentenbeiträge mehr auf das Rentenkonto der pflegenden Person mehr einzahlen.
Was bezweckst du mit deinem unwissen?
Willst du die Person bei der Pflegekasse anschwärzen?
Bei deinem Kenntnisstand geht der Schuß nach hinten los.
Nee ich werfe nichts Durcheinander einer sagt so der andere sagt wieder so
Wenn eine Person die gepflegt wird Pab Pflegegrad 2 hat, erhält die im Gutachten eingetragene person die Pflegt ansich automatisch ein Schreiben zum Rentenbeitrag durch die Pflegekasse. der Fragebogen muss dann ausgefüllt an die Pflegekasse zurück. Voraussetzung der zusätzlichen rentenbeitragszahlungen: die Person die Pflegt darf nur maximal wtl. 30 Stunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, oder geringfügigig Beschäftigt, z. B. Minijob, hausfrau/mann sein und die Pflege muss mind. 10 Stdt inkl. hauswirtschaft wtl. betragen. Kommt solch ein Brief nicht, so genügt ein telefonischer Antrag bei der zuständigen PK des Pflegebedürftigen und es beginnt wie oben beschrieben.,
Vielen Dank für die freundlichen Worte
Gerne;;)) hatte ich recht mit meiner Vermutung?
Wie muss man bei der
Pflegekasse Rentenbeiträge beantragen