Meine Frage ist : Darf ein Kind mit 4 Jahren mit Papa überhaupt in eine Kneipe gehen?
Hallo! Habe mir eure Kommentare durchgelesen und leider war nichts dabei. Daher ist meine Frage: Darf ein Kind mit 4 Jahren mit dem Kindsvater überhaupt eine Kneipe besuchen? Der Kindsvater und die Mutter sind getrennt. Es ist ein geteiltes Sorgerecht vorhanden. Hat die Mutter mit zu entscheiden, ob das Kind sich in der Kneipe aufhalten darf, wenn sie nicht dabei ist? Des weiteren lebt das Kind bei der Mutter und es ist kein Gerichtsbeschluss in dem Punkt Besucherrecht an den Wochenenden vorhanden.
4 Antworten
Man unterscheidet zwischen Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Unabhängig von gerichtlichen Beschlüssen hat die Mutter dem Vater das Kind anvertraut. Wenn der Vater mit dem Kind in eine Kneipe geht dann ist das völlig in Ordnung. Solange er sich nicht besäuft und somit seine Sorgfaltspflichten nicht erfüllt. Er kann doch zum Beispiel in der Kneipe auch nur eine Mahlzeit zu sich nehmen und dazu ein Bier trinken. Das ist nicht verwerflich. Das darf er auch zum Beispiel nachts tun. Nirgendwo steht geschrieben, dass sich Kinder nachts nicht mehr auf der Strasse aufhalten dürfen.
Es wäre doch sehr viel verantwortungsloser das Kind zu Hause in der väterlichen Wohnung alleine zu lassen, in die Kneipe zu gehen um eine Mahlzeit zu sich zu nehmen. Fällt das Kind in der unbeaufsichtigten Zeit aus dem Fenster des 3 Stockes oder erleidet einen Stromschlag weil es an Steckdosen rumspielt was wäre denn dann?
Es kommt also immer auf das Verhalten des Elternteils an. Alleine das Betreten der Kneipe ist kein Problem. Das unverantwortliche Verhalten im Umgang mit Alkohol oder wenn zugelassen würde, dass das Kind komplett übermüdet aufgrund einer nächtlichen Uhrzeit wäre, würde ein Problem darstellen. Oder Lokalitäten aufsucht in denen grundsätzlich jugend/kindergefährdende Dinge stattfinden (z.B. Prostitution, etc)
Hat ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann dieser über den Aufenthalt des Kindes befinden. Er kann dem anderen Elternteil zum Beispiel untersagen sich an bestimmten Orten aufzuhalten.
Da ist die Rechtsfrage sehr schwierig, der Vater könnte das Kind mitnehmen, allgemeine ist es ja verboten unter 16 Jahren, da Alkohol ausgeschüttet wird, aber da der Vater durch das geteilte Sorgerecht eine erziehungsberechtigte Person ist, kann man das dem Vater leider nicht verbieten, allerdings könnte die Mutter alleiniges Sorgerecht beantragen, da der Vater dadurch als "unzumutbare" erziehungsberechtigte Person eingestuft wird.
Mfg
Rzx19
Deine Antwort ist falsch ginge man da nach dürften Eltern mit ihren Kindern ja nichtsmals mehr essen gehen wenn es im Restaurant auch Alkohol gibt...
Natürlich darf ein vierjähriges Kind mit Papa in die Kneipe, wieso denn auch nicht?
Ich kann mich gut daran erinnern, wie mich mein Papa damals so vor 50 Jahren am Sonntagmorgen zum Frühschoppen mitnahm. Ich bekam dann ein paar gebrannte Erdnüsse (gab es damals aus dem Automaten und war lecker), durfte an der Musikbox auf die Tasten drücken, war alles ganz toll.
Wenn nach einer Trennung eine Mutter auf dem Rücken des Kindes einen Trennungskrieg abziehen will, wie es deiner Frage zu entnehmen ist, dann ist das einfach nur schändlich.
rein rechtlich schon erlaubt, aber ihr habt geteiltes sorgerecht, also kannst du ihm das kind nicht infach verweigern, sprich mit dem vater, hilft es nichts dann mit dem jugendamt, weil moralisch gesehen, es nicht in ordnung ist