Auswandern bei geteiltem Sorgerecht?
Mich würde mal interessieren, wie es ausschaut, wenn man getrennt lebt, Kind lebt bei der Mutter, Sorgerecht ist geteilt und die Mutter möchte nun z.B. nach Amerika auswandern. Darf sie des? Was ist dann mit dem Vater, wenn er dem NICHT zustimmt? Ist die Frau dann dazuverpflichtet in Detuschland zu bleiben?
6 Antworten
Hallo.... So einfach ist das ganze leider nicht... Die Mutter kann unter Umständen auch das Kind mit nach Amerika nehmen, für den Fall das der Vater das nicht erlaubt, muss die Mutter einen Antrag beim Familiengericht stellen und dort ihre Auslandsplanung vortragen... Es wird entsprechend geprüft in wie weit, das gemeinsame KInd bei der Mutter bleiben kann, ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn das kInd mit in die USA geht. Das Bedarf viele Nachweise, die durch die Mutter erbracht werden müssen und belegen müssen, das die Mutter dort dem Kindeswohl entspricht. Sicherlich wird auch ein besonderes Auge darauf geworfen, ob es womöglich eine Vortäuschung der Mutter ist, dem Vater aus egoistischen Gründen das KInd zu entziehen, denn in der Tat, gestaltet sich das sehr schwer mit dem Umgangsrecht, was der Vater natürlich dann immernoch hat, aber schwierig wird umzusetzten. Es gibt unter Umständen tatsächlich Richterliche Genehmigungen, die einer Mutter erlauben im Ausland ihr eigenes Leben zu führen und niemals durch ein gemeinsames Kind, der Mutter genommen werden darf. Die jede Mutter wie auch der Vater, haben das recht darauf auch im Ausland nach einer Trnnung ihr Leben allein zu gestalten... So wie ein Vater ins Ausland ziehen darf und sein Kind aber in den meisten Fällen bei der Mutter in Deutschland lässt, sich dadurch natürlich zum einen finanzielle Nachteile für die Mutter ergeben könnten, darüberhinaus der Vater sein Kind zurück lässt und den Umgang nur noch ganz gering mit einbindet, kein Gericht der Welt einem Vater das untersagt, weil er ja ein Kind hat und dafür da sein muss, so wird auch jeder Mutter mit ihrem Kind die Möglichkeit eingeräumt mit dem Kind ein neues Leben im Ausland zu gestalten, wobei das etwsa komplizierter und mit entsprechenden Prüfungen verbunden ist.... Ich glaube die Dauerhaufte Auslandsauswanderung in die USA, wird von ganz allein eine Menge Grundvorraussetzungen verlangen, von dem Visum, zur Arbeitserlaubnis, über Krankenversicherungskosten ect. p.p. Die Tatsache sich vielleicht dort einzuheiraten, wird einem deutschen Gericht nichtreichen.... Für den Fall das du ernsthafte Bedenken dabei hast und das Risiko, das die Mutter das vor Gericht durchsetzten könnte, empfehle ich dir sofort einen Anwalt aufzusuchen und schon jetzt dagegen zu steuern. Denn um so mehr Zeit man der Mutter gibt, sich über alle Gegebenheiten zu informieren und die nötigen Nachweise zu erbringen, die für eine gerichtliche Zustimmung über den Kopf des Vaters sorgen, muss du umgehend diskret gegen halten..... Ich denke, jede Mutter hat mit oder ohne Kind das recht darauf auch im Ausland neu zu beginnen, nur halte ich es für bedenklich wenn das Kind zwangsweise auf den vater verzichten muss.... Solange keine gemeinsame Lösung von den Eltern gefunden wird und die Mutter sich nicht Gedanken macht, wie es einem Vater dann geht, kann man davon ausgehen, das die Mutter nicht wirklich im klaren ist, was die Auslandsauswanderung für Folgen haben wird... Also, um so länger du wartest, um so mehr Zeit hat die Mutter sich vorzubereiten... Vergiss nicht, ein Gericht lässt sich lieber durch stichhaltige NAchweise überzeugen, als von haltlosen Argumenten die dagegen sprechen, zwar auch gewisse Grundlage haben, aber nun mal ohne Beweise und Nachweise, weniger Beachtung erhalten...alles gute..lg Maxime
geteiltes sorgerecht bedeutet auch das beide eltern GEMEINSAM entscheiden WO das kind lebt. wenn der vater mit der auswanderung nicht einverstanden ist darf sie auch nicht auswandern, sie kann dann nur einen antrag beim familiengericht stellen welches über den aufenthaltsort der kinder entscheidet
ich finde es lächerlich ,das der Vater einfach Auswandern könnte und die Mutter nicht . Weil wir stehen vor dem gleichen Problem ich möchte mit meiner Frau und meinem Stiefkind nach Spanien ziehen ,nur gibt der Vater das Sorgerrecht her.Zudem sei aber gesagt das er sich seit 2 Jahren nicht um seine Tochter kümmert weder zum Geburtstag noch zu Weihnachten obwohl wir im sagten das für ihn jeder zeit die Türe offen steht und er auch wirklich nur 5 Minuten von uns entfernt wohnt aber das nicht kümmern zählt in Deutschland halt nicht er weiß nichtmal die Namen ihrer Lehrer er könnte sich auch niht mit ihr Unterhalten (Gebärden) er hat noch nicht mal in seiner Wohnung Photos von ihr aber all das zählt aber nicht er möchte halt mit bestimmen wenn es um das wohl seiner Tochter geht Entschuldigung wenn der Text so lang gezogen ist und auch manchmal die Satzstellung nicht stimmt ich schreibe nämlich gerade aus Wut nachdem meine Frau mit ihrer Anwältin Telefoniert hat und ihr mit geteilt worden ist das sie keine Chance auf das alleinige Sorgerecht hat.
mfg
lockerjoe
Klar darf die Mutter auswandern. Sie darf allerdings das Kind nicht mitnehmen, wenn der Kindesvater das nicht will.
Wie sie dann ihrer Sorgepflicht nachkommt, ist dann ihr Problem.
Nein, ist sie nicht