Ex droht mit Anzeige wegen Schwarzarbeit?
Der neue Partner einer guten Freundin bessert sein Einkommen auf, indem er neben dem offiziellen Job ca. 20-25 Std. pro Woche schwarz arbeitet. Nun hat seine Ex angedroht ihn anzuzeigen.
- Überprüft der Zoll solche Anzeigen? Mir wurde gesagt, dafür haben die kein Personal, ich weiss jedoch nicht ob diese Aussage glaubwürdig ist.
2. Macht meine Freundin sich als "Mitwisserin" der Schwarzarbeit strafbar?
Danke vorab
4 Antworten
1: Natürlich. Das MÜSSEN die überprüfen! Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
2: Nein, natürlich nicht. Wissen ist nicht strafbar.
1. oh ja, das tun sie sehr gerne, die generieren damit einnahmen, die wollen gar nicht deinen freund primär erwischen, die wollen seinen arbeitgeber packen
2. nein
das ist nicht ganz so interesssant für sie, geiler finden sie es, wenn ein arbeitgeber richtig feste schwarzarbeiter beschäftigt
aber sie gehen dem trotzdem nach, wenn sie eine glaubhafte aussage macht
aber da kommen sie nicht weiter, er und die privatleute bestreiten es einfach
er hat da kostenlos geholfen, weil er das gerne macht
sie müssen das gegenteil beweisen
kommen sie nciht durch
wenn sie es ihm überhaupt nachweisen können, sie müssen ihn dabei praktisch erwischen
aber was soll die 2. frage, würde sie sich trennen oder ihn selbst anzeigen, wenn sie mitbestaft werden könnte?
Danke Zak!
Nein die aktuelle Freundin wollte wissen, ob sie sich strafbar macht, wenn sie davon weiß. Sie will ihn nicht anzeigen. Mit Anzeige droht die Ex.
Ansonsten ist deine Ausführung verständlich. Allerdings dürfte es aber doch schwierig werden, glaubhaft zu versichern, dass man jeden Abend 4 Std. und jeden Samstag 4-10 Std. umsonst arbeitet....?
Die Ex kennt genau die Uhrzeiten und den Abfahrtsort, ab wo und wann er täglich zu den Schwarzarbeitsstellen fährt.
du musst gar nix glaubhaft versichern, sie müssen beweisen, dass du schwarz arbeitest oder es ist nicht so
informiere dich mal über das westliche rechtssystem
die müssen dir schuld nachweisen, du nicht deine unschuld beweisen
es ist scheißegal, wie glaubhaft da etwas ist, sie müssen dir beweisen
du könntest ja auch in den 4-10h zb auftragsmorde machen, das könnte auch sein, sollst du das auch beweisen, dass du das nicht tust?
außerdem woher sollen sie das wissen, was er samstags macht?
nur weil die ex das sagt?
er kann auch zb 4-10h lang samstags in den puff fahren und hatte seiner ex nur gesagt, er würde arbeiten
wenn er oder einer der kunden das nicht direkt zugibt, kommen die da nicht weiter
Muss ich meine Freundin mal fragen, ob er über so viel Stehvermögen verfügt *scherzmodusaus* ;-)
Das Rechtssystem ist nicht immer logisch, gelinde gesagt. Ist mir auch nicht verborgen geblieben.
Wenn das so ist, wie du sagst, dann braucht er ja keine Angst zu haben :-) Dann kann jeder schwarz arbeiten bis er tot umfällt.....
Zwar gilt im deutschen Recht der Grundsatz, dass jemand so lange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist - das bedeutet aber nicht, dass jemand nur dann "dran" ist, wenn der Vollbeweis, also das Ertappen auf frischer Tat, erbracht ist. Der Zoll bzw. die Steuerfahndung führen in Fällen der Schwarzarbeit, wenn es einen Anfangsverdacht gibt, umfangreiche Ermittlungen durch und sammeln Puzzlestücke. Ergibt sich dann nach Meinung der Steuerfahndung oder des Staatsanwaltes (im Falle des Zolls) durch diese Puzzleteile ein Bild, kommt es zu einem Bescheid bzw. zu einer Anlage, ggf. mit Hauptverhandlung. Und in einem Gerichtsverfahren wir der Richter dann die vorgebrachten Argumente abwiegen - ist der BEWEIS erbracht? Wenn nicht - ist es WAHRSCHEINLICH, dass es sich so zugetragen hat? Und wenn nicht - ist es zumindest GLAUBHAFT vorgebracht, dass es so gewesen ist? Wird eine dieser drei Fragen mit Ja beantwortet, kann es zu einer Verurteilung kommen. Und wenn dann nach Überzeugung des Staatsanwaltes die Zeugen gelogen haben, kommt auf sie ein Strafverfahren wegen Falschaussage zu.
So ganz easy ist das dann doch alles nicht...
Privatleute, die Bauarbeiten veranlassen, sind quasi Arbeitgeber. Sie haben zudem eine Prüfpflicht wegen der Bauhaftpflicht.Wenn dir auf dem Bau was zustößt, wirst du behindert, bekommst aber lebenslänglich kein Geld aus der Berufsgenossenschaft. Das endet also böse für dich!
Ja, der Zoll geht so etwas nach. Ja, die haben weniger Personal als sie haben müssten, aber sie MÜSSEN einer Anzeige nachgehen. Was sie daraus machen bleibt dann ihnen überlassen.
Im vorliegenden Fall ist aber wohl eher die Steuerfahndung im Boot, der Zoll kommt dann ins Spiel, wenn ein Arbeitgeber Leute schwarz beschäftigt, also Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen werden. Wer selbständig ist und schwarz arbeitet, ist "Kunde" der Steuerfahndung, hier geht es dann um Umsatzsteuer etc..
In einem Ermittlungsverfahren wird dann geprüft, ob an der Sache was dran ist. Hierzu können z.B. die Auftraggeber befragt werden. Die könnten dann zwar sagen, dass er gar nicht ihnen gearbeitet hat oder kein Geld bekommen hat, aber das wäre dann eine Falschaussage und strafbar. Daher sollten sie sich zweimal überlegen, ob sie lügen - durch einen dummen Zufall kommt es dann doch raus.
"Mitwissen" ist bei Steuerhinterziehung nicht strafbar, "Beihilfe" schon.
natürlich wird das geprüft. das bringt schliesslich geld ein. warum sollte sie sich da strafbar machen wenn sie sowas anzeigt?
sie hat da eben nur länger gebraucht um sich dazu durchzuringen
Nein mit der Anzeige droht die Ex!
Danke Zak. Mit dem Arbeitgeber wird es jedoch schwierig, da der Arbeitgeber gar nix von der Nebentätigkeit seines Mitarbeiters weiss.
Die Auftraggeber hierzu sind Privatleute, wo er Trockenbau, Pflaster- u. Maurerarbeiten verrichtet.